Kamera stinkt nach Rauch

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lena Reiner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kamera stinkt nach Rauch

Hallo!
Habe bei ebay von einem Händler eine Kamera gekauft.
Da stand Zustand "A-".
Ich fragte, was denn das Minus heißen solle und er meinte dazu nur, die Kamera sei eben nicht neuwertig, sondern gebraucht, aber ohne Gebrauchsspuren.

Nun stinkt die Kamera höllisch nach Rauch.
Zählt das als Wertminderung oder Falschangabe?

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Lena Reiner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich brauche die kamera
ist der ersatz für meine alte, die nicht mehr tut
d.h., zurückschicken ist keine lsg

habe dem verkäufer geschrieben.
er reagiert nicht auf den rauch.
er betont nur, die kamera sei in einem super zustand.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> ich brauche die kamera
ist der ersatz für meine alte, die nicht mehr tut
d.h., zurückschicken ist keine lsg
**
Nacherfüllung geht immer vor, es muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden, zumal ja auch noch die Zeit verrinnt, mit jedem Tag wird die Kamera ein bisschen weniger nach Rauch riechen, wenn man noch zuwartet, wird der Geruch vielleicht ganz weg sein.

Die Threads um den Geruch von Gegenständen, die Rauchern gehört haben, haben es wirklich in sich. Da treffen Welten aufeinander, wie immer, wenn es um dieses Thema geht. Wobei die schärfsten Gegner immer Ex-Raucher sind. Raucher dagegen nehmen den Geruch überhaupt nicht wahr, weil alles, was sie besitzen, irgendwie nach Tabakrauch riecht.

Wie auch immer, es gibt Maßnahmen (Ozonkammer), um den Geruch verschwinden zu lassen, wenn es denn nur der Geruch ist.

Beweispflichtig für den Sachmangel ist der Käufer, Grundgedanke aus § 462 BGB .

Wenn der Verkäufer nicht reagiert, muss man sich überlegen, ob man Ernst machen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will.

Will man das, wird es nicht gehen, ohne vorher den Verkäufer beweisbar zur Nacherfüllung aufgefordert zu haben, Einschreiben - Rückschein, Frist setzen, 14 Tage nach Datum bestimmt.

Sollte diese Frist ergebnislos verstrichen sein, könnte man mindern mit dem Risiko, dies rechtlich durchsetzen zu müssen.

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#4
 Von 
Lena Reiner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1. ich habe noch nie in meinem leben eine zigarette angerührt
2. mein vater raucht, seit er 16 ist, aber nie in der wohnung und auch ihn stört rauchgeruch

seltsame argumentation...

ozonkammer? kostet aber doch sowas.
dass der verkäufer das erstattet, wäre dann ja wohl ein deal.

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> 1. ich habe noch nie in meinem leben eine zigarette angerührt
2. mein vater raucht, seit er 16 ist, aber nie in der wohnung und auch ihn stört rauchgeruch

seltsame argumentation...
***
Es ist nicht meine Argumentation, sondern das Spiegelbild entsprechender Threads.

Z. B.
http://www.dslr-forum.de/archive/index.php/t-125677.html
****
Da war das auch mit der "Ozonkammer".

> ozonkammer? kostet aber doch sowas.
**
Das scheint so um die EUR 70,00 zu kosten.
****
> dass der verkäufer das erstattet, wäre dann ja wohl ein deal.
**
Habe ich da was falsch verstanden? Der erkennt den Sachmangel doch nicht an und Punkt! Damit ist die Sache doch erledigt, wenn man jetzt seine vermeintlichen Ansprüche NICHT durchsetzt. Es gibt doch nur 3 Möglichkeiten:

1. Man widerruft und schickt die Kamera zurück. Dann bekommt man aber höchstens den Kaufpreis erstattet.

2. Man belässt es so, wie es ist.

3. Man reklamiert einen Sachmangel, fordert den Verkäufer zur Nacherfüllung auf, setzt ihn nachweislich in Verzug und beschreitet den Rechtsweg, wenn es nicht anders geht.






-- Editiert am 06.06.2009 23:37

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#6
 Von 
Lena Reiner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und ein kompromiss bei drittens wäre bezahlung einer ozonkammer...

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> und ein kompromiss bei drittens wäre bezahlung einer ozonkammer...
**
Mir erscheint nicht, dass der Verkäufer hier kompromissbereit ist. Und wenn er das nicht ist, wird man seine Ansprüche durchsetzen müssen. Insbesondere gehört das schon zur Nacherfüllung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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