Käufer behauptet Ware ist nicht angekommen

27. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet Ware ist nicht angekommen

Hallo,

und zwar wurde eine kleine Ware gekauft in Wert von 15e, die im Briefumschlag Verpackt worden ist und versendet.

Der Käufer meinte es ist nicht angekommen, und hat mich angezeigt :/ was für mich sehr fragwürdig ist da weitere Personen dass gleiche Produkt gekauft haben und immer angekommen ist.

Das problem liegt jetzt das es per Friends and Family option gekauft wurde, ein verdacht auf Betrug steht... für 15e was ich sehr Lächerlich finde.

Ich habe dann ne Polizei Aussage getätigt, wo ich die Beschuldigung verneint habe, dass es keine Betrügerische Absichten gabs, dass ich Augenzeugen habe wie ich das Paket, für den Versand, abgegeben habe.

Nun kam heute ein Brief von der Staatsanwaltschaft wo stand:
zum Vorwurf XX wurden Sie durch die Polizei angehört.
Danach komm ein Vergehen gemäß 263, 248a, 53 StGB in Betracht

Anstelle einer Vorladung zur Vernehmung wird Ihnen Gelegentlich gegeben, sich schriftlich zu äußern. Dazu können.... und ....und...


Soll ich schweigen oder mich wieder zu der Beschuldigung äußern...
es war ein privatkauf und der Käufer wollte keine Trackingnummer dazu buchen, ich habe ja kein Einfluss mehr auf die Ware nach der Abgabe :/
und mir wird Vorgeworfen dass ich die Ware nicht versendet habe, da er keine Trackingnummer kaufen wollte kann ich nur nen Augenzeugen dazu holen ?

soll ich dann einfach ne Aussage von dem Augenzeugen zu meiner Aussage dazu tun und abgeben ?

So ein Theater wegen 15e...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Grundsätzlich: Der Käufer trägt das Versandrisiko. D.h. nach Absendung ist es sein Risiko, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht. Du musst lediglich das Absenden nachweisen.

Zitat (von go518578-59):
die im Briefumschlag Verpackt worden ist und versendet
Zitat (von go518578-59):
wie ich das Paket, für den Versand, abgegeben habe.
Die Geschichte ist für mich nicht glaubhaft. Und der "Augenzeuge" kann anscheinend den Versand der Ware nicht bestätigen..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Deinen vorherigen Threads nach bist du allerdings erstaunlich lernresistent, was die Verwendung von PainPal Family und nicht getrackten Sendungen angeht.

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#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von go518578-59):
Der Käufer meinte es ist nicht angekommen, und hat mich angezeigt :/ was für mich sehr fragwürdig ist da weitere Personen dass gleiche Produkt gekauft haben und immer angekommen ist.


Der erste Anschein eines gewerblichen Verkaufes, da würdest du für den Versand haften.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Deinen vorherigen Threads nach bist du allerdings erstaunlich lernresistent, was die Verwendung von PainPal Family und nicht getrackten Sendungen angeht.
Vorallem, da er sich mal in der gleichen Situation wie einer seiner Käufer befand... :party:

Signatur:

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#5
 Von 
go518578-59
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Deinen vorherigen Threads nach bist du allerdings erstaunlich lernresistent, was die Verwendung von PainPal Family und nicht getrackten Sendungen angeht


da dass was ich verkaufe Selbstgemacht ist und ich es über einen Forum anbiete :/
Natürlich Interessiere ich mich dann über PP - FF wenn die meisten Käufer es mit der Option bezahlen

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von go518578-59):
es war ein privatkauf

Das ist überaus zweifelhaft, wohl eher das Gegenteil...

Da man offenbar gewerblich handelt (wohl auch noch ohne Anmeldung?) haftet man bis zur Zustellung an den Kunden.



Zitat (von go518578-59):
soll ich dann einfach ne Aussage von dem Augenzeugen zu meiner Aussage dazu tun und abgeben ?

Das hat man bei der Vernehmung noch nicht angegeben? Dann sollte man das machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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