Hallo,
ich habe mit einem KFZ-Händler telephonisch einen Kaufvertrag geschlossen, und diesen auch per Telefax bestätigt. Ich wohne in Augsburg, der Händler sitzt in Düsseldorf. Nach telephonischer Gegenbestätigung seitens des KFZ-Händlers habe ich ein One-Way-Flugticket geordert, um den Wagen in Ddorf abzuholen. Einen Tag vor Abflug teilt mir der Verkäufer mit, daß er den Wagen anderweitig verkauft habe. Nun meine Frage: Kann ich dem Verkäufer (gewerblicher Händler) meine Kosten in Rechnung stellen, bzw. bestehen Erfolgsaussichten?
Danke für eine kurze Antwort.
MfG
Raimund Plach
KFZ-Kaufvertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sehr geehrter Herr Plach,
sofern Sie mit dem jeweiligen Verkäufer einen Kaufvertrag über das jeweilige KfZ geschlossen haben, und dieser es nicht-berechtigterweise an Dritte verkauft hat, so haben Sie einen Anspruch auf Übereignung des KfZ. Sollte dieses aus bestimmten Gründen nicht mehr möglich sein, so haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, unter diesen auch die Kosten für das Flugticket fallen.
Natürlich sind auch die jeweiligen individuellen Ausgestaltungen des Kaufvertrages (wie zB Bedingungen etc.) von Belang.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
Ein Kaufvertrag besteht leider nicht in Schriftform. Er wurde fernmündlich abgeschlossen. Zusätzlich habe ich schriftlich bestätigt, daß ich das KFZ kaufe, was mir der Verkäufer wiederum fernmündlich bestätigt hat.
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