Käufer will Versand nicht 2x bezahlen

12. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)
Käufer will Versand nicht 2x bezahlen

Hallo,

ich habe über ebay-Kleinanzeigen einen Artikel für 10 € + 4 € Versand verkauft. Nach ein paar Wochen kam der Artikel zurück, mit dem DHL-Vermerk "nicht abgeholt". Demnach war er an dem Tag der Lieferung nicht zu Hause, das Paket lag 2 Wochen auf dem Postamt und kam dann zurück.

Daraufhin schrieb ich ihn an und er behauptete, keinen Benachrichtigungszettel bekommen zu haben. Ferner sagte er, er überweise abermals die 4 € Versand, wenn er nach 4-wöchigem Urlaub wieder zurück wäre.

Nun, nach fast 6 Wochen meldet er sich (er war nach dem Urlaub krank), und meint, die Kosten des Versandes (8 €) wären für ihn doch sehr happig, und ich solle ihm im Preis entgegen kommen.

Das werde ich nicht machen, aber was wäre jetzt der richtige Weg für mich?
Ich habe ihm heute morgen geschrieben, dass ich ihm weitere 2 Wochen Zeit gäbe um die 4 € zu überweisen, die er vor seinem Urlaub zugesagt hatte. Wenn die nicht einträfen, würde ich sein Geld behalten und den Artikel abermals anbieten. War das ok?

Ich meine, von meiner Seite habe ich alles gemacht, was sich gehört. Es war ein Kauf, den er auch nicht mehr rückgängig machen kann, nur weil er meint, der Versand wäre "plötzlich" zu teuer. Das hat er doch selber verursacht.

Besten Dank und viele Grüße

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
War das ok?

Nö, weder moralisch noch juristisch.


Als erstes mal eine Frist nach Datum zur Zahlung setzen (14 Tage sollten reichen) und das dann per Einschrieben senden.
In dem Schreiben kann man dann auch schon mal den Rücktritt und entsprechenden Schadenersatz androhen.



Ist die Frist abgelaufen (sicherheitshalber noch ein paar Tage warten) dann erklärt man den Rücktritt, wieder per Einschreiben.


Dann stell tmam das Teil wieder zu Verkauf und verkauft es.
Die negative Differenz zwischen den beiden Verkaufpreisen dazu noch die Gebühren für die Einschreiben, das wird dann von der Zahlung des Unwilligen abgezogen, der Rest wird überwiesen.



So würde zumindest ich vorgehen ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde mir den Stress mit den Einschreiben nicht machen. Der Käufer befindet sich in Annahmeverzug, daher würde ich einfach formlos erklären dass das Ding zur Abholung bereit steht, wenn er keinen Versand möchte. Seine Entscheidung :P

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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Das hier ist ein Rechtsforum und keines für blöde Ideen, die den Fragenden notfalls richtig in die Bredouille bringen können!


Inwiefern sollte der Verkäufer in die Bredouille kommen?
Ein Einschreiben würde ich nämlich auch nicht schicken.
Ich gehe davon aus, dass die bisherigen Nachrichten über ebay Kleinanzeigen erfolgt sind.
Genau darüber würde ich den Käufer informieren, dass er entweder die 4,- Euro für einen zweiten Versand noch einmal zahlen soll oder eben ein paar Terminvorschläge für die persönliche Abholung machen soll.
Den Artikel zwischenzeitlich sicher irgendwo verstauen, damit nichts dran kommt.

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#5
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich denke, aber auch kein Forum um moralische Aspekte zu beleuchten. Ich habe mir nichts vorzuwerfen, schon garnicht mangelnde Moral.
Der Stand ist jetzt, dass sich der Käufer nach meiner mail meldete und ein Foto meiner Behauptung haben möchte. Er bezweifelt jetzt also, dass auf dem Paket ein Aufkleber drauf ist, auf dem steht "nicht abgeholt".
Nun warte ich darauf, dass er mir sagt, die Adresse würde nicht stimmen. Es ist aber die, die mit der PayPal-Nachricht kam.

Nur mal nebenbei:
Wenn ich was kaufe, und das ist nicht innerhalb einer gewissen Zeit da, dann frage ich nach, ob es schon abgeschickt wurde. Das hat der Käufer nicht gemacht. Und wenn doch, und das Paket wäre trotzdem noch nicht da, dann könnte man ja auch mal auf dem Postamt nachfragen, wenn man schon meint keinen Benachrichtigungsschein erhalten zu haben. Aber auch das hat er nicht gemacht.
Die Verwirrung liegt also mehr auf meiner Seite, wenn nach anfänglich ca. 3 Wochen das Paket wieder zurückkommt. Inzwischen sind aber 11 Wochen vergangen. Das Paket liegt hier versandtbereit und der Käufer tut offenbar alles dafür es nicht empfangen zu müssen.

Bisher hatte ich bei ebay-Kleinanz. immer Glück mit Verkauf und Kauf, auch wenn ich mal 450 € für eine Kamera überwiesen hatte. Aber diese Glückssträhne scheint mit diesem Käufer ein Ende gefunden zu haben. Und das für einen Artikel von 10 €.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Und das für einen Artikel von 10 €.

Bei einem so geringwertigen Artikel würde ich aber weder ein großes Risiko eingehen noch Kosten für diverse Einschreiben ausgeben wollen.
Den Artikel wieder neu verkaufen ist zu riskant, weil dann plötzlich der Käufer kommen könnte und seine Ware doch haben will. Und wenn man sie dann schon weiterverkauft hat, steht man dumm da. Da müsste also erst formell vom Kaufvertrag zurücktreten und den Rücktritt beweissicher dem jetzigen Käufer zustellen. Die Kosten für den ganzen Schriftverkehr per Einschreiben dürften dann schnell den Warenwert erreichen.
Ich würde es auch wie in Antwort#2 beschrieben, halten: Per Mail mitteilen, dass die Ware zur Abholung bereit liegt und das Paket gut wegpacken, so dass man es herausgeben kann, wenn der Käufer in 3 Jahren plötzlich vor der Tür steht, und die Ware doch will.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Genau wegen sowas gibt es Foren wie dieses hier, wo Verkäufer plötzlich ganz entsetzt sind, dass man von ihnen Schadensersatz verlangt, weil sie den Käufer nie nachweislich in Verzug gesetzt und den Rücktritt haben, bevor sie die Ware dann anderweitig losgeworden sind.


Schadenersatz aber auch nur, wenn er den Artikel anderweitig verkauft. Das sollte man dann natürlich nicht so einfach machen.
Den Artikel aber abholbereit für den Käufer bei sich verstauen, reicht völlig aus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Leute, es geht um 10 € und meine Vorhaben nicht noch mehr in die Sache zu investieren. Wenn ich jetzt anfange mit Einschreiben, was ja auch nicht umsonst ist, und noch ein paar schriftl. Zahlungsaufforderungen zu schicken, dann kann ich ja gleich die 4 € Versand selber zahlen. Ist wohl billiger. Und auf Gericht oder sonstwas, wo der dann alle Kosten tragen muss, bin ich auch nicht scharf.

Auch muss man als Laie nicht immer gleich denken, dass der andere, also der Käufer, ein Rechtsexperte ist. Ein paar einprägsame Sätze könnten ja auch schon was bewirken mit denen man das Ziel erreicht. Hoffe ich zumindest.

Bisher finde ich hier insgesamt 9 mails auf meinem PC. Das werden bestimmt noch mehr.:-(

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#10
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Wenn du den Artikel anderweitig verkaufen und damit keine Probleme bekommen willst, bleibt dir nur der Weg über das/die Einschreiben. Ansonsten wie bereits mehrfach erwähnt dem Käufer mitteilen, dass er das Paket zu einem vereinbarten Termin abholen kann, wenn er die erneuten Versandkosten nicht bezahlen will.

Und dann musst du den Artikel tatsächlich bis zum 01.01.2020 gut aufbewahren. Ab diesem Tag kann es dir dann egal sein, weil die Verjährung eingetreten ist und du deshalb die Herausgabe ablehnen kannst.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
Leute, es geht um 10 € und meine Vorhaben nicht noch mehr in die Sache zu investieren.

Dann nimm das Ding und pack es bis zum 01.01.2020 gut weg.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Wenn du den Artikel anderweitig verkaufen und damit keine Probleme bekommen willst, bleibt dir nur der Weg über das/die Einschreiben.


Nö, das Einschreiben bewirkt nichts. Verzug wegen der neuen Zustellkosten kann nicht hergestellt werden, denn der Käufer schuldet diese Kosten nicht.

Und jede Idee, das Teil, das dem Verkäufer jetzt nicht mehr gehört, nochmals zu verkaufen, ist völlig daneben.

Berry

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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich würde nur rein vosichtig noch einen anderen Aspekt mit in Sprache bringen!

Gab es eine abgemachte Versandform? Wen nja wurde sich an diese gehalten? Sollte dem so ein, dann würde ich auch erstmal abwarten undnichts weiterschreiben als Artikel ist abholbereit.

Sollte sich eventuell nicht an die Versandform gehalten worden sein (Sowohl Versandart als auch Dienstleissster), dann solltest du erneut auf deine Kosten versenden.

Nur rein aus Eigener erfahrung, sollte z.B DHL und Hermes vertauscht worden sein, dann würde ich als K auf erneuten Versand durch den K betehen...

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#14
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Na gut, ich glaube jetzt auch, dass ich den Artikel nicht erneut einfach verkaufen kann und das Geld behalte. Aber ich könnte mir vorstellen die letzte Frist zur Abholung zu setzen und danach den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ich überweise dem das Geld zurück und biete den Artikel danach nochmal an.

Nur wenn ich mir vorstelle, der Artikel würde erfordern, dass ich irgendwo einen Raum oder eine Fläche zur Lagerung anmieten müsste, dann kann ich den nicht bis 2020 dort lagern, weil mich die Miete arm machen würde.

Wie ich eben lese, habe ich tatsächlich nicht mit Hermes versandt, wie vom K gewünscht. Aber das hat er doch erst nach dem Kauf geäußert. Müsste man das nicht vor dem Kauf klären? Schließlich könnte Hermes für mich schlechter erreichbar sein als DHL, was auch wieder Kosten verursachen könnte, die ich vorher nicht eingeplant hätte.

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#15
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Oh oh ...
Beim Studium der mails kams mir wieder hoch:
In meinem Angebotstext schrieb ich, dass ich mit DHL verschicke. Der K schrieb mir nach der Rückkehr seines Paketes, er ginge davon aus, dass ich mit Hermes verschickt hätte. Das wunderte mich damals schon. Wieso mit Hermes?
Und in der selben mail verspricht er, die 4 € nochmals zu überweisen. Das war am 22.08.16.

Und heute macht er Strapazen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Aber das hat er doch erst nach dem Kauf geäußert. Müsste man das nicht vor dem Kauf klären?
Das kann man auch nach dem Kauf klären, dass ist kein Problem.

Hast du nach dem Kauf zugestimmt dann mit Hermes zu senden? Solltest du dem zugestimmt haben, dann bist du von der Vereinbarung abgewichen, dann würde ich der Meinung sein, dass der erneute Versand auf dich geht...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Na gut, ich glaube jetzt auch, dass ich den Artikel nicht erneut einfach verkaufen kann und das Geld behalte. Aber ich könnte mir vorstellen die letzte Frist zur Abholung zu setzen und danach den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ich überweise dem das Geld zurück und biete den Artikel danach nochmal an.

Dann stehen Sie aber dumm da, wenn in 3 Jahren der Käufer kommt und sagt, er habe weder eine Fristsetzung noch einen Rücktritt vom Kaufvertrag erhalten, und er möchte jetzt die Ware haben.
D.h. beide Schreiben müssen Sie per Einschreiben verschicken, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen.
Und 2x Einschreiben entspricht ja fast schon dem Warenwert.
Wenn Sie auf der Sicheren Seite sein wollen, aber keine Geld für Einschreiben ausgeben wollen, müssen Sie den Artikel bis zum 1.1.2020 aufbewahren, damit Sie zur Not liefern können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#18
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

Also wenn ich vom Rücktritt rede, dann doch nur im gegenseitigen Einverständnis.
Und was soll sein, wenn der den Artikel haben will? Wenn er nicht mehr da ist, bekommt er sein Geld zurück. Aber das kann er jetzt schon haben, wenn er will. Ich habe ja keinen Verlust, wenn ich mir auf die Art einen angenehmeren Käufer suche. Mit dem jetzigen komme ich nicht weiter. Bisher ruht der See. Keine Reaktion.

Als der sich jetzt meldete, hätte ich dem gleich sein Geld anbieten sollen. Aber woher soll ich wissen wie sich das entwickelt. Selbst wenn ich erneut abschicke, muss ich bangen, ob es doch noch klappt. Sowas habe ich noch nie erlebt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
Wenn er nicht mehr da ist, bekommt er sein Geld zurück.

Wenn er da mitspielt, ok
Falls nicht, (teures) Problem



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Also wenn ich vom Rücktritt rede, dann doch nur im gegenseitigen Einverständnis.

Sie haben ja ein Gottvertrauen ...
Und in drei Jahren heißt es dann: Welcher Rücktritt? Welches Einverständnis? Ich will die Ware!
Der Käufer hat doch schon gezeigt, dass er "schräg drauf" ist.

Zitat:
Wenn er nicht mehr da ist, bekommt er sein Geld zurück.

Ähm, wenn der Käufer die Ware will und der Rücktritt nicht nachweisbar ist, dann müssen Sie die Ware liefern - und nicht das Geld zurückzahlen. Wenn es Sie dann die Ware erst selbst wieder woanders auftreiben müssen und dafür Kosten haben - das ist Ihr Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Pultman
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 50x hilfreich)

So, der Fall wäre abgeschlossen.
Käufer hat nochmals die 4 € überwiesen, hatte sich aber damit auch wieder über 1 Woche Zeit gelassen. Artikel ist angekommen, Beschwerden gab's keine.
Danke für die Mitarbeit.:-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Pultman):
Beschwerden gab's keine.
noch...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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