Käufer (Einzelunternehmer) kauft bei mir (Einzelunternehmen) vor vier Monaten 14 gleiche Artikel für sein Unternehmen.
Vor einem Monat kauft er nochmal 4 identische Artikel wie vor paar Monaten und behauptet jetzt alle vier Artikwl der zweiten Bestellung seien bei der ersten Benutzung "einfach so kaputt" gegangen und verlangt Nachlieferung von makelfreier Ware. Das Problem ist, dass bei dem Artikel (fünfarmiger Kerzenständer für Hochzeiten und andere Veranstaltung) nach mehrmaliger Und unvorsichtiger Benutzung ein Arm kaputt gehen kann und ich befürchte, dass der Käufer mit der zweiten Bestellung die defekten Teile der ersten Bestellung ersetzen möchte, denn die Kerzenständer der ersten Bestellung waren oft im Einsatz und dementsprechend sind einige Arme inzwischen gebrochen.
Ferner haben wir die noch im Lager liegenden Kerzenständer überprüft und könnten keinen Produktionsfehler feststellen.
Muss ich ihm alle vier Kerzenständer ersetzen?
Käufer behauptet Mangel
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zitatund behauptet jetzt :
Behaupten reicht nicht. Beweisen muss er es.
Vielen Dank für die Antwort. Er hat Bilder geschickt und schickt jetzt auch die Kerzenständer zurück.
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ZitatEr hat Bilder geschickt und schickt jetzt auch die Kerzenständer zurück. :
Es wäre zu überlegen die Annahme zu verweigern.
Denn ohne Beweise, das es sich um einen Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung handelt, muss man gar nicht tätig werden.
Vielen Dank für die Antwort. Die defekten Kerzenständer sind nun eingetroffen und meine Vermutung wurde bestätigt. Der Kunde hat in der Tat NACHWEISLICH 6 Monate alte abgenutzte und defekte Kerzenständer mit starken Abnutzungsspuren zurückgeschickt.
Es handelt sich in keinem Fall um einen Produktionsfehler. Zudem hat der Kunde am Telefon behauptet, die Kerzenständer seien noch vor der ersten Benutzung sofort kaputt gegangen, Zitat „einfach so kaputt gegangen".
Der Kunde hat bereits meine Stellungnahme per E-Mail erhalten. Ersatz ist ausgeschlossen.
Meine Frage: Muss ich die defekten Artikel wieder kostenlos an den Käufer versenden oder kann vom Kunden für den Rückversand den Versandpreis verlangen ? Und was muss ich jetzt als Verkäuferin beachten bzw. Gibt es dem weiteren Procedere etwas Besonderes zu beachten?
Wenn es NACHWEISLICH die alten Kerzenständer sind, dann würde ich nun zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betruges erstatten. Die zurückgesendeten Kerzenständer als Beweismittel natürlich nicht zurücksenden sondern der Polizei übergeben.
Und jetzt?
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