Käufer droht mit Anwalt.

1. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht mit Anwalt.

Hallo.
Ich habe die Tage eine Jacke verkauft, die ich vorab selbst ersteigert habe, leider war sie mir zu groß und ich hab sie wieder eingestellt. Die Jacke hatte keine Gebrauchsspuren und ich hab sie als gut/sehr gut eingestellt. Der Käufer hat sie ohne weitere Fragen für ca 80€ gekauft und ich habe sie sofort versichert verschickt. Nun kommt die Jacke bei ihm an und er behauptet sie hötte Löcher.
Ich sagte daraufhin dass das nur vom Transport irgendwie passiert sein konnte und entschuldigte mich mehrfach. Habe auch mit der Verkäuferin geschrieben, wo ich vorab gekauft hatte, auch da war nichts.
Jetzt will der Verkäufer durch seinen Rechtsschutz alles an einen Anwalt weitergeben, wegen Betrugs. Aber bei mir war die Jacke makellos, genauso wie beim vorhergehenden Verkäufer. Nun steht doch Aussage gegen Aussage ?? Was kann ich tun, mehr wie ihm versichern dass alles ok war kann ich nicht :( habe ihm sogar Screenshots geschickt.
Jetzt wurde ich gesperrt. Habe dann eine email gesendet und ihm mehrere Nachrichten über einen anderen Account gesendet, ob wir nicht eine andere Lösung finden können. Leider immer ohne Antwort. Was kann ich tun, soll ich mit selbst einen Anwalt suchen da ich mir nichts vorzuwerfen habe, und versucht habe entgegen zu kommen ??
Danke im Voraus

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Abwarten ob überhaupt was von einem Anwalt kommt oder ob die Drohung nur eine Masche war.

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#2
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ob es eine Masche ist weiß ich nicht, schließlich könnte er ja darauf dann eingehen, ein Teil des Geldes zu nehmen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von Annegret123123):
und entschuldigte mich mehrfach.

Zitat (von Annegret123123):
schließlich könnte er ja darauf dann eingehen, ein Teil des Geldes zu nehmen

Zitat (von Annegret123123):
ob wir nicht eine andere Lösung finden können.

Warum?
Nach dem man ihm so tolle Vorlagen gegeben hat das er alles bekommt ...



Zitat (von Annegret123123):
Nun steht doch Aussage gegen Aussage ??

Nö, nach dem man die (konkludenten) Schuldeingeständnisse kommuniziert hat, nicht mehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Annegret123123):
und entschuldigte mich mehrfach.

Zitat (von Annegret123123):
schließlich könnte er ja darauf dann eingehen, ein Teil des Geldes zu nehmen

Zitat (von Annegret123123):
ob wir nicht eine andere Lösung finden können.

Warum?
Nach dem man ihm so tolle Vorlagen gegeben hat das er alles bekommt ...



Zitat (von Annegret123123):
Nun steht doch Aussage gegen Aussage ??

Nö, nach dem man die (konkludenten) Schuldeingeständnisse kommuniziert hat, nicht mehr.



Naja was denn für schuldeingeständnisse?
Wenn die Jacke evtl durch die Post beschädigt wurde?
Wer mochte schön gern eine Anzeige obwohl man nichts gemacht hat. ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Also ob es eine Masche ist weiß ich nicht Aber wir - wegen Betruges würde man sich schlicht an die Polizei wenden: Das kostet nämlich nichts. Für eine Strafanzeige braucht man keinen Anwalt. Und im Übrigen sind Anwälte teuer - da können Sie sich selbst ausrechnen, wie wahrscheinlich es ist, dass sich jemand wegen 80 Euro an einen Anwalt wendet. Da hilft auch kein Rechtsschutz - auch der hat in der Regel eine Selbstbeteiligung von weit über 80 Euro: Genau aus dem Grund, damit man die RSV nicht mit jeder Kleinigkeit belästigt...
soll ich mit selbst einen Anwalt suchen Natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich jetzt einen Brief von der Polizei bekommen würde, sollte ich dann eine Gegenanzeige wegen falschanzeige machen ? Oder was denkt ihr kommt da von der polizei ? Was machen die denn da genau ?


-- Editiert von Annegret123123 am 01.11.2020 15:59

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von Annegret123123):
Naja was denn für schuldeingeständnisse?

Warum entschuldigt man sich für Sachen für die man nichts kann? Man entschuldigt sich nur, wenn man schuld ist.

Man hat offenbar einen Teil des Geldes als Erstattung angeboten - auch dafür gibt es keinen Grund wenn man nicht schuld ist.

Auch die Anfrage ob man nicht eine andere Lösung finden könne, spricht nicht für Unschuld.


Das sind alles Minuspunkte in einem möglichen Verfahren, die man wieder mühsam entkräften muss.



Zitat (von Annegret123123):
Wenn ich jetzt einen Brief von der Polizei bekommen würde, sollte ich dann eine Gegenanzeige wegen falschanzeige machen ?

Nein, denn die dürfte hier sinnlos sein.



Zitat (von Annegret123123):
Oder was denkt ihr kommt da von der polizei ?

In der Regel die Mitteilung, das man ein Verfahren eingeleitet hat und einen Anhörungsbogen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Oder was denkt ihr kommt da von der polizei ? Gar nichts, nehme ich an. Erstens will der Sie nur einschüchtern und zweitens pflegt die Polizei derlei Kundschaft abzuwimmeln mit dem Hinweis, dass sie für zivilrechtliche Streitigkeiten nicht zuständig ist.
Wenn ich jetzt einen Brief von der Polizei bekommen würde, sollte ich dann eine Gegenanzeige wegen falschanzeige machen ? Nein - Sie glauben doch nicht ernsthaft, die Polizei würde das dann parallel bearbeiten, oder wie hatten Sie sich das vorgestellt? Käme was (ich glaube ja nicht daran - siehe oben), dann wäre das Verfahrensergebnis abzuwarten.

-- Editiert von muemmel am 01.11.2020 16:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Harry meint:

Ich sagte daraufhin dass das nur vom Transport irgendwie passiert sein konnte und entschuldigte mich mehrfach.

warum entschuldigst du dich, wenns beim Transport passiert ist? Dann soll sich die Post entschuldigen!
Mit der Entschuldigung sagst du indirekt: Ich weiß, dass da Löcher drin waren!
Ein Foto, wo keine Löcher sind, bringt gar nichts, denn das hast du gemacht, bevor DU die Löcher reingemacht hast! (Ich hoffe, du verstehst mich richtig!)

Du hättest nur sagen sollen: Als ich die Jacke verschickt habe, waren keine Löcher drin! (Punkt)

Und warum willst du jetzt ein Teil des Geldes zurück geben? Du hast eine (ganze) Jacke für 30.- verkauft. Nicht für 15.-

Schreib jetzt gar nichts mehr! Und wenn ein Brief vom Anwalt kommt, teile das hier mit!

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#10
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ich warte mal ab. So macht das aufjedenfall keinen Spaß mehr auf 2nd Hand Plattformen ..
Wer will schon eine Anzeige bekommen, Vorallem wenn man nichts gemacht hat
Deshalb versucht man da natürlich irgendwie zu schlichten.
Das das dann natürlich wieder für den Verkäufer ins schlechte Licht gerückt werden kann hötte ich niemals gedacht.
Ich dachte wenn die Jacke warum auch immer defekt ist, haben ja beide nichts davon

-- Editiert von Annegret123123 am 01.11.2020 19:26

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34378 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Annegret123123):
Ich dachte
Man könnte sich mal mit den wenigen wichtigen Regeln bei solchen Käufen/Verkäufen beschäftigen, bevor man irgendwem auf den Leim geht.
Dazu gibts bestimmt im Netz die FAQ.
Oder man lese hier in diesem Unterforum mal runter... ganz viele Fragesteller haben solche/ähnliche Probleme. Und bereits jede Menge Hinweise und Empfehlungen erhalten.
Nicht nur Jacken haben Löcher... ;)
Auch Pullis
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Anzeige-nach-Kauf-__f580321.html

-- Editiert von Anami am 02.11.2020 11:29

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Annegret123123):
Ich sagte daraufhin dass das nur vom Transport irgendwie passiert sein konnte


Wie sollen denn in ein verschlossenes Paket Löcher kommen? Mitverpackte Motten?

Zitat (von Annegret123123):
und entschuldigte mich mehrfach


Für unzureichende Verpackung?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun gut was mich jetzt andere interessieren ‍♂

Man muss ja nicht antworten wenn es einem auf den „Leim" geht


Zitat (von Anami):
Zitat (von Annegret123123):
Ich dachte
Man könnte sich mal mit den wenigen wichtigen Regeln bei solchen Käufen/Verkäufen beschäftigen, bevor man irgendwem auf den Leim geht.
Dazu gibts bestimmt im Netz die FAQ.
Oder man lese hier in diesem Unterforum mal runter... ganz viele Fragesteller haben solche/ähnliche Probleme. Und bereits jede Menge Hinweise und Empfehlungen erhalten.
Nicht nur Jacken haben Löcher... ;)
Auch Pullis
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Anzeige-nach-Kauf-__f580321.html

-- Editiert von Anami am 02.11.2020 11:29

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, aber vielleicht hat etwas durch den Karton gestochen ?‍♀
Ich kann es ja nicht in einem stahlkarton verpacken ?

Zitat (von JenAn):
Zitat (von Annegret123123):
Ich sagte daraufhin dass das nur vom Transport irgendwie passiert sein konnte


Wie sollen denn in ein verschlossenes Paket Löcher kommen? Mitverpackte Motten?

Zitat (von Annegret123123):
und entschuldigte mich mehrfach


Für unzureichende Verpackung?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also für dumm verkaufen lassen möchte ich mich hier nicht.. es wird doch keiner gezwungen zu antworten

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Wie sollen denn in ein verschlossenes Paket Löcher kommen? Mitverpackte Motten?

Das wäre durchaus eine Ursache, je nach Material. (Wo dann allerdings der Verkäufer haften würde)

Wo der Verkäufer nicht haftet
Mitarbeiter die nach dem Paket "geangelt" haben weil es verklemmt war.

Fehlerhafte / defekte Maschine



Zitat (von JenAn):
Für unzureichende Verpackung?

Guter Einwand, auch da würde der Verkäufer unter Umständen haften.
Einfach in etwas Packpapier eingewickelt wäre durchaus ein Problem, im Gegensatz zu einem Karton.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es könnte ja auch sein, dass sie die Jacke anprobiert hat und selbst hängen geblieben ist dann ist es ja einfach einen anderen zu beschuldigen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es könnte ja auch sein, dass sie die Jacke anprobiert hat und selbst hängen geblieben ist dann ist es ja einfach einen anderen zu beschuldigen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34378 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Annegret123123):
Nun gut was mich jetzt andere interessieren
Weiß ich nicht. Das war nur eine leimlose Empfehlung. Damit DU nicht solchen Käufern auf den Leim gehst.
Zitat (von Annegret123123):
Nein, aber vielleicht hat etwas durch den Karton gestochen
Ja, aber muss dich das jetzt interessieren?
Zitat (von Annegret123123):
Also für dumm verkaufen lassen möchte ich mich hier nicht.. es wird doch keiner gezwungen zu antworten
Da verstehst du was falsch.
Zitat (von Annegret123123):
Es könnte ja auch sein,
Ja. Oder noch was anderes.
Oder dass der Käufer ganz einfach lügt--- und du ihm schon auf den Leim gegangen bist? Und er das sogar bemerkt hat?

Es wurde doch mehrfach empfohlen, erstmal NICHTS wegen des Verkaufs zu machen.

edit:
Hat der Käufer dir wenigstens mal Fotos von den Löchern geschickt?

-- Editiert von Anami am 02.11.2020 16:06

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Annegret123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


edit:
Hat der Käufer dir wenigstens mal Fotos von den Löchern geschickt?

Ja, aber ich hab nur den Ärmel gesehen, nicht die Jacke komplett, könnte natürlich auch ne andere Jacke sein, stimmt schon
Ich kann ja nicht mal mehr nach anderen Fotos fragen.

Ich hab halt echt Angst ne Anzeige zu bekommen, sowas ist auch peinlich :(
Wenn man sich echt nichts vorzuwerfen hat. Man ist schon so verzweifelt dass man sogar die Ware einfach zurück nehmen würde ohne das man was dazu kann :(

Vielleicht hat sie auch einfach die gleiche Jacke und tauscht sie jetzt aus
Ist ja auch ne schöne Masche.

Kann man dann eine Anzeige gegen die Person stellen wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung ?
Was hat der jenige denn für Chancen wenn er wirklich zur Polizei geht ? Ich kann ihm nichts nachweisen und er mir ja auch nicht


-- Editiert von Annegret123123 am 02.11.2020 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34378 Beiträge, 5919x hilfreich)

Ach so, auch schon Fotos kommen lassen...zeigst du die hier mal?

Zitat (von Annegret123123):
Ich hab halt echt Angst ne Anzeige zu bekommen,
Es wurde empfohlen, erstmal nichts zu machen. Das heißt, man muss sich auch selbst keine Angst machen.
Zitat (von Annegret123123):
Man ist schon so verzweifelt dass man sogar die Ware einfach zurück nehmen würde ohne das man was dazu kann
Wenn es dir hilft und du die Hinweise und Empfehlungen eines Forums (nicht nur einer einzigen Person) nicht annehmen möchtest--- dann mach das. Es kann dich keiner hindern.
Zitat (von Annegret123123):
Vielleicht hat sie
Ja. Dieses Vielleicht-Rad lässt sich endlos drehen.
Zitat (von Annegret123123):
Kann man dann eine Anzeige gegen die Person stellen wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung ?
Was hat sie übel nachgeredet und was genau ist die falsche Verdächtigung?
Das müsste wörtlich da stehen, also belegbar sein. Trotzdem bringt das eher nichts. Aber Anzeigen kann jeder stellen.---Die Käuferin WILL es zB ja auch tun...
Zitat (von Annegret123123):
Jetzt will der Verkäufer durch seinen Rechtsschutz alles an einen Anwalt weitergeben, wegen Betrugs.
Gemeint ist doch sicher die Käuferin dieser vermeintlich gelochten Jacke, von der du 80,- erhalten hast, oder?
Was will sie denn nun tun? Zum Anwalt oder zur Polizei?

Bitte lies dir in Ruhe alles hier nochmal durch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Zitat:
Kann man dann eine Anzeige gegen die Person stellen wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung ?
Was hat der jenige denn für Chancen wenn er wirklich zur Polizei geht ? Ich kann ihm nichts nachweisen und er mir ja auch nicht


Das ist alles schon beantwortet worden. Im Übrigen ist eine falsche Anzeige NIE eine üble Nachrede, sondern ggf. eine falsche Verdächtigung. Und dass eine solche Anzeige von Ihnen gar nicht bearbeitet würde, habe ich schon in Antwort Nr. 8 geschrieben. By the way wäre die auch völlig chancenlos - die falsche Verdächtigung muss nämlich "wider bessseres Wissen" erfolgen, und das ist hier nicht nachweisbar.

Signatur:

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