Käufer hat Päckchen nicht erhalten. Betrugsanzeige.

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb459997-93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer hat Päckchen nicht erhalten. Betrugsanzeige.

Hallo zusammen,
Ich habe 2 mal eine Anzeige wegen Betrug bekommen. Es handelt sich um Verkäufe bei ebay Kleinanzeigen. 2 mal behaupten Käufer sie hätten das Päckchen nicht erhalten. Ich verkaufe sehr viel über Kleinanzeigen (hauptsächlich Babysachen meiner Tochter, bin Privatverkäufer) und im letzten Jahr kam es 2 mal vor das es nicht ankam. Beides kleine Beträge unter 100 Euro. Das erste mal wurde ich mitte Januar vorgeladen und bin auch bei der Polizei erschienen. Ich war so perplex und hatte Angst vor den Folgen das ich, obwohl ich versendet habe, dem Anzeigensteller den Betrag zurück überwiesen habe. Diesen Beleg habe ich der netten Dame von der Polizei zukommen lassen und sie hat das der Staatsanwaltschaft zukommen lassen. Bis her habe ich nichts weiter gehört. Nun habe ich erneut einen Brief mit Vorladung erhalten und weiß nicht was ich tun soll. Ich bin sauer auf mich selber und werde nie wieder unversichert verschicken aber das hilft mir jetzt im Moment ja auch nicht weiter. Was tue ich nun am besten? Diesen zweiten Betrag auch zurück überweisen? Aber es kann doch eigentlich nicht sein das ich die doofe bin, ich habe jetzt soviel im Internet gelesen, es könnte doch auch sein das die Käufer das Päckchen sehr wohl erhalten haben ... Was macht man da am besten? Ich habe weil es sich um DHL Päckchen handelt keinen Beleg und es wurde auch kein versicherter Versand vereinbart. Ich weiß auch nicht mehr ob mein Mann dabei war als ich es abgegeben habe ...
Ich weiß noch das ich zur selben Zeit ca ein iPhone verkauft habe welches ohne Komplikationen angekommen ist.

Was sollte ich nun am besten tun und was erwartet mich. Was passiert wegen der Betrugsanzeigen? Wie kann ich mich schützen.

-- Editier von fb459997-93 am 16.02.2017 12:59

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie kann ich mich schützen.
Am sichersten wohl mit Geld zurückzahlen und ab jetzt nur noch versichert oder mit Versandnachweisen senden!

Zitat:
Aber es kann doch eigentlich nicht sein das ich die doofe bin
Da hast du dich doch selber reinmanövriert, du hättest entweder mit Versandnachweis senden können oder einen Zeugen jedes mal beiholen!

Zitat:
es könnte doch auch sein das die Käufer das Päckchen sehr wohl erhalten haben
Könnte ; wäre ; eventuelle etc, alles irrelevant! Dan beweise doch DU, dss der K das Päckchen erhalten hat, DU bist in der Bewispflicht, nicht der K!

Zitat:
und es wurde auch kein versicherter Versand vereinbart.
Keiner hat dich gezwungen deswegen unversichert zu versenden!

Zitat:
Ich verkaufe sehr viel über Kleinanzeigen (hauptsächlich Babysachen meiner Tochter, bin Privatverkäufer)
Der Ausasge nach kan schon Vorsicht gebote sein, kan gut sein, dass deine Verkäufe (Von der Anzahl her) nicht mehr privat sind...

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dan beweise doch DU, dss der K das Päckchen erhalten hat, DU bist in der Bewispflicht, nicht der K!
Es ist völlig irrelevant ob der K das Päckchen erhalten hat, die Fragestellerin braucht nur nachweisen zu können, dass sie das Päckchen an den K versendet hat.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Der Ausasge nach kan schon Vorsicht gebote sein, kan gut sein, dass deine Verkäufe (Von der Anzahl her) nicht mehr privat sind...
Das ist auch meine Meinung gewesen als ich den ersten Beitrag gelesen hatte.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
die Fragestellerin braucht nur nachweisen zu können, dass sie das Päckchen an den K versendet hat.
Da stimme ich dir erstmal zu. Solange der Verkauf an sich weiterhin als privat anzusehen ist, würde das auch so bleiben. Allerdings wenn der Verkauf doch als gewerblich einzustufen ist, dann würde das nicht mehr genügen, dann würde die TE das Versandrisiko tragen. Bezüglich des Vorwurfes des Betruges wäre das aber irrelevant, da ein Betrug nicht zu erkennen ist, nur müsste sie dann dem K das Geld zurück überweisen, oder Ersatz beschaffen...

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb459997-93):
Ich habe weil es sich um DHL Päckchen handelt keinen Beleg


Einen Beleg gibt es eigentlich auch beim Päckchen, es gibt halt keine Sendungsverfolgung.
Nur ohne Beleg bist Du aktuell "die doofe", da Du nicht nachweisen kannst überhaupt versandt zu haben.

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#5
 Von 
fb459997-93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Ich überweise also dem Käufer den Betrag zurück und verbuche es als bittere Erfahrung. Aber die Betrugsanzeige bleibt ja bestehen. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

wie Spatenklopper bereits schrieb, erhält man auch bei kleinen Päckchen einen Beleg, mit dem auch die Zahlung quittiert wird.

Den solltest Du suchen, dann bist Du aus der Sache raus, dem Käufer gegenüber und auch dem Staatsanwalt gegenüber.

Berry

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Den solltest Du suchen, dann bist Du aus der Sache raus, dem Käufer gegenüber und auch dem Staatsanwalt gegenüber.
Ganz so einfach ist das dann doch noch nicht. Das ist zwar ein Indiez, welches man würigen kann, doch ein absoluter Beweis ist das nicht.

Wer sagt denn, dass die Postquittung von besagtem Tag nicht von dem Päckchen ist, worin die TE die alten gebrauchten Windeln an ihre Oma versendet hat?

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Aber die Betrugsanzeige bleibt ja bestehen. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
Bei Rückgabe des Geldes, dürfte eine EInstellung der Sache am wahrscheinlichsten sein.

Trotzdem rate ich dir, dir im allgemeinen mal zu überdenken, wie du das mit deinen Verkäufen weiterhin handhabst, da solltest du dich ml kundig machen, ob du nicht doch schon gewerblich handelst...

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#9
 Von 
fb459997-93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Aber die Betrugsanzeige bleibt ja bestehen. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
Bei Rückgabe des Geldes, dürfte eine EInstellung der Sache am wahrscheinlichsten sein.

Trotzdem rate ich dir, dir im allgemeinen mal zu überdenken, wie du das mit deinen Verkäufen weiterhin handhabst, da solltest du dich ml kundig machen, ob du nicht doch schon gewerblich handelst...


Ab wann handelt man denn gewerblich?
Ich verkaufe z.b. Viel von meiner Tochter und kaufe dann wiederum für das Geld wieder gebrauchte Sachen ... nennt man das dann gewerblich? Gibt es da bestimmte Beträge die nicht überschritten werden dürfen ?

Für die Zukunft weiß ich schon mal das ich niemals wieder ohne eine Sendungsverfolgung verschicken werde. Nur hilft mir das jetzt auch nicht weiter...

-- Editiert von fb459997-93 am 16.02.2017 16:30

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da bestimmte Beträge die nicht überschritten werden dürfen ?
Das kann schon der Betrag von "nur" einem Cent sein.

Bei dir wird es wohl eher darauf ankommen, wieviele Verkäufe das waren. Mehr als 40 Im Jahr sollten es aber nicht sein. Allerdings kann es auch sein, dass deine Praxis von gebraucht kaufen unter dem Wissen, dass du es dann auch wieder weiterverkaufen wirst schon ab dem ersten Verkauf als gewerblich angesehen werden könnte...

Sollte es mal zu einem rechtsstreit kommen, kann das dann auch zurückliegende Verkäufe betreffen...

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#11
 Von 
fb459997-93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also am besten verkaufe ich dann gar nichts mehr über Kleinanzeigen... Ich denke ich habe so ungefähr 20 - 30 Verkäufe im Jahr.
Habe gerade auch schon Mr Google dazu befragt aber nichts eindeutiges gefunden.

Ich habe auf jeden Fall keine Lust mehr auf Kleinanzeigen und werde meine Sachen dann lieber auf einem Babybasar oder Flohmarkt anbieten.

Bezüglich des aktuellen Falles werde ich das Geld dann zurück überweisen und hoffen das ich keine weitere Strafe bekomme.

Vielen dank für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Naja, so 20-30 ist da schon eine Andere Ausage als wie im EIngangspost von dir (sehr viele).

Bei 20-30 Dingen im Jahr braucht man sich keine Geanken machen, dass da was kommen wird, dass geht noch unter Privatverkauf durch...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb459997-93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab einfach Angst. Die Beträge zurück zu zahlen ist das kleinere Problem außer das mir das wie ein Schuld Geständnis vorkommt und ich nun keins davon habe weder Ware noch Geld. Meine Sorge sind die beiden Anzeigen. Es waren einmal 70 Euro und die einmal 60 Euro. Ersteres habe ich direkt bezahlt und das zweite werde ich nun auch bezahlen, aber das hat ja mit der Staatsanwaltschaft nichts zu tun die ermitteln ja trotzdem... Und wenn ich Pech habe gehe ich wegen vermeintlichen betrug ins Gefängnis. Und alles nur wegen zwei Päckchen die entweder angekommen sind oder auch nicht, man weiß es ja nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ich Pech habe gehe ich wegen vermeintlichen betrug ins Gefängnis.
Nichtmal annähernd! Eine Betrugsabsicht kann man dir absolut nicht unterstellen! WENN, ja WENN überhaupt was passiert (Einstellung halte ich für absolut wahrscheinlicher), dann kanns auch schon mit einer Ermahnung passe sein, oder einem kleinen Geldbetrag, dass wars dann aber auch schon.



1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Es waren einmal 70 Euro und die einmal 60 Euro.
Sorry, aber bei solchen Beträgen ist man selber schuld, wen nman ohne Versandnachweis versendet.

Keine genaue Ahnung, aber was kostet ein DHL Päckchen, 4Euro? Hermes Päckchen mit Nachweis und Versicherung gibts glaube ich schon unter 5Euro.

Zitat:
Ich hab einfach Angst
Einfach einen Euro mehr beim Versand ausgeben und du brauchst bei denen Verkäufen keine Angst mehr zu haben...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb459997-93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ICH bedanke mich recht herzlich bei dir. Sowohl für die ermahnenden Worte als auch dafür das du mir etwas Mut gemacht hast.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb459997-93):
Ab wann handelt man denn gewerblich?

Da gibt es keinen festen Wert.



Zitat (von fb459997-93):
nd werde meine Sachen dann lieber auf einem Babybasar oder Flohmarkt anbieten.

Wo man es anbietet ist für die gewerblichkeit egal.



Zitat (von fb459997-93):
Und wenn ich Pech habe gehe ich wegen vermeintlichen betrug ins Gefängnis.

Nicht als Ersttäter wegen 2 Fällen mit solchen Kleckerbeträgen wo auch noch Schaden bereinigt wurde.



Zitat (von fb459997-93):
Die Beträge zurück zu zahlen ist das kleinere Problem außer das mir das wie ein Schuld Geständnis vorkommt

Da hilft so ein Satz wie "Die Erstattung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich."


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hi,
wie Spatenklopper bereits schrieb, erhält man auch bei kleinen Päckchen einen Beleg, mit dem auch die Zahlung quittiert wird.
Den solltest Du suchen, dann bist Du aus der Sache raus, dem Käufer gegenüber und auch dem Staatsanwalt gegenüber.
Berry
Nein. Da bei der Quittung des Päckchens keine Adressangabe ersichtlich ist, ist solch eine Quittung völlig wertlos. Weder kann man auf den Inhalt des Päckchens noch auf den Empfänger irgendwelche Rückschlüsse ziehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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