Kaffeevollautomat; Rückgabe oder Neues Gerät

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
lavendelblüte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaffeevollautomat; Rückgabe oder Neues Gerät

Hallo,

wir haben vor ein an halb Jahren ein Kaffeevollautomat von Krups EA 860E gekauft und seit dem haben wir schon 2 mal den Milchgehälter getauscht. Da er die Milch für den Cappuccino und Latte Macchiato nicht schäumt. Jetzt ist es wieder soweit. Wir sind mit dem Gerät nicht zufrieden, da wir oft Milchgetränke trinken und bald endet die Garantie. Können wir von Hersteller verlangen das wir ein anderes gerät bekommen (besseren, mit Zuzahlung) oder den Gerät zurück geben?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie erfolgte der Austausch der Behälter? Über den Händler oder den Hersteller? Was sagen die Garantiebedingungen zu dem Thema?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von lavendelblüte):
Können wir von Hersteller verlangen das wir ein anderes gerät bekommen (besseren, mit Zuzahlung) oder den Gerät zurück geben?
Das entnehmt ihr aus den Garantiebedingungen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von lavendelblüte):
Können wir von Hersteller verlangen

Klar, verlangen kann man ja fast alles.

Das Problem ist halt nur, auf welcher Rechtsgrundlage man dieses Verlangen stützen sollte


Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre der Verkäufer der Ansprechpartner.
Im Rahmen der Garantie wäre der Garantiegeber der Ansprechpartner, da würden dann die Garantiebedingungen des Garantiegebers gelten. Ansprechpartner wäre da der Garantiegeber.



Also, was hat man wann bei wem genau in Anspruch genommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lavendelblüte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Wie erfolgte der Austausch der Behälter? Über den Händler oder den Hersteller? Was sagen die Garantiebedingungen zu dem Thema?

Hersteller schickt neues behölter per Post zu

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von lavendelblüte):
Hersteller schickt neues behölter per Post zu

Das liest sich jetzt eher wie Nettigekeit / Kulanz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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