Ich hätte mal folgen Frage zu dem bekannten und immer mehr um sich greifenden Problem, dass Käufer zwar bei Ebay etwas ersteigern, aber die Ware nicht liefern.
Bekanntlich hat man dann ja normalerweise die bekannten Möglichkeiten Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder man besteht auf Erfüllung des Kaufvertrages.
In meinem Fall hätte ich grundsätzlich Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages. Allerdings ist es bei Ebay ja grundsätzlich so, dass man die Ware erst nach Erhalt des Geldes verschickt, d.h. ich habe natürlich noch die Ware.
Meine Frage ist nun, könnte ich den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises verklagen, obwohl ich im die Ware noch nicht geliefert habe? Lt. Kaufvertrag ist er zwar verpflichtet, mir das Geld zu zahlen, aber ich bin ja auch verpflichtet ihm die Ware zu liefern. Aber es wäre natürlich sehr unbefriedigend, wenn ich ihm die Ware erst vorab liefern müsste, da die Vollstreckung ja nicht erfolgreich sein muss.
Wenn ich richtig erinnere, gibt’s ja bei den Mahnbescheiden dieses Feld wo es sinngemäß heißt, „die Leistung hängt von einer Gegenleistung habe, welche jedoch erbracht wurde“. Aber genau das liegt ja nun nicht vor.
Käufer zahlt nicht! Muss ich vor Klage die Ware liefern?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Wenn der K nicht zahlt, ist das normaler Zahlungsverzug. Man klagt also auf Zahlung und muß dann erst nach erfolgreichem Prozeß (bzw. zwischenzeitlich erfolgter Zahlung) liefern.
Dazu in jedem Fall den K in Verzug setzen (Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit angemessener Frist).
Verstehe ich nicht ganz.
Der Käufer zahlt nicht - warum nicht, haben Sie ihn gefragt bzw. kontaktiert?
Bei EBAY ist es doch im Normalfall so, dass der zweite Bieter die Ware kaufen kann, sollte der 1. nicht zahlen.
Bitte etwas genauer
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@von murgab
Das was Ebay vorsieht hat aber leider nicht das geringste mit den in Deutschland geltenden Gesetzen zu tun. Wenn ein Käufer nicht zahlt und auch sonst nicht reagiert, kann man den Artikel zwar an den Zweitbieter verkaufen. Wenn dann aber plötzlich doch der erste Käufer kommt und auf Erfüllung des Kaufvertrages pocht, steht man blöd da und es kann richtig teuer werden.
@Unsterblich
Ich bin ja wirklich für jeden Hinweis dankbar, aber könnten Sie Ihre Behauptung bitte auch durch Rechtsssprechung oder Angabe der Paragraphen belegen. Bei der Beantragung eines Mahnbescheides muss man angeben, ob die Leistung (das Geld) von einer Gegenleistung abhängt und ob sie erbracht wurde. Und in meinem Fall wurde sie ja gerade eben noch nicht erbracht!
genau deshalb kann auch kein mahnbescheid beantragt werden, wenn noch nicht geleifert wurde.
ansonsten können sie zug um zug klagen.
Also sehe ich das richtig.
Wenn diese typische Situation eintritt, dass ein Käufer nicht zahlt aber ich natürlich auch noch nicht geliefert habe, kann ich keinen Mahnbescheid erlassen sondern nur direkt eine Klage einreichen?
Und wie sieht es denn dann mit den Kosten aus??
kann ich keinen Mahnbescheid erlassen sondern nur direkt eine Klage einreichen?
Oder liefern und dann Mahnbescheid (mit dem Risiko, daß der K pleite ist und Sie weder Ware noch Geld sehen).
Und wie sieht es denn dann mit den Kosten aus?
Mal nach 'Gerichtskostenrechner' googeln.
frist setzen, vom vetrag zurücktreten, negative bewertung abgeben.
erneut bei ebay einstellen.
ggfs. differenz & gebühren per mahnbescheid geltend machen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten