Käufer steht in Beweispflicht, stimmt das?

12. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)
Käufer steht in Beweispflicht, stimmt das?

Hallo, wenn man einen MP3 Player in der Garantiezeit zur Reparatur schickt, dann muss man als Käufer beweisen , das das Gerät nicht durch Sturz oder Wasserschaden kaputt gegangen ist. Wie kann man als Käufer dies beweisen?
Sollte bei einer Reparatur ein Sturz nachgewiesen werden,muss der Käufer die Reparatur und 21,- Bearbeitung tragen.
Ist sowas zulässig?

Liebe Grüße Bienelein


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"wer Recht hat soll es auch bekommen...."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Meinst du wirklich Garantiezeit? Dann kann man obiges mit -JA- beantworten. Lies mal die Garantiebestimmungen durch.
Meinst du aber die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung, dann kann es ganz anders sein.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Hier kann ich Ikarus02 nicht zustimmen. Eine Garantie deckt zunächst einmal einen Defekt ab der nicht durch unsachgemäße Benutzung entstand. Der Garantiegeber kann die Garantieleistung nur ablehnen wenn gegen die Garantiebedingungen verstossen wurde. Diesen Verstoss muss aber der Garantiegeber nachweisen.

Viele Grüße, Michael

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