Käufer sendet Ware nicht zurück

8. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
CHarwtig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer sendet Ware nicht zurück

Guten Tag zusammen,
ich hoffe ich bin jetzt im richtigen Bereich gelandet.
Ich wollte bei ebay eine Fahrwerk für ein Auto verkaufen.
Die Auktion blieb ohne Gebot.
Nach der Auktion hat mich jmd. angeschrieben und mir das Fahrwerk abgekauft.
Ich habe das Geld erhalten und er sein Fahrwerk.
Nach 14 Tagen fällt Ihm auf das es angeblich das falsche sei.
Ich überweise den Betrag zurück und jetzt warte ich schon 3 Wochen auf das Fahrwerk.

Was soll ich jetzt machen ?
Könnte mir da jmd. helfen ?
Ich bin Azubi und kann mir keinen Anwalt leisten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Was soll ich jetzt machen ?

Einschreiben - Rückschein, Frist setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt "bis spätestens dann und dann (tt.mm.jjjj)" zur Rücklieferung auffordern. Damit wird der rückabwicklungsunwillige Käufer in Verzug gesetzt, falls er nicht innerhalb dieser Frist die Sache zurückgibt.

Es liegt ein Rückabwicklungsschuldverhältnis vor, man selber hat geleistet, jetzt sollte sich der andere mal sputen.

§ 346
Wirkungen des Rücktritts

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.

(4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.

Allerdings wird man den Anspruch einklagen müssen, falls sich der säumige Käufer nicht rührt, die Kosten für einen Anwalt wären dann aber ein Verzugsschaden, den der Käufer zu tragen hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CHarwtig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok!

Also wird es keinen Sinn haben damit zu Polizei zu gehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Also wird es keinen Sinn haben damit zu Polizei zu gehen ?

Das würde das Geld auch nicht wieder bringen... Selbst wenn ein Betrug vorliegen würde, was zweifelhaft ist, da man nicht die Hintergründe beim Käufer kennt, müsste man den Anspruch auf die Sache selbst zivilrechtlich durchsetzen.

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