Käufer behauptet ware sei defekt und verlangt Rücknahme / privatkauf

18. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
dirk81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet ware sei defekt und verlangt Rücknahme / privatkauf

Ich habe über ebay mein DSL Modem verkauft. Privat an Privat. Das Modem funktionierte bis zum Versand 100 % einwandfrei. Nun behauptet der Käufer das Modem sei angeblich defekt und verlangt (nachdem er bereits am Modem rumgeschraubt hat und es geöffnet hat) die Rücknahme.

Wie ist die Gesetzeslage? Ich denke das ich im Recht bin wenn ich es nicht Zurücknehme.

Danke im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Teilen Sie dem Käufer mit das Eingriffe ( die er ja anscheinend zugegeben hat) sämtliche eventuell exitstierenden Ansprüche erlischen lassen.

-----------------
"kampf den borg"

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#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Teilen Sie dem Käufer mit das Eingriffe ( die er ja anscheinend zugegeben hat) sämtliche eventuell exitstierenden Ansprüche erlischen lassen.
"


Was im gewerblichen Bereich nur schwer durchzusetzen sein dürfte - unsere lilicat dürfte es aufgrund ihres persönlichen Wirkungskreises dort entlehnt haben - dürfte im privatrechtlichen Bereich keine Wirkung entfalten .

Nicht allein ,daß Sie die Übergabe einer einwandfreien Sache nachweisen müßten , dem Käufer sollte ein Anscheinsbeweis für die Mangelhaftigkeit ungleich leichter fallen - Sollte es auf § 281 BGB hinauslaufen ,steht unser Verkäufer in der Verantwortung den Beweis anzutreten , daß der Eingiff ursächlich für den Schaden ist.

Sollten Sie tatsächlich den Fehler begangen haben sich für die Eigenschaften des verkauften Artikels nicht ausreichend abzusichern , wäre ein erneuter Fehler m.E. jetzt auf "Stur" zu schalten .

Ein Vergleich bzw. ein Kompromiß findet sich immer auf der Mitte .

Vogelstrauß wäre hier der falsche Weg...

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@psst: Beim gewerblichen Handeln hätte der Kunde das Recht gehabt den Artikel zurück zu senden.
Er hätte Neuware erhalten oder "Geld zurück".
Ausnahme:
An dem Modem wurde eindeutig "rumgeschraubt", denn in dem Fall ist eine Wandlung auch für den Kaufmann gegenüber dem Lieferanten unmöglich.

Ich dachte beim Privat Verkauf wäre es einfacher,insbes. da der Käufer von Eingriffen in das Modem bereits berichtete?

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.08.2009 14:47:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kenn mich mit dem Recht nicht aus.Aber wie ist es wenn man jeder Garantie (denke mal das ist ein Ebay Fall) beim Angebot Ableht als man für Defekt nicht Haftet ?

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