Hallo liebes Forum,
Ich habe folgendes Problem.
Vor ca. 1 Woche habe ich einen Gaming Monitor bei Ebay verkauft. Der Käufer hat mir direkt nach Ankunft gesagt, dass das Gerät defekt wäre bzw kein Strom annimmt.
Ich meinte darauf hin, er solle es nochmal testen weil dieser vor dem Versand einwandfrei funktioniert hat. Ansonsten solle er damit zu DHL gehen und es reklamieren und sehen was die sagen.
Er meinte dann, dass würde eh nichts bringen er hätte diesen schon zu einer Werkstatt gebracht um zu Prüfen was an dem Gerät ist. Dieses geschah ohne mein Einverständnis.
Trotzdem meinte ich dann, er solle mich auf dem laufenden halten, man finde schon eine Lösung.
Es kam raus, dass das Netzteil Wii kaputt wäre und es Ausgetauscht werden muss.
Rechnung ist leider nicht vorhanden, jedoch Garantie, da er erst ein halbes Jahr alt ist. Laut Usern im Internet ist BenQ, die Marke des Monitors kundenfreundlich und evtl. würden diese ihn sich mal anschauen.
Ich werde da jetzt morgen mal anrufen, jedoch glaube ich nicht, dass sie einen Monitor sich anschauen werden, welcher bereits aufgeschraubt wurde.
Meine Frage nun, hafte ich in irgendeiner Weise noch oder ist alles was ich nun mache aus Kulanz? Ich würde mich an der Repearur beteiligen, jedoch sehe ich es nich ein den Monitor evtl. wenn man keine Einigung findet zurück zu nehmen. Auch eine immens hohe Rechnung werde ich nicht bezahlen.
Hafte ich nun trotzdem noch, obwohl er den Monitor ohne meine Zustimmung in eine Werkstatt gegeben hat? Weil ich würde ja jetzt vllt einen laut seinen Aussagen kaputten Monitor ohne Garantie
wiederbekommen?
Wie ist da die Rechtslage?
Ps: grundsätzlich will er auch eine Lösung finden, mir geht es nur um das rein Rechtliche falls es am Ende darauf hinaus läuft, dass man zu keiner Einigung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Roman
Käufer sagt Gerät ist defekt eBay
12. Februar 2020
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Frage vom 12. Februar 2020 | 23:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer sagt Gerät ist defekt eBay
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2020 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (116091 Beiträge, 39204x hilfreich)
ZitatWie ist da die Rechtslage? :
Ganz einfach, das
Zitatman finde schon eine Lösung. :
ist eine ziemlich weitreichende Zusage ...
Ohne diese wäre die Sache klar: sein Gerät, sein Problem.
#2
Antwort vom 13. Februar 2020 | 08:04
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4875x hilfreich)
Das sit nicht notwendig. Er kann mit seinem Monitor machen was er möchte...ZitatDieses geschah ohne mein Einverständnis. :
Und damit wurde die eiserne Regel "Mache nie anderer Leuts Probleme zu deinen eigenen." gebrochen.Zitatman finde schon eine Lösung. :
Prinzipiell gilt: Sein Monitor sien Problem. Alles was du bisher zugesagt hast, musst du imho auch einhalten. Auch, das eine Lösung gefunden wird.Zitathafte ich in irgendeiner Weise noch oder ist alles was ich nun mache aus Kulanz? :
Ich wüsste nicht warum man das machen sollte, aber wenn du das möchtest...ZitatIch würde mich an der Repearur beteiligen,. :
Das solltest du dem Käufer erzählen, nicht uns.Zitatjedoch sehe ich es nich ein den Monitor evtl. wenn man keine Einigung findet zurück zu nehmen. Auch eine immens hohe Rechnung werde ich nicht bezahlen. :
Du haftest nicht, bist aber an bereits getätigten Zusagen gebunden.ZitatHafte ich nun trotzdem noch, obwohl er den Monitor ohne meine Zustimmung in eine Werkstatt gegeben hat? :
Warum solltest du den Monitor zurückbekommen? Ist doch nicht deiner!ZitatWeil ich würde ja jetzt vllt einen laut seinen Aussagen kaputten Monitor ohne Garantie wiederbekommen? :
Die Rechtslage ist einfach. Prinzipiell ist es nach dem Verkauf nicht mehr dein Problem. Jede Zusage die du gemacht hast könnte zu deinem Problem werden.ZitatWie ist da die Rechtslage? :
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#3
Antwort vom 13. Februar 2020 | 10:08
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 322x hilfreich)
ZitatPrinzipiell gilt: Sein Monitor sien Problem. Alles was du bisher zugesagt hast, musst du imho auch einhalten. Auch, das eine Lösung gefunden wird. :
Eine Lösung wäre zum Beispiel: der Käufer repariert den Monitor auf seine Kosten. Ich sehe, allein anhand der Aussage, noch keine (Kosten-)Nachteile für den TE. Aber wenn er ohnehin so kulant sein möchte und bezahlen will...
Da kann ich nur den Tipp geben, sich die Rechnung schicken zu lassen.
Wurde der Bildschirm mit Restgarantie verkauft?
#4
Antwort vom 13. Februar 2020 | 13:27
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4875x hilfreich)
Jupp, wäre es und damit hätte man sich an seine Zusage gehalten. Wir wissen ja nicht, was der TE zugesagt hat, schließlich sagt er, er würde keine "immens hoche Rechnung" begleichen. Das impliziert für mich, dass es hier wohl schon eine (in was für einer Form auch immer) Zusage zur Kostenbeteiligung seitens des TE gab. Wenn nicht, dann ist es auch gut. die Lösungsfindung überlasse ich der Phantasie des TE, nur muss er sich an dem messen lassen was er bereits zugesagt hat (was auch immer das ist).ZitatEine Lösung wäre zum Beispiel :
#5
Antwort vom 13. Februar 2020 | 14:13
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 322x hilfreich)
Das steht zweifelsohne fest. Ich wollte nur dem Unterton, welchen zumindest ich hier herausgelesen habe, widersprechen, dass der TE sich alleine mit der Aussage bereits ein Eigentor geschossen hätte.Zitatnur muss er sich an dem messen lassen was er bereits zugesagt hat (was auch immer das ist). :
#6
Antwort vom 13. Februar 2020 | 15:59
Von
Status: Gelehrter (10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
Was soll da repariert werden wenn das Netzteil kaputt ist?
Meines Wissens nach hat Benq nur externe Netzteile.
Die Externen gibt es original und neu für 11 - 23 €, je nach geforderter Leistung....
#7
Antwort vom 13. Februar 2020 | 16:17
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 322x hilfreich)
ZitatMeines Wissens nach hat Benq nur externe Netzteile. :
Tatsächlich nicht. Mein GL2450, vor dem ich gerade sitze, hat einen Kaltgerätestecker, was eigentlich ein unwiderlegbares Indiz für eine interne Spannungswandlung/-regelung ist.
#8
Antwort vom 13. Februar 2020 | 16:33
Von
Status: Gelehrter (10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
@ Naiba
Danke für die Aufklärung, kannte ich von Benq bisher nicht.
Zitat:Zitat:Zitat (von Dirto554):
hafte ich in irgendeiner Weise noch oder ist alles was ich nun mache aus Kulanz?
Prinzipiell gilt: Sein Monitor sien Problem. Alles was du bisher zugesagt hast, musst du imho auch einhalten. Auch, das eine Lösung gefunden wird.
Hier besteht dann aber durchaus die Möglichkeit, dass der Käufer sich durch die selbst veranlasste Reparatur / Fehlersuche ein Ei ins Nest gelegt hat.
Aber Frage dazu, wäre die Garantie bei Benq überhaupt übertragbar, oder gilt diese nur für den "Erstkäufer"?
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