Käufer sagt Gerät ist defekt eBay

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dirto554
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer sagt Gerät ist defekt eBay

Hallo liebes Forum,

Ich habe folgendes Problem.

Vor ca. 1 Woche habe ich einen Gaming Monitor bei Ebay verkauft. Der Käufer hat mir direkt nach Ankunft gesagt, dass das Gerät defekt wäre bzw kein Strom annimmt.

Ich meinte darauf hin, er solle es nochmal testen weil dieser vor dem Versand einwandfrei funktioniert hat. Ansonsten solle er damit zu DHL gehen und es reklamieren und sehen was die sagen.

Er meinte dann, dass würde eh nichts bringen er hätte diesen schon zu einer Werkstatt gebracht um zu Prüfen was an dem Gerät ist. Dieses geschah ohne mein Einverständnis.

Trotzdem meinte ich dann, er solle mich auf dem laufenden halten, man finde schon eine Lösung.

Es kam raus, dass das Netzteil Wii kaputt wäre und es Ausgetauscht werden muss.
Rechnung ist leider nicht vorhanden, jedoch Garantie, da er erst ein halbes Jahr alt ist. Laut Usern im Internet ist BenQ, die Marke des Monitors kundenfreundlich und evtl. würden diese ihn sich mal anschauen.

Ich werde da jetzt morgen mal anrufen, jedoch glaube ich nicht, dass sie einen Monitor sich anschauen werden, welcher bereits aufgeschraubt wurde.


Meine Frage nun, hafte ich in irgendeiner Weise noch oder ist alles was ich nun mache aus Kulanz? Ich würde mich an der Repearur beteiligen, jedoch sehe ich es nich ein den Monitor evtl. wenn man keine Einigung findet zurück zu nehmen. Auch eine immens hohe Rechnung werde ich nicht bezahlen.

Hafte ich nun trotzdem noch, obwohl er den Monitor ohne meine Zustimmung in eine Werkstatt gegeben hat? Weil ich würde ja jetzt vllt einen laut seinen Aussagen kaputten Monitor ohne Garantie wiederbekommen?

Wie ist da die Rechtslage?

Ps: grundsätzlich will er auch eine Lösung finden, mir geht es nur um das rein Rechtliche falls es am Ende darauf hinaus läuft, dass man zu keiner Einigung kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Roman

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Dirto554):
Wie ist da die Rechtslage?

Ganz einfach, das
Zitat (von Dirto554):
man finde schon eine Lösung.

ist eine ziemlich weitreichende Zusage ...


Ohne diese wäre die Sache klar: sein Gerät, sein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Dirto554):
Dieses geschah ohne mein Einverständnis.
Das sit nicht notwendig. Er kann mit seinem Monitor machen was er möchte...

Zitat (von Dirto554):
man finde schon eine Lösung.
Und damit wurde die eiserne Regel "Mache nie anderer Leuts Probleme zu deinen eigenen." gebrochen.

Zitat (von Dirto554):
hafte ich in irgendeiner Weise noch oder ist alles was ich nun mache aus Kulanz?
Prinzipiell gilt: Sein Monitor sien Problem. Alles was du bisher zugesagt hast, musst du imho auch einhalten. Auch, das eine Lösung gefunden wird.

Zitat (von Dirto554):
Ich würde mich an der Repearur beteiligen,.
Ich wüsste nicht warum man das machen sollte, aber wenn du das möchtest...

Zitat (von Dirto554):
jedoch sehe ich es nich ein den Monitor evtl. wenn man keine Einigung findet zurück zu nehmen. Auch eine immens hohe Rechnung werde ich nicht bezahlen.
Das solltest du dem Käufer erzählen, nicht uns.

Zitat (von Dirto554):
Hafte ich nun trotzdem noch, obwohl er den Monitor ohne meine Zustimmung in eine Werkstatt gegeben hat?
Du haftest nicht, bist aber an bereits getätigten Zusagen gebunden.

Zitat (von Dirto554):
Weil ich würde ja jetzt vllt einen laut seinen Aussagen kaputten Monitor ohne Garantie wiederbekommen?
Warum solltest du den Monitor zurückbekommen? Ist doch nicht deiner!


Zitat (von Dirto554):
Wie ist da die Rechtslage?
Die Rechtslage ist einfach. Prinzipiell ist es nach dem Verkauf nicht mehr dein Problem. Jede Zusage die du gemacht hast könnte zu deinem Problem werden.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Prinzipiell gilt: Sein Monitor sien Problem. Alles was du bisher zugesagt hast, musst du imho auch einhalten. Auch, das eine Lösung gefunden wird.


Eine Lösung wäre zum Beispiel: der Käufer repariert den Monitor auf seine Kosten. Ich sehe, allein anhand der Aussage, noch keine (Kosten-)Nachteile für den TE. Aber wenn er ohnehin so kulant sein möchte und bezahlen will...
Da kann ich nur den Tipp geben, sich die Rechnung schicken zu lassen.

Wurde der Bildschirm mit Restgarantie verkauft?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Eine Lösung wäre zum Beispiel
Jupp, wäre es und damit hätte man sich an seine Zusage gehalten. Wir wissen ja nicht, was der TE zugesagt hat, schließlich sagt er, er würde keine "immens hoche Rechnung" begleichen. Das impliziert für mich, dass es hier wohl schon eine (in was für einer Form auch immer) Zusage zur Kostenbeteiligung seitens des TE gab. Wenn nicht, dann ist es auch gut. die Lösungsfindung überlasse ich der Phantasie des TE, nur muss er sich an dem messen lassen was er bereits zugesagt hat (was auch immer das ist).

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
nur muss er sich an dem messen lassen was er bereits zugesagt hat (was auch immer das ist).
Das steht zweifelsohne fest. Ich wollte nur dem Unterton, welchen zumindest ich hier herausgelesen habe, widersprechen, dass der TE sich alleine mit der Aussage bereits ein Eigentor geschossen hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Was soll da repariert werden wenn das Netzteil kaputt ist?
Meines Wissens nach hat Benq nur externe Netzteile.

Die Externen gibt es original und neu für 11 - 23 €, je nach geforderter Leistung....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Meines Wissens nach hat Benq nur externe Netzteile.

Tatsächlich nicht. Mein GL2450, vor dem ich gerade sitze, hat einen Kaltgerätestecker, was eigentlich ein unwiderlegbares Indiz für eine interne Spannungswandlung/-regelung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

@ Naiba
Danke für die Aufklärung, kannte ich von Benq bisher nicht.

Zitat (von radfahrer999):
Zitat:
Zitat (von Dirto554):
hafte ich in irgendeiner Weise noch oder ist alles was ich nun mache aus Kulanz?

Prinzipiell gilt: Sein Monitor sien Problem. Alles was du bisher zugesagt hast, musst du imho auch einhalten. Auch, das eine Lösung gefunden wird.


Hier besteht dann aber durchaus die Möglichkeit, dass der Käufer sich durch die selbst veranlasste Reparatur / Fehlersuche ein Ei ins Nest gelegt hat.

Aber Frage dazu, wäre die Garantie bei Benq überhaupt übertragbar, oder gilt diese nur für den "Erstkäufer"?

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