Kamera im Internet verkauft

6. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
miso88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kamera im Internet verkauft

Hallo,
ich habe eine technisch einwandfreie Kamera bei Amazon verkauft. Dies habe ich auch so in der Artikelbeschreibung angegeben - das ich versichern kann, dass die Kamera i.O. ist. (Privatverkauf)

Jetzt schreibt der Käufer mich an, dass die Kamera nicht funktioniert und möchte von seinem Gewährleistungsrecht gebrauch machen.

Wie soll ich reagieren? Wie soll ich beweisen das die Kamera i.O. war, als ich diese versandte? Wie will der Käufer mir beweisen, dass er die Kamera nicht beschädigt hat?

Liebe Grüße
Miso

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11 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Bist du Gewerblicher oder Privatverkäufer ?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
miso88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Privatverkäufer - jedoch habe ich dabei geschreiben, dass ich versichern kann, dass die kamera technisch einwandfrei ist!

Was diese auch war. Ich hatte total sorgfältig verpackt - da kann absolut nichts bei kaputt gegangen sein.


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#3
 Von 
miso88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Außerdem schreibt der Käufer mich erst 14 Tage nach dem Erwerb an.

Warum sollte man einen mangel erst 14 Tage nach Lieferung bemängeln und dann schreiben, dass ich sofort Antworten soll, um sofortige Abwicklung des Umtausches.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Wie war diese Versicherung wörtlich formuliert?

Hast du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen?



Wenn der Verkäufer - warum auch immer - eine Eigenschaft zugesichert; dann haftet er dafür (und zwar ohne Einschränkung), selbst wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte.

Wenn also vereinbart wurde, dass die Kamera zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges technisch einwandfrei ist, wird man dies erfüllen müssen.

Da der Mangel wohl erst 14 Tage nach Gefahrenübergang auftrat und der Käufer sich auf die Gewährleistung beruft, wird er den Beweis führen müssen.





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#5
 Von 
miso88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Schnelle Antwort.

Nein, ich habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

Der genaue Wortlaut war: "ich kann versichern, dass die Kamera in einem makellosen Zustand ist. Sie ist noch nie auf den Boden gefallen, äußerlich gibt es keine Mängel und technisch ist die Kamera einwandfrei."

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Dann wirst du für 24 Monate ab Kauf dafür einstehen müssen die Mängel die bereits bei Gefahrenübergang zumindest lantent vorhanden waren für den Käufer kosten frei zu beseitigen.

Dein einziger Vorteil: der Käufer hat die volle Beweislast.





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#7
 Von 
miso88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Antwort.

Bestimmt wird der Käufer als Beweis einfach einen Zeugen benennen. Von daher...

Jedoch hat der Käufer mir auch geschrieben, was das Problem ist. Im Internet habe ich gelesen, dass diese Problemform an dem Objektiv liegt.

Ich habe ingesamt 5 Jahre Garantie vom Hersteller auf das Objektiv.

Ich werde die Kamera mir zusenden lassen und wenn ich Glück habe komme ich durch die 5 Jahre Garantie glimpflich davon.

:/

Viele Grüße und nochmals Danke

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Bestimmt wird der Käufer als Beweis einfach einen Zeugen benennen.

Dürfte problematisch werden. Denn der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ist bei Privatverkäufen, wenn du die Sendungn an den Versender übergibst.
Er hätte höchstens einen Zeugen für den Zeitpunkt X nach Übergang, frühestens zum auspacken.

Da aber Herstellergarantie besteht würde ich den Verkäufer antworten, das ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Anerkennung einer Präjudiz für die Sach- und Rechtslage nach zusendung seinerseits an mich, ich versuchen werde bezüglich des Defektes beim Hersteller die Kulanzgarantie zu beanspruchen.





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#9
 Von 
miso88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Käufer hat festgestellt, dass das Objektiv defekt ist, jedoch die Kamera i.O.

Dieser möchte nun den Kaufpreis mindern und mir das kaputte Objektiv zusenden.

Sollte ich darauf eingehen? Da ich dem Käufer eine unbewusste Gewährleistung von 2 Jahren gewährt habe, sollte ich lieber auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen?

Oder geht es, dass ich im nachhinein sage, wir mindern den Kaufpreis und die Gewährleistung auf 2 Wochen senken?

Der Käufer war beim Fotofachgeschäft und hat die Kamera und das Objektiv überprüfen lassen. Wenn in der Gewährleistung die Kamera kaputt geht, wie auch immer - kann ich dann noch zur Rechenschaft gezogen werden?

Liebe Grüße
Micha Sommer


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#10
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Da ich dem Käufer eine unbewusste Gewährleistung von 2 Jahren gewährt habe, sollte ich lieber auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen?


Das mußt du selbst wissen. Einen *Rechtsanspruch* auf Rückabwicklung hast du als VK in der Situation hingegen nicht.

quote:
Oder geht es, dass ich im nachhinein sage, wir mindern den Kaufpreis und die Gewährleistung auf 2 Wochen senken?


Wie oben: wenn der K zustimmt, sonst nicht.

quote:
Wenn in der Gewährleistung die Kamera kaputt geht, wie auch immer - kann ich dann noch zur Rechenschaft gezogen werden?


Wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden oder "angelegt" war (wofür dein K die volle Beweislast trägt), dann ja. Sonst nicht. Gewährleistung ist keine Funktionsgarantie.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Wenn in der Gewährleistung die Kamera kaputt geht, wie auch immer - kann ich dann noch zur Rechenschaft gezogen werden?

Wie ich schon sagte, man wird nur für die Mängel einstehen müssen die bereits bei Gefahrenübergang zumindest lantent vorhanden waren.

Dafür trägt aber der Käufer die volle Beweislast.



quote:
Der Käufer war beim Fotofachgeschäft und hat die Kamera und das Objektiv überprüfen lassen.

Die können auch nur bestätigen, das das Objektiv JETZT defekt ist. Mehr nicht.


Insofern würde ich vorschlagen, mit rechtssicherer Zustellung den Käufer die Abwicklung über die Herstellergarantie vorzuschlagen.





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