Käufer holt Kühlschrak nicht ab

16. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Skaw81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer holt Kühlschrak nicht ab

Hallo zusammen,
Ich hatte heute zum ersten mal ein negatives Ergebnis bei eBay Kleinanzeigen.
Ich hoffe mir kann hier jemand einen Rat geben, wie ich weiter verfahren soll.
Wir haben bei eBay Kleinanzeigen einen Kühlschrank inseriert, weil wir umgezogen sind und er nicht durch unser neues Treppenhaus passt.
Der Kühlschrank ist ein riesen Teil, 2m x 75cm x 68cm und unsere Wohnung liegt im dritten Stock.
Wir haben dies auch in der Anzeige geschrieben. Gestern Abend kamen Interessenten und haben sich den Kühlschrank angeschaut und wir sind uns einig geworden, dass sie ihn für 140€ kaufen. Ich habe den Leuten gesagt, dass wir ihn mit 4 Leuten hoch getragen haben und sie entsprechend Manpower mitbringen sollen.
Heute morgen hat mich der Käufer auch angerufen und bescheid gegeben, dass sie den Kühlschrank gleich holen würden.
Da ich arbeiten war, musste meine Lebensgefährtin zur Übergabe machen.
Der Käufer selbst ( der nur bis 7kg tragen darf) kam dann mit 3 anderen Männern (von denen einer einen Bandscheibenvorfall hatte) und einer Sackkarre.
Sie haben dann wohl 30min gebraucht um durch die Wohnungstür zu kommen und haben dabei die Zarge beschädigt.
Auf dem ersten Treppenabsatz haben sie den Kühlschrank dann stehen lassen (auf dem Kopf) und sind weg gefahren um weitere Helfer zum Tragen zu organisieren.
Kurz darauf erreichte mich folgende SMS:

Hallo, wir haben eben probiert den Kühlschrank durch das Treppenhaus zu tragen. Wir sind leider nicht weiter als die 1. Etage gekommen. Wir probieren jetzt noch Leute fürs tragen zu organisieren. Heute wird das aber leider nichts mehr. Der Kühlschrank steht jetzt zwischengelagert eine Ebene unter Ihrer Wohnung. Wir melden uns nochmal sobald wir jemanden zum tragen gefunden haben. Der Türrahmen hat leider ein wenig gelitten. Lassen sie uns gerne Fotos davon zukommen dann prüfen wir das Ganze über unsere Haftpflicht. Falls wir niemanden zum transportieren finden können wir den Kühlschrank leider nicht kaufen..
Was soll ich jetzt weiter machen?
Ich habe kein Geld und der Kühlschrank steht falschherum im Treppenhaus.
Es ist doch ein Kaufvertag zu Stande gekommen.
Die können doch jetzt nicht einfach sagen wir nehmen den nicht.
Ich hoffe auf sinnvolle Ratschläge.
MfG Jens

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Skaw81):
Die können doch jetzt nicht einfach sagen wir nehmen den nicht.


Doch, haben sie ja schon indirekt angedeutet.

Wenn es ein Absorberkühlschrank ist, dürfte der im Übrigen hin sein.

Zitat (von Skaw81):
Es ist doch ein Kaufvertag zu Stande gekommen.
Wenn wir davon ausgehen, weil Du es im Zweifel nachweisen kannst, könntest Du den Käufer dessen Namen und Anschrift Du hoffentlich hast, verklagen.

Zitat (von Skaw81):
Ich habe kein Geld
Warum nicht. Gerade bei den Kleinanzeigen gilt doch Ware gegen Geld. Aber egal, das verschlechtert Deine Position ungemein.
Hättest Du den Kaufpreis, wäre es einfacher für Dich.

Berry

(ich würde aufpassen, dass das Teil keine Beine bekommt. Mit einer passenden Sackkarre ist der in Nullkommanichts weg).

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#2
 Von 
Skaw81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Es hat sich aber zum Glück erledigt.
Der Kühlschrank wurde abgeholt und ich hab mein Geld und die Daten der Haftpflichtversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119486 Beiträge, 39732x hilfreich)

Glück gehabt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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