Käufer will Spiel zurück geben und fordert zusätzlich Versandkosten

10. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)
Käufer will Spiel zurück geben und fordert zusätzlich Versandkosten

Ich hab ein paar PS3 Spiele in ebay Kleinanzeigen gesetzt, darunter auch Kingdom Hearts 1.5, was jemand gekauft hat und der sich jetzt beschwert. Weil in der Hülle die Essentials Version liegen würde (die angeblich nicht soviel Wert und er Sammler wäre), da ich das Spiel selbst gebraucht gekauft hab, hab ich darauf nicht geachtet und weiß auch nicht ob das der Wahrheit entspricht (aber handelt sich ja um das selbe Spiel). Jetzt wirft mir der Verkäufer arglistige Täuschung vor und verlangt sein Geld und noch die anfallenden Versandkosten zurück und droht mir mit Anwalt, darf der Käufer das? Danke schonmal im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Also hier mal der Text von dem Käufer den er mir geschrieben hat, muß der mir nicht erst die Ware zurückschicken und ich muß ja nicht für die Versandkosten aufkommen oder (hab ja eigentlich auch keine Rücknahme angeboten, muß ich das überhaupt zurück nehmen)?
Sehr geehrter Herr Schmitt,
ich nehme das widerrufsrecht in Anspruch und würde Ihnen gerne das Spiel zurücksenden. Es handelt sich um einen Mangel, da nicht die Ware die auf Ihrem Bild angeboten wurde enthalten war, sondern eine schlechtere Version die es neu noch zu kaufen gibt. Da ich bei der Rücksendung von Kosten in Höhe von 1,45€ ausgehe werde ich diese wegen dem Mangel auf den Kaufbetrag anrechnen. Bitte überweisen Sie mir die 18,45€ bis spätestens 17.09.2016 auf mein Konto.
Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich kenne mich mit den Spielen nicht aus, daher die Frage:

Zitat:
darunter auch Kingdom Hearts 1.5

Zitat:
die Essentials Version
Sind das dann zwei verschiedene Versionen des Spieles? Wenn ja, dann muss man als Käufer auch davon ausgehen, dass das Spiel in der entsprechenden Hülle geliefert wird (ausser es wurde anderes offensichtlich deutlich gemacht, durch Bilder oder Text)

Sollte das oben geschriebene zutreffen, dann ist das in der Tat ein Mangel. Allerdings hast du das Recht auf Nachbesserung, sprich du kannst deinem Käufer auch das korrekte Spiel in korrekter Verpackung zukommen lassen. Wie du das dann machen würdest wäre deine Sache.
Kann gut sein, dass du da besser dran bist, wenn du das Spiel einfach zurücknimmst (obwohl es hier definitiv kein Widerrufsrecht gibt)!
Auch die Rücksendekosten hast du dann zu tragen, dass ist sogar korrekt. An deiner Stelle würde ich aber mehr als die veranschlagten 1,45Euro ausgeben und einen Versand mit Nachweis fordern, damit das Spiel dann auch wirklich an dich zurückgesendet wird...

Zitat:
Versandkosten zurück und droht mir mit Anwalt, darf der Käufer das?
Natürlich darf er das, der K dürfte auch via Anwalt fordern, dass du ihm den EIfelturm zu übergeben hast, oder die Weltherrschaft. All dies dürfte er auch via Anwalt fordern. Fordern darf man immer alles, nur ob man es dann bekommt, dass ist was anderes ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Aber erst hat er mir angeboten die Versandkosten zu übernehmen und jetzt soll ich die auf einmal tragen (geht dieses einmal hü und einmal hott überhaupt)? Das ist ein und das elbe Spiel, nur die Essentials Version, ist später rausgekommen (sind sozusagen Spiele Klassiker). Also wenn ich was bei ebay kauf und ein Mangel vorliegt, muß ich wenn ich es zurück schicke als Käufer normal den Versand bezahlen und das erst wenn der Verkäufer die Ware wieder bekommen hat. Genauso ist es ja normal auch beim paypal Käuferschutz, wieso muß ich dann jettzt als Verkäufer den Versand übernehmen.
Hier der Text wo mir der Käufer das erst angeboten hat den Versand zu übernehmen und jetzt will er das ich Ihn übernehmen und zuerst das Geld schicke:
Da sie sich nicht freigesprochen haben müssen sie eine rückerstattung sogar annehmen. ausserdem habe ich die version gekauft die mir angeboten wurde, die version ist die falsche, das heisst ich habe nicht die ware erhalten für die ich ihnen das geld überwiesen habe. ich kann ja auch kein ps 4 spiel verkaufen und dann ein ps3 spiel versenden und sagen es funktioniert einwandfrei. Es liegt ein mangel in der sache vor da ich nicht die version bei ihnen gekauft habe welche ich erhalten habe.
laut gesetzbuch sind sie jedoch hierzu verpflichtet, das heisst sie hätten mich von der abweichenden version in kenntniss setzen müssen. daher bitte ich sie, (rückporto übernehme ich in dem fall gerne) mir das geld zurück zu überweisen und das spiel retour zu nehmen.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Aber erst hat er mir angeboten die Versandkosten zu übernehmen und jetzt soll ich die auf einmal tragen (geht dieses einmal hü und einmal hott überhaupt)?
Natürlich geht auch das. Er hat dir etwas angeboten, dies hast du nicht angenommen, damit is das durch!

Hast du das Spiel als Kingdoms Hearts 1.5 beworben, oder als Essentials Version? Das macht schon einen Unterschied. Auch macht bei so etwas Sammlertechnisch die Verpackung einen Unterschied!

Zitat:
Also wenn ich was bei ebay kauf und ein Mangel vorliegt, muß ich wenn ich es zurück schicke als Käufer normal den Versand bezahlen und das erst wenn der Verkäufer die Ware wieder bekommen hat
Wo hast du denn diesen Stuss her?

Zitat:
Genauso ist es ja normal auch beim paypal Käuferschutz
Du willst jetzt aber nicht wirklich einen der Meiner Meinung nach (und auch der meissten Andere) schlechtesten und auch gefärlichsten Zahlungsservices (sowohl für Käufer als auch Verkäufer) als referenz heranziehen??? Ein Zahlungsservice, welcher deutsches recht mit Füssen tritt und noch nicht ein einziges mal eine Gerichtsverhandlung in Deutschland geführt hat, damit dessen AGB auch ja nicht überprüft werden!?!!?

Beu Mängeln hat der VK sämtliche anfallende Kosten zu übernehmen, ausser es wird beiderseitig etwas anderes abgemacht...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Muß ich dann erst überweisen oder muß der Käufer mir dann erst das Spiel zukommen lassen?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Stefanie91):
aber handelt sich ja um das selbe Spiel

Da habe ich meine Zweifel.


"Essentials Versionen" sind in der Regel modifzierte Versionen (z.B. weniger Funktionsumfang)


Man sollte also schauen, was genau hat man beworben, was genau wurde verkauft?



Zitat (von Stefanie91):
Weil in der Hülle die Essentials Version liegen würde

Wie will er das denn beweisen, das es Dein Spiel ist?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Wie will er das denn beweisen, das es Dein Spiel ist?
Das scheint die TE ja nicht zu bezweifeln, Fingerabdrücke dürften wohl auch drauf sein...

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