Hallo,
habe gestern mein Motorrad per Vertrag mit der Klausel "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" privat verkauft.
Käufer hat Besichtigung und Probefahrt gemacht.
Auf seiner Rückfahrt fiel (?) ihm angeblich der linke Stürzbügel ab (abgebrochen) und er möchte jetzt vom Kauf zurüchtreten oder eine Kaufpreisminderung von 150Euro haben.
Verkaufspreis war 950 Euro. Angeblich hat er das Recht innerhalb der ersten Woche vom Kauf zurückzutreten.
Stimmt das?
Käufer will vom Kauf zurücktreten
23. August 2004
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Frage vom 23. August 2004 | 13:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will vom Kauf zurücktreten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 23. August 2004 | 15:26
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 150x hilfreich)
>>Angeblich hat er das Recht innerhalb der ersten Woche vom Kauf zurückzutreten.
Stimmt das?<<
Nein, ist ein gern von Käufern erzähltes Märchen.
Bei Ausschluß der Gewährleistung haben sie nichts zu befürchten, ausser sie haben etwas arglistig verschwiegen.
Gruß doko
Und jetzt?
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