Kaffeemaschine nach 3 Monaten defekt, mehrere Reparaturversuche, Händler verweigert Reklamation

30. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Massie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaffeemaschine nach 3 Monaten defekt, mehrere Reparaturversuche, Händler verweigert Reklamation

Hallo zusammen,

ich schilder mal den Fall:

Im Juli 2021 hatten wir eine Kaffemaschine online im Mediamarkt bestellt. Diese hatte dann im Oktober 2021 einen Fehler (Milchschäumer funktioniert nicht), also hatten wir die Maschine im gleichen Monat (Oktober) zum Markt vor Ort zur Reparatur gebracht.
Nach 3 Wochen kam diese zurück und hat bis zum März 2022 problemlos funktioniert, bis der gleiche Fehler mit dem Milchschäumer aufgetreten ist. Gleiche Aktion; Zur Reperatur kostenfrei eingesendet, 3 Wochen später kam er wieder zurück.
Jetzt war er Anfang vom August 2022 wieder defekt mit dem gleichen Problem, und auch nach 3 Wochen Reparatur war der Fehler diesmal sofort wieder da, bzw. es wurde nichts behoben.

Daraufhin hatte ich die Service-angestelltin gefragt, wie eine Reklamation ablaufen würde, da es zum einem sehr mühselig ist die schwere Maschine ständig zu transportieren, und da die Maschine nur Frust bringt wenn sie alle par Monate Probleme hat, und da irgendwann auch die kostenfreie Garantie bzw. das Reparaturangebot erlischt.

Diese meinte sofort: "Wir können Ihnen nur anbieten, das Gerät erneut zur Reparatur zu schicken. Der Hersteller hat das Recht auf soviele Reparaturversuche wie nötig sind. Sie haben ja noch Garantie, also ist die Reparatur für Sie kostenlos. Wir können Ihnen kein Geld zurückgeben für die Maschine, da die Garantie über den Hersteller läuft und uns die Hände gebunden sind."

Jegliche Ansprache auf Gewährleistung wies die Angestelltin sofort ab, immer mit dem Grund "Sie müssen das Gerät zur Reparatur zum Hersteller schicken, wir können da nichts machen.".

Bevor ich also als "Besserwisser" dastehe (also gerne mich korrigieren), möchte ich hier nachfragen;
Die Gewährleistung vor 2022 gilt ja ab Abschluss des Kaufvertrages für 2 Jahre, wobei die Beweislast für Mängel in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt. Da das Gerät in den ersten 3 Monaten einen Defekt hatte, hat der Käufer Anspruch auf einer Nacherfüllung durch den Verkäufer mittels Beseitigung des Mangels oder einer Neulieferung. ("Neulieferungen/Umtausch" hat die Angestelltin übrigens auch komplett ausgeschlossen.).
Da diese Nachbesserungsversuche nun 3 mal gescheitert sind und der gleiche Fehler ständig aufgetreten ist, sollte doch hier §440 BGB greifen und mir einen Rücktritt des Kaufvertrages ermöglichen, da der Verkäufer nicht seiner Leistung nachgekommen ist, mir eine mangelfreie Sache zu liefern? Und dieser Kaufvertrag sollte doch zwischen Mir (Käufer) und Media Markt (Verkäufer) gelten, und nicht dem Hersteller?
Falls ich da im Recht liege, was kann ich überhaupt realistisch in so einem Fall tun wenn sich der Markt komplett quer stellt? Anwalt/Klage hinzuziehen für so etwas ist ja nicht verhältnisvoll, aber sich ständig mit einer defekten Maschine abzufinden oder diese bis zum Ablauf der Herstellergarantie immer für mehrere Wochen zur (erfolglosen) Reparatur zu schicken ist ja auch nicht zumutbar.

Mit freundlichen Grüßen
Artur

-- Editiert von User am 30. August 2022 14:07

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Zitat (von Massie):
wobei die Beweislast für Mängel in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt.

Richtig, Du hast die Beweislast ab Januar 2022.
Uns schon irgendwie erfüllt diese Beweislast?

Im übrigen würde ich mal als erstes prüfen, ob die Maschine nicht von Anfang an als Garantiefall angenommen wurde und nicht als Fall der gesetzlichen Mängelhaftung.



Zitat (von Massie):
Milchschäumer funktioniert nicht

Und defekt war was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Massie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, Du hast die Beweislast ab Januar 2022.
Uns schon irgendwie erfüllt diese Beweislast?


Der Mangel wurde ja innerhalb der 6 Monate entdeckt, und durch die erste Reparatur anerkannt.

Zitat (von Harry van Sell):
Im übrigen würde ich mal als erstes prüfen, ob die Maschine nicht von Anfang an als Garantiefall angenommen wurde und nicht als Fall der gesetzlichen Mängelhaftung.


Hatte heute Nachmittags noch mit dem Kundenservice telefoniert, und selbst der Mann am Telefon meinte "ach je" als ich ihm erklärt hatte, mann wolle mir "unendliche Nachbesserungsversuche" anbringen, und dass nach seinem Wissen das sich "normalerweise auf 2 Versuchen beschränkt und dann die Rückzahlung sich als Option anbietet". Er müsse das aber erst mit seinem Kollegen abklären und man würde sich nochmal bei mir melden.

Abends vor kurzem kam dann auch die Rückmeldung; eine Dame meldete sich und erklärte mir, man müsse das Gerät dennoch zum Hersteller einschicken, damit dieser eine "Gutschriftsprüfung durchführen kann um festzustellen ob für das Gerät Geld oder ein Gutschein zurückgegeben wird, falls das Gerät nicht mehr repariert werden kann."
Auf Ansprache zum letzteren Punkt, also dass das Gerät evtl. wieder in der Reparatur landet, hatte ich ihr deutlich ausgedrückt, dass ich kein Interesse an weiteren Nachbesserungsversuchen habe und stattdessen eine Reklamation durchführen möchte.
Hier kam jedoch die gleiche Rede wie früher "Durch die Garantie [ich hatte dem Kundenservice ausdrücklich Gewährleistung erwähnt] hat der Hersteller das Recht darauf Ihr Gerät so oft zu reparieren wie es nötig ist, unsere Hände sind leider gebunden."
Zwar besteht jetzt angeblich eine Chance auf "Geld zurück" durch diese "Gutschriftsprüfung", aber das ganze kommt mir sehr komisch vor, und ich habe eine Befürchtung, dass mir entweder das Gerät wieder "repariert" (mehr oder weniger) zurückgeschickt wird bis die Garantie und Gewährleistung verjährt, oder dass mir irgendein nutzloser Gutschein angedreht wird statt mir einfach mein Geld zurückzugeben.

Zitat (von Harry van Sell):
Und defekt war was konkret?

Milchschäumer des Kaffeevollautomaten saugt die Milch zwar an, aber gibt die aber ungeschäumt also als lauwarme Brühe wieder zurück. Und das scheint laut Videos auf YouTube ein öfteres Problem zu sein mit dem Gerät, bzw. die Funktion gibt alle par Monate schnell den Geist auf.

-- Editiert von User am 30. August 2022 21:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 28x hilfreich)

Das gleiche Problem hatte ich auch mit einer Siemens EQ6.

Nach 309 Milchschaumbezügen war Sense mit dem Milchaufschäumer. Sofort nachdem das Gerät außerhalb der Garantie war, bot Siemens nur noch eine Reparatur für 149 Euro an...

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.237 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen