Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin.
ich bin vor kurzem aus meiner alten wohnung ausgezogen und habe meine Küche dort dem Nachmieter für 300€ überlassen. wir haben die zahlung schriftlich festgehalten und er sollte zuerst bis zum 15. 04.09 bezahlen.
dies hat er nicht getan. ich habe ihm dann eine mahnung per einwurfeinschreiben zukommen lassen, in dem ich ihm noch einmal zeit bis 22.05. gegeben habe. bis heute hat er immer noch nicht bezahlt.
jetzt ist meine frage was ich da machen kann und ob ich übrhaupt eine möglichkeit habe etwas zu tun. kann ich rein rechtlich gesehen, das geld einklagen? oder die küche vielleicht einfach abholen?
und wenn ich mir einen anwalt hole, wer zahlt dann die rechnung? bleibt das auf mir sitzen oder muss der käufer das übernehmen?
über eine antwort wäre ich sehr dankbar
MfG
Tanja
Käufer zahlt nicht - Geld einklagen oder die Küche vielleicht einfach abholen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



> dies hat er nicht getan. ich habe ihm dann eine mahnung per einwurfeinschreiben zukommen lassen, in dem ich ihm noch einmal zeit bis 22.05. gegeben habe. bis heute hat er immer noch nicht bezahlt.
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Also befindet sich der Käufer in Verzug (wenn man davon ausgeht, dass das Einwurfeinschreiben nachweisbar zugestellt wurde).
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> bis heute hat er immer noch nicht bezahlt.
jetzt ist meine frage was ich da machen kann und ob ich übrhaupt eine möglichkeit habe etwas zu tun. kann ich rein rechtlich gesehen, das geld einklagen? oder die küche vielleicht einfach abholen?
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Jetzt muss man sich überlegen, wie es weiter gehen soll. Im Grunde möchte man ja die Küche nicht mehr zurück haben, sondern eher, dass der Käufer zahlt.
Hier würde sich ein gerichtlicher Mahnbescheid anbieten (kostengünstiger) oder man könnte einen Anwalt beauftragen. Da der Käufer sich in Verzug mit der seiner Leistung (Zahlung) befindet, hätte er im Endeffekt die Kosten dafür zu tragen (Verzugsschaden), man selbst hätte aber erst einmal vorzuleisten.
Würde hier einen Mahnbescheid erwirken, das geht auch online.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/mahnverfahren.htm
-- Editiert am 25.05.2009 17:50
also was ich im nachhinein erfahren habe ist, das der nachmieter harz4 empfänger ist.
ich hab die befürchtung, das ich trotz allem dann auf meinen kosten sitzen bleibe..
ich hätte auch schon einen neuen käufer....
darf ich die küche, da sie ja rechtlich gesehen noch mir gehört aus der wohnung holen?
mfg
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> darf ich die küche, da sie ja rechtlich gesehen noch mir gehört aus der wohnung holen?
Wie wollen Sie das denn machen? Einbrechen und mit Gewalt holen? Das nennt sich verbotene Eigenmacht.
Nein ich stehe sehr gut mit dem Vermieter und habe schon mit Ihm gesprochen.
der neue mieter ist noch nciht eingezogen und der vermieter würde mir die tür auf machen.
Und jetzt?
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