Käufer zahlt nicht! Muss ich vor Klage die Ware liefern?

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)
Käufer zahlt nicht! Muss ich vor Klage die Ware liefern?

Ich hätte mal folgen Frage zu dem bekannten und immer mehr um sich greifenden Problem, dass Käufer zwar bei Ebay etwas ersteigern, aber die Ware nicht liefern.

Bekanntlich hat man dann ja normalerweise die bekannten Möglichkeiten Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder man besteht auf Erfüllung des Kaufvertrages.

In meinem Fall hätte ich grundsätzlich Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages. Allerdings ist es bei Ebay ja grundsätzlich so, dass man die Ware erst nach Erhalt des Geldes verschickt, d.h. ich habe natürlich noch die Ware.

Meine Frage ist nun, könnte ich den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises verklagen, obwohl ich im die Ware noch nicht geliefert habe? Lt. Kaufvertrag ist er zwar verpflichtet, mir das Geld zu zahlen, aber ich bin ja auch verpflichtet ihm die Ware zu liefern. Aber es wäre natürlich sehr unbefriedigend, wenn ich ihm die Ware erst vorab liefern müsste, da die Vollstreckung ja nicht erfolgreich sein muss.

Wenn ich richtig erinnere, gibt’s ja bei den Mahnbescheiden dieses Feld wo es sinngemäß heißt, „die Leistung hängt von einer Gegenleistung habe, welche jedoch erbracht wurde“. Aber genau das liegt ja nun nicht vor.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn der K nicht zahlt, ist das normaler Zahlungsverzug. Man klagt also auf Zahlung und muß dann erst nach erfolgreichem Prozeß (bzw. zwischenzeitlich erfolgter Zahlung) liefern.

Dazu in jedem Fall den K in Verzug setzen (Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit angemessener Frist).

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Verstehe ich nicht ganz.

Der Käufer zahlt nicht - warum nicht, haben Sie ihn gefragt bzw. kontaktiert?

Bei EBAY ist es doch im Normalfall so, dass der zweite Bieter die Ware kaufen kann, sollte der 1. nicht zahlen.

Bitte etwas genauer

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#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@von murgab

Das was Ebay vorsieht hat aber leider nicht das geringste mit den in Deutschland geltenden Gesetzen zu tun. Wenn ein Käufer nicht zahlt und auch sonst nicht reagiert, kann man den Artikel zwar an den Zweitbieter verkaufen. Wenn dann aber plötzlich doch der erste Käufer kommt und auf Erfüllung des Kaufvertrages pocht, steht man blöd da und es kann richtig teuer werden.

@Unsterblich

Ich bin ja wirklich für jeden Hinweis dankbar, aber könnten Sie Ihre Behauptung bitte auch durch Rechtsssprechung oder Angabe der Paragraphen belegen. Bei der Beantragung eines Mahnbescheides muss man angeben, ob die Leistung (das Geld) von einer Gegenleistung abhängt und ob sie erbracht wurde. Und in meinem Fall wurde sie ja gerade eben noch nicht erbracht!

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

genau deshalb kann auch kein mahnbescheid beantragt werden, wenn noch nicht geleifert wurde.

ansonsten können sie zug um zug klagen.

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#5
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Also sehe ich das richtig.

Wenn diese typische Situation eintritt, dass ein Käufer nicht zahlt aber ich natürlich auch noch nicht geliefert habe, kann ich keinen Mahnbescheid erlassen sondern nur direkt eine Klage einreichen?

Und wie sieht es denn dann mit den Kosten aus??

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

kann ich keinen Mahnbescheid erlassen sondern nur direkt eine Klage einreichen?

Oder liefern und dann Mahnbescheid (mit dem Risiko, daß der K pleite ist und Sie weder Ware noch Geld sehen).

Und wie sieht es denn dann mit den Kosten aus?

Mal nach 'Gerichtskostenrechner' googeln.

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#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

frist setzen, vom vetrag zurücktreten, negative bewertung abgeben.

erneut bei ebay einstellen.

ggfs. differenz & gebühren per mahnbescheid geltend machen.

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