Hallo Forum,
ich bin leider etwas geschockt aufgrund der oben genannten Situation. Folgendes ist passiert:
Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich eine Uhr reingestellt für 200€ VB. Der Käufer der Uhr hatte mich angeschrieben, da wir damals schon über diese Uhr geschrieben haben (dort war Sie noch für mehr Inseriert) und wir haben uns auf ein Angebot in Höhe von 180€ inkl. Versandkosten geeinigt. (Anfang des Jahres hatten wir schon geschrieben, er hat detailierte Bilder erhalten von allen Verschmutzungen auf der Uhr etc.)
Auf die Frage ob die Uhr funktionsfähig ist, habe ich ihm geschrieben, dass Sie funktionsfähig war, jedoch rum lag und die Batterie leer ist und somit jetzt steht.
Nun, er hat mir die 180€ überwiesen und ich habe die Uhr versichert mit Versandnummer verschickt. (Verpackt wurde die Uhr ebenfalls Ordnungsgemäß, sprich Material zum schützen etc. Als die Uhr beim Käufer ankam, meldete er sich und sagte, dass die Uhr da ist. Zwei Tage später, schrieb er mir und sagte, dass er nach EInsatz einer neuen Batterie feststellen musste, dass die Uhr nicht funktioniert und er sein Geld zurückhaben will. DIe Uhr schickt er zurück.
Was kann ich nun tun? Die Uhr hat funktioniert, bis SIe in der Schublade nur noch lag und dort dann wahrscheinlich aufgrund der Batterie den Geist aufgegeben hat. Muss ich ihm jetzt das Geld zurück schicken?
Ich bitte dringend um Hilfe.
Käufer behauptet: Ware defekt
12. Mai 2016
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Frage vom 12. Mai 2016 | 13:34
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
Käufer behauptet: Ware defekt
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#1
Antwort vom 12. Mai 2016 | 13:42
Von
Status: Weiser (17604 Beiträge, 5980x hilfreich)
Zufälligerweise eine Casio Uhr? Diese müssen nach einsetzen einer neuen Batterie nämlich "gestartet" werden.
#2
Antwort vom 12. Mai 2016 | 14:15
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
Nein, ist leider eine Swatch Uhr.
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#3
Antwort vom 12. Mai 2016 | 14:25
Von
Status: Weiser (17604 Beiträge, 5980x hilfreich)
Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn ja, dann müsste der Käufer dir nachweisen, dass du den Defekt arglistig verschwiegen hast. Wenn nein, dann braucht er nur beweisen / glaubhaft darlegen können, dass der Defekt bereits beim Kauf vorgelegen hat.
#4
Antwort vom 12. Mai 2016 | 14:59
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatHast du die Gewährleistung :
ausgeschlossen?
In wie fern müsste ich die Gewährleistung ausgeschlossen haben?
ZitatWenn nein, dann braucht er nur beweisen / glaubhaft darlegen können, dass der Defekt bereits beim Kauf vorgelegen hat. :
Wie kann er es beweisen? Reicht es wenn er sagt, dass er eine neue Batterie eingesetzt hat und die Uhr nicht funktionierte?
#5
Antwort vom 12. Mai 2016 | 15:03
Von
Status: Weiser (17604 Beiträge, 5980x hilfreich)
ZitatIn wie fern müsste ich die Gewährleistung ausgeschlossen haben? :
Es gibt in Deutschland eine Sachmängelhaftung. Diese besteht per Gesetz automatisch wenn ein Verbraucher eine Sache erwirbt. Ein privater Verkäufer muss diese also aktiv ausschliessen wenn er diese nicht gewähren möchte (z.B. "Die Gewährleistung wird ausgeschlossen").
So etwas nennt man einen Anscheinsbeweis. Wie weit so etwas von einem Richter gewürdigt wird und ob das ausreicht ................ who knows........ZitatZitat (von eddi_j):In wie fern müsste ich die Gewährleistung ausgeschlossen haben? :
Es gibt in Deutschland eine Sachmängelhaftung. Diese besteht per Gesetz automatisch wenn ein Verbraucher eine Sache erwirbt. Ein privater Verkäufer muss diese also aktiv ausschliessen wenn er diese nicht gewähren möchte (z.B. "Die Gewährleistung wird ausgeschlossen").
-- Editiert von micbu am 12.05.2016 15:06
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