Guten Abend,
Kurze Frage ein Artikel wurde bei EBay Kleinanzeigen angeboten und ein Interessent meldete sich dass er in zwei std da sein wird um den Artikel vor Ort abzuholen. Als der Interessent um 14 Uhr nicht erschienen ist, fragte der Käufer wann er denn kommt, da man hier auf ihn wartet. Der Käufer meldete sich nicht und erschien an dem Tag nicht. Am nächsten Tag bat der Verkäufer um eine kurze Rückmeldung innerhalb von 24std ob überhaupt noch Interesse besteht, da sich für den Artikel mehrere weitere Interessenten ankündigten und warteten wenn der erste Interessent nicht erscheinen sollte. Auch hierauf kam keine Reaktion, weshalb der Artikel am übernächsten Tag dann an einen anderen Käufer verkauft wurde und die Anzeige aus dem Portal gelöscht wurde. Eine Std später meldete sich der nicht erschienene Interessent und meinte er sei verhindert gewesen und hatte einen geschlossenen Vertrag und fordert nun Schadensersatz. Allerdings kann man den Artikel doch nicht wochenlang bereit halten, insbesondere wenn nach mehrmaligen Kontaktversuchen nicht einmal eine Reaktion erfolgte.
Käufer erscheint nicht und fordert nun Schadensersatz
Hallo,
oh jeh, hier hast du wohl ein Problem!
Doch genau so ist es. Wenn du das aber nicht machen willst, musst du dem K eine Frist zur Abholung setzen, erst dann kannst du den KV auflösen, nicht vorher! Die Frist muss aber eine ordentliche sein, sprich mindestens 14 Tage betragen!Zitat:Allerdings kann man den Artikel doch nicht wochenlang bereit halten
Dein K hat jetzt recht, sollte er anderweitig für den Artikel mehr zahlen, dann hast du den DIfferenzbetrag zu erstatten, bzw du kannst ihm auch den Artikel selber besorgen...
Ganz ehrlich, ignorieren. Selber Tag 2 Std. später war ausgemacht. 2 Tage keine Reaktion. Pech.
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Ich würde mich hier auch notfalls auf den Standpunkt stellen, dass der Vertrag unter der Bedingung der kurzfristigen Abholung am gleichen Tag geschlossen wurde. Vorher würde ich aber prüfen ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde oder ob es nur um eine Besichtigung ging.
Du selbst gehst davon aus, dass mit dem Erstkäufer ein gültiger Vertrag geschlossen wurde?
Falls ja, ist die Antwort 1 von ldh richtig.
Der Kaufvertrag wird nicht automatisch aufgehoben, weil sich der Käufer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt meldete.
Was Retels in der Antwort 2 schreibt, hat keinen rechtlichen Boden, aber genau so würde ich bei einem per Telefon geschlossenen Vertrag und den von Dir geschriebenen Umständen auch handeln. Allein, weil der Käufer nichts beweisen kann. Nur eben rechtlich nicht korrekt.
Berry
Ich würde Antwort 1 und 2 eher kombinieren: es mag ein Kaufvertrag bestehen; von dem kann man aber nicht erst nach 14 Tagen zurücktreten. Eine solche Fristsetzung kann je nach Umständen sogar ganz entbehrlich sein; ansonsten aber muss sie auch nicht immer 14 Tage dauern (man kann zwar auf Nummer sicher gehen; doch wenn das Kind nunmal schon in den Brunnen gefallen ist..). Ob dies/Was konkret hier zu bejahen ist, lässt sich sicher diskutieren. Zumindest müsste man jedoch nicht fürchten, etwas ganz Abwegiges bloß wegen Beweisschwierigkeiten zu vertreten; viel mehr würde ich meinen Standpunkt guten Gewissens vertreten.
Falls kein Kaufvertrag besteht, ist ebenfalls ein Schadensersatzanspruch denkbar; allerdings nur bezüglich Schäden, die aus dem frustrierten Vertrauen in das Zustandekommen eines Vertrages resultieren. Solches ist hier aber nicht erkennbar und wird wohl auch nicht geltend gemacht.
Der bedingte Kaufvertrag klingt natürlich ebenfalls gut.
Zitat :Kurze Frage ein Artikel wurde bei EBay Kleinanzeigen angeboten und ein Interessent meldete
sich dass er in zwei std da sein wird um den Artikel vor Ort abzuholen.
Möglicherweise ein Fixtermin.
Käme auf den Wortlaut an.
Zitat :Am nächsten Tag bat der Verkäufer um eine kurze Rückmeldung innerhalb von 24std ob überhaupt noch Interesse besteht,
Den Zugang kann man jetzt wie genau beweisen.
Ansonsten hätte dei Frist mindestens 14 Tage betragen sollen.
Bei einem Fixtermin könnte die Nachfage und eine längere Frist jedoch entbehrlich sein.
Zitat :und fordert nun Schadensersatz
Den müsste er erst mal belegen.
Ich persönlich würde mit dem Käufer erst mal nicht mehr kommunizieren.
-- Editiert von Harry van Sell am 06.06.2017 22:48
Hallo,
über welchen Weg wurde denn eigentlich kommuniziert? Email oder SMS? Oder wirklich per Telefon?
Und um was für eine Ware handelt es sich?
Doch, natürlich kann auch die Frist zum Abholen vertraglich vereinbart werden, und das kann auch eine ganz kurze Frist sein (nix mit 14 Tagen und so).Zitat:Was Retels in der Antwort 2 schreibt, hat keinen rechtlichen Boden
Ob das im konkreten Fall so war kommt dann auf die Kommunikation im Details an.
Stefan
Guten Abend,
Vielen Dank für die Antworten, ich bin die ganze Zeit schon am Googlen ob das ganze rechtlich Hand und Fuß hat.
Der Artikel selbst war eine Canon Digital Kamera (älteres Modell) die für günstige 35€ angeboten wurde, daraufhin kamen sehr schnell viele Interessenten über das eBay Kleinanzeigen Portal. Es war der erste Interessent und hatte daraufhin den Artikel für ihn reserviert, den Rest der Geschichte kennt ihr ja.
Kommuniziert wurde ausschließlich über die Nachrichtenfunktion bei EBay Kleinanzeigen.
Reservierung ist kein Kaufvertrag.Kein Kaufvertrag, kein Schadensersatzanspruch. Kommunikation mit Spinner einstellen.Zitat :und hatte daraufhin den Artikel für ihn reserviert
Zitat:Am nächsten Tag bat der Verkäufer um eine kurze Rückmeldung innerhalb von 24std ob überhaupt noch Interesse besteht, da sich für den Artikel mehrere weitere Interessenten ankündigten und warteten wenn der erste Interessent nicht erscheinen sollte. Auch hierauf kam keine Reaktion,
Fristen hin oder her - Der nicht-erschienene Käufer hat sich auf Nachfragen nicht gemeldet. Es folgte auch keine Erklärung seinerseits. Insofern hat er Pech gehabt.
Hallo,
Wie will der Interessent denn dann beweisen, dass er mit dir kommuniziert hat?Zitat:Kommuniziert wurde ausschließlich über die Nachrichtenfunktion bei EBay Kleinanzeigen.
Mehr sag' ich jetzt mal nicht dazu, möchte nicht zum Prozessbetrug anleiten.
Danke für die Info.Zitat:Der Artikel selbst war eine Canon Digital Kamera ...
Bisher kannte ich die geschilderte Vorgehensweise eher von Autos, aber eigentlich spielt es keine Rolle, geht wohl mit jedem Produkt. Wobei ja noch nicht klar ist, ob er es wirklich darauf angelegt hat oder das mit dem verhindert sein doch der Wahrheit entspricht.
So einfach ist es nicht, auch eine Reservierung kann Schadenersatzansprüche auslösen (etwa die vergeblichen Fahrtkosten). In diesem Fall spielt das aber keine Rolle, denn eine solche Fahrt gab es ja nicht und kann es in Zukunft nicht mehr geben.Zitat:Reservierung ist kein Kaufvertrag.Kein Kaufvertrag, kein Schadensersatzanspruch. Kommunikation mit Spinner einstellen.
Weiterhin ist auch nicht ganz klar ob es wirklich keinen Vertrag gibt (ich tendiere zwar auch dazu, aber was heißt das schon?).
Auch das ist imho zu einfach gedacht.Zitat:Fristen hin oder her - Der nicht-erschienene Käufer hat sich auf Nachfragen nicht gemeldet. Es folgte auch keine Erklärung seinerseits. Insofern hat er Pech gehabt.
Wenn es einen Vertrag gab (wovon ich nicht ausgehe, aber wenn), und darin weiter keine explizite Abholfrist vereinbart war, dann hat nicht der Käufer Pech gehabt, sondern der TS.
Trotzdem würde auch ich die Kommunikation erstmal einstellen.
Wenn etwas von einem Anwalt kommt oder gar vom Gericht (sprich: der andere will es durchziehen) dann bitte nochmal hier melden.
Stefan
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