Kamera unvollständig und gebraucht bekommen

21. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mugel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kamera unvollständig und gebraucht bekommen

Hallo!

Hier ist mein Problem.
Ich habe neulich bei einem Internetschop eine DSL Kamera für 592€ bestellt und gestern bekommen. Ich war aber so enttäuscht, als ich folgendes feststellen müsste:
1. Es fehlt Gehäusedeckel auf der Kamera. Also die Kamera wurde einfach in die Polsterfolie eingewickelt und in das Karton eingesteckt. Bei so eine Technik ist das unvorstellbar.
2. Ich habe keine deutschsprachige Bedienungsanleitung gefunden. Stattdessen 2 Exemplare auf Englisch.
3. Es fehlt jegliche Software.
4. Es sind keine Augenmuschel, Sucherabdeckung und Blitzschuhabdeckung vorhanden.
5. Das Ladegerät ist zwar da, aber nicht von meinem Gerät, sondern von Fujifilmkamera und lässt sich nicht verwenden.
Alles was oben aufgelistet ist, ist eine Standardausstattung der Kamera.
6. Letztlich musste ich feststellen, dass mit dem Fotoapparat schon über 600 Bilder geschossen wurde (Bilderzahlen auf der formatierten Karte liefen ab 600), was schon nach gebrauchter Ware aussieht.

Und jetzt meine Fragen:

Kann ich eine Ersatzlieferung oder Gelderstattung verlangen? Darf der Händler eine Gebrauchte unfollständige Ware liefern?
Das Problem ist, dass bie der Angaben von Liferumfang stand "k.A" (und das nur bei der Kamera, die ich gekauft habe und was ich leider nur später feststellte), also ich bin davon ausgegangen, dass die Kamera mit Stadndardlieferung und neu an mich versendet wird, aber es war nicht der Fall.
Leute Hilfe, was soll ich jetzt tun? Das ist recht viel Geld für mich (bin Azubi)

-- Editiert von mugel am 21.02.2009 21:21

-- Editiert von mugel am 21.02.2009 21:23

-- Editiert von mugel am 21.02.2009 21:25

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es ist doch ganz einfach:
Zustand der Kamera dokumentieren, Fotos schießen (speziell vom falschen Zubehör etc.) Vielleicht noch von einem Zeugen bestätigen lassen.

Das ist alles nur für den Fall, dass der Verkäufer noch krummer ist, als es denn Anschein hat.
******
Man könnte jetzt einen Sachmangel reklamieren und sich in endlosen Diskussionen mit dem Verkäufer zerreiben, was unter der Artikelbeschreibung, die ja (bewusst) einiges offen gelassen hat, zu verstehen ist.
******

Man kann es sich aber auch ganz einfach machen und den Kaufvertrag widerrufen, also von seinem gesetzlichem Widerrufsrecht Gebrauch machen.


Email schicken, widerrufen, Frist setzen (12 Tage nach Datum bestimmt), zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern, sonst hat der Händler nach §286 Abs. 3 BGB 30 Tage Zeit, dies zu tun, bevor er in Verzug gerät.

Am besten in das (nur versicherte Paket), was man dem Verkäufer zurückschickt, ein entsprechendes kurzes Schreiben (wie die Email), hineinlegen, dann hat er es auch schriftlich, falls er plötzlich Emailprobleme hat.

Wenn das Geld nicht innerhalb de Frist zurückbezahlt wurde, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.






-- Editiert von bogus1 am 21.02.2009 21:37

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#2
 Von 
mugel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke bogus1 für eine schnelle Antwort!
Ich wollte gleich den Kuafvertrag widerrufen, aber muss ich da nicht nachweisen, dass ich die Ware unvollständig bekommen habe? Ich habe Angst, dass der Verkäufer dann sagt, dass er an mich alles komplett verschickt hat und ich bin der Böse, der nur die Hälfte zurückschickt hat und das Geld rückfordert. Wie kann ich nachweisen, dass nicht alles drine war? Ich habe ja alleine die Kamera ausgepackt:(


-- Editiert von mugel am 21.02.2009 21:57

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Der Verkäufer muss das im Zweifel nachweisen. Der hat hier einfach einen Rückläufer geschickt, den vorher jemand ausgiebig ausprobiert hat und nicht komplett zurückgeschickt hat.

Unbedingt die Seite des Angebots ausdrucken (k.A.), das deutet ja genau auf solche Ungereimtheiten hin.

Sollte der Verkäufer sich querstellen, was ich nicht glaube, reicht ein Hinweis, dass man Zeugen hätte...

Würde dann eine Betrugsanzeige machen, aber soweit wird es (hoffentlich) nicht kommen.

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#5
 Von 
mugel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für eure Antworten! Es ist mir ruhiger geworden:)
Und nun noch eine Frage:

Wie soll ich am besten den vertragswidrigen Zustand der Lieferung beweiskräftig dokumentieren?

Fotos vom falschen Zubehör kann ich natürlich machen, aber wie dokumentiert man fehlendes Zubehör? Oder dass mit der Kamera schon über 600 Fotos gemacht wurde? Äußerlich sieht sie wie neu aus und der Bilderzähler kann man immer durch Menü auf 0 setzen. Was würdet Ihr mir raten?

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es reicht vollkommen, das zu fotografieren, was dabei ist, was nicht dabei ist, kann auch nicht fotografiert werden, gelle? Was den Bildzähler betrifft, ist das hier nicht so wesentlich, da die Kamera auch als "neu" verkauft werden darf, wenn sie zurückgeschickt wurde nach einem Widerruf und sie "NUR" getestet wurde, auch wenn dies bei 600 Bildern schon sehr ausgiebig erscheint.

"Zurückgenommene Ware darf als neu verkauft werden" (Zitat)*

*http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/256979/

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#7
 Von 
mugel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute die Kamera zurückgeschickt und den Vertrag widerruft.

In dem Widerrufsschreiben habe ich zusätzlich darauf hingewiesen, dass ich die Kamera in einem "beschränktem" Lieferumfang erhalten habe, was von mir dokumentiert ist und kann auch von Zeugen bewiesen werden. Für die Gelderstattung habe ich eine Frist zu bestimmtem Datum gesetzt.

Mal sehen was da rauskommt. Hoffentlich wird sich der Verkäufer nicht querstellen.
Wenn ihr da noch Interesse habt, kann ich später noch davon berichten.

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#8
 Von 
mugel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute!
Also es wurde mir heute der Kamerapreis erstattet, aber das von mir geleisteten Versandkosten leider nicht. Was jetzt? Wie soll ich meine 14 Euro von dem Verkäufer zurückbekommen? Ich habe die Leistungen meinerseits zum Widerrufszeitpunkt gebracht und die Ware hat mehr als 40€ gekostet.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Für jeden Rat bin ich dankbar

Ach ja... Es ist vielleicht wichtig - ich habe die Kamera per Nachname bezahlt. Ist der Verkäufer verpflichtet die Nachnahmegebühren zu erstatten? Oder nur die Versandkosten?


-- Editiert am 27.02.2009 16:33

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Aus was bestehen denn die Euro 14,00? Hin- und Rücksendekosten?

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#10
 Von 
mugel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß es nicht genau. Ich glaube es sind die Versandkosten + Nachnahmegebühr (12€) + 2 Euro Zustellung DHL. Auf jeden Fall sie haben mir den Preis der Kamera(ohne Versandkosten) + 6,90 (Versand in eine Richtung) zurücküberwiesen.

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#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das ist ok, es ist besser gelaufen, als du zuerst vermutet hast, insbesondere hat der Verkäufer außerordentlich schnell überwiesen, hätte ich nicht unbedingt erwartet.

UND: Er hat die Rücksendekosten überwiesen, er musste das zwar nach dem Gesetz, viele Online Händler denken aber noch nicht einmal im Traum daran, das zu tun. Sie wissen genau, das kaum jemand für Euro 10,00 oder so eine Klage einreicht.

Insofern war der hier vorbildlich.

Es geht jetzt "nur" noch um die Hinsendekosten. Und da ist es so, dass wir im Augenblick noch eine unklare Rechtslage haben. Es gibt verschiedene Meinungen dazu, manche sagen, die Hinsendekosten wären beim Widerruf "verbraucht". Andere (.z.B. das OLG Karlsruhe) sind anderer Meinung, letztlich stand eine Entscheidung des BGH an, der hat die Frage aber dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/17/bgh-entscheidet-am-1-oktober-2008-ueber-hinsendekosten-bei-widerruf/
******
"Bundesgerichtshof


Richtlinie 97/ 7/ EG Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2


Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:


Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/ 7/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?" (Zitat)
http://lexetius.com/2008,2997
******
Diese Entscheidung steht noch aus. Mehr ist jetzt nicht drin für dich.
*******
Auch bei der bevorstehenden Überarbeitung der rechtlichen Regelungen deutet alles darauf hin, dass HÖCHSTENS einmal Versandkosten zu erstatten sind beim Widerruf, man will anscheinend jetzt die Rücksendekosten grundsätzlich dem Käufer auferlegen.


-- Editiert am 27.02.2009 20:55

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mugel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank an Alle, die sich mit meinem Problem auseinander gesetzt haben.

Ich bin eigentlich zufrieden, wie es ausgegangen ist.

Werde beim nächsten Mal vorsichtiger sein und erst nachfragen über Zustand und Lifermfang. Die besten Preise sind nicht immer die besten Ware und Service.

Schließlich es ist eine Erfahrung, die mehr als 14 Euro wert ist.

Noch mal danke an alle

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