Käufer zahlt nicht - Geld einklagen oder die Küche vielleicht einfach abholen?

25. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
tanja1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer zahlt nicht - Geld einklagen oder die Küche vielleicht einfach abholen?

Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin.
ich bin vor kurzem aus meiner alten wohnung ausgezogen und habe meine Küche dort dem Nachmieter für 300€ überlassen. wir haben die zahlung schriftlich festgehalten und er sollte zuerst bis zum 15. 04.09 bezahlen.
dies hat er nicht getan. ich habe ihm dann eine mahnung per einwurfeinschreiben zukommen lassen, in dem ich ihm noch einmal zeit bis 22.05. gegeben habe. bis heute hat er immer noch nicht bezahlt.
jetzt ist meine frage was ich da machen kann und ob ich übrhaupt eine möglichkeit habe etwas zu tun. kann ich rein rechtlich gesehen, das geld einklagen? oder die küche vielleicht einfach abholen?
und wenn ich mir einen anwalt hole, wer zahlt dann die rechnung? bleibt das auf mir sitzen oder muss der käufer das übernehmen?

über eine antwort wäre ich sehr dankbar

MfG

Tanja

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> dies hat er nicht getan. ich habe ihm dann eine mahnung per einwurfeinschreiben zukommen lassen, in dem ich ihm noch einmal zeit bis 22.05. gegeben habe. bis heute hat er immer noch nicht bezahlt.
**
Also befindet sich der Käufer in Verzug (wenn man davon ausgeht, dass das Einwurfeinschreiben nachweisbar zugestellt wurde).
*****
> bis heute hat er immer noch nicht bezahlt.
jetzt ist meine frage was ich da machen kann und ob ich übrhaupt eine möglichkeit habe etwas zu tun. kann ich rein rechtlich gesehen, das geld einklagen? oder die küche vielleicht einfach abholen?
**
Jetzt muss man sich überlegen, wie es weiter gehen soll. Im Grunde möchte man ja die Küche nicht mehr zurück haben, sondern eher, dass der Käufer zahlt.

Hier würde sich ein gerichtlicher Mahnbescheid anbieten (kostengünstiger) oder man könnte einen Anwalt beauftragen. Da der Käufer sich in Verzug mit der seiner Leistung (Zahlung) befindet, hätte er im Endeffekt die Kosten dafür zu tragen (Verzugsschaden), man selbst hätte aber erst einmal vorzuleisten.

Würde hier einen Mahnbescheid erwirken, das geht auch online.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/mahnverfahren.htm




-- Editiert am 25.05.2009 17:50

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tanja1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also was ich im nachhinein erfahren habe ist, das der nachmieter harz4 empfänger ist.
ich hab die befürchtung, das ich trotz allem dann auf meinen kosten sitzen bleibe..
ich hätte auch schon einen neuen käufer....
darf ich die küche, da sie ja rechtlich gesehen noch mir gehört aus der wohnung holen?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 288x hilfreich)

> darf ich die küche, da sie ja rechtlich gesehen noch mir gehört aus der wohnung holen?

Wie wollen Sie das denn machen? Einbrechen und mit Gewalt holen? Das nennt sich verbotene Eigenmacht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tanja1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich stehe sehr gut mit dem Vermieter und habe schon mit Ihm gesprochen.
der neue mieter ist noch nciht eingezogen und der vermieter würde mir die tür auf machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.917 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen