Käuferin will Anwalt usw einsetzen

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bewear
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Käuferin will Anwalt usw einsetzen

Meine Käuferin aus folgendem Thread : https://www.123recht.net/Kaeufer-verlangt-aufgrund-seines-Fehlers-Geld-zurueck-__f531044.html wird jetzt immer ulkiger.

Ich habe mit Ebay telefoniert und eine Mitarbeiterin meinte, nachdem sie erstmal herzlichst über meine Beschreibung des Falls mit der Käuferin gelacht hat, dass sie mir gar nichts kann. Ich hab alles beschrieben und eine Rückgabe von der Käuferin habe ich abgelehnt, die hätte Ebay auch nicht zugestimmt. Ich solle mich nur wieder melden wenn die Käuferin mit irgendwelchen Drohungen kommt.

Und das war nun der Fall. Heute morgen schrieb sie mir, dass es ja immernoch mein Fehler sei und nicht ihrer und dass sie das nun an ihren Anwalt weitergibt und Polizei usw.

Soll ich das nun ernst nehmen oder wird sich der Anwalt gegebenenfalls auch darüber amüsieren ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Soll ich das nun ernst nehmen oder wird sich der Anwalt gegebenenfalls auch darüber amüsieren ?


Wenn sie es ernst meint, soll sie es machen. Das wird meiner Meinung nach aber eine leere Drohung sein. Also zurücklehnen, abwarten. Wenn was kommt dann entprechend reagieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Bewear):
Ich habe mit Ebay telefoniert und eine Mitarbeiterin meinte, nachdem sie erstmal herzlichst über meine Beschreibung des Falls mit der Käuferin gelacht hat, dass sie mir gar nichts kann.


Ob ebay-Mitarbeiterin oder die Friseurin des Vertrauens - kommt aufs gleiche raus.

Bisherige Kommunikation speichern und zukünftige einstellen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Heute morgen schrieb sie mir, dass es ja immernoch mein Fehler sei und nicht ihrer und dass sie das nun an ihren Anwalt weitergibt und Polizei usw. Und das teilt sie Ihnen weswegen mit? Richtig, um Druck aufzubauen. Hätte sie das ernsthaft vor, würde sie das machen, ohne Ihnen das mitzuteilen.
Also zurücklehnen, abwarten. Wenn was kommt dann entprechend reagieren. Richtig. Aber da wird nichts kommen.

-- Editiert von muemmel am 07.01.2018 16:09

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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