Kaninchen verkauft - Käufer verlangt Reservierungsgebühr zurück

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz497222-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaninchen verkauft - Käufer verlangt Reservierungsgebühr zurück

Hallo,

ich züchte hobbymäßig Kaninchen.

Die Babys werden nach erreichen eines bestimmten Alters privat verkauft.

Eine Kundin wollte 4 Kaninchen kaufen. Dafür sind Reservierungsgebühren von 4x20€ entstanden. Diese habe ich per PayPal überwiesen bekommen.

Nach 16 Tagen überlegte es sich die Käuferin noch einmal anders, und möchte nun die Reservierungsgebühr zurück haben.

Nun einige nebeninfos:
Im ersten Gespräch habe ich sie per link auf meine Website aufmerksam gemacht. Anschließend habe ich sie ausdrücklich und schriftlich auf die Reservierungsgebühr aufmerksam gemacht, und dass ich mir das Recht Vorbehalte, diese im Falle eines Kauf Rücktritts einzubehalten. Erst nach schriftlicher Einwilligung dieser Bedingung habe ich verkauft.

Nun meine Frage : soll ich der Forderung nach Rückzahlung nachgehen, oder steht mir das Geld zu?

Leider kann ich mir keinen Rechtsbeistand leisten, deshalb hoffe ich auf fundierte Antworten und bedanke mich herzlich für Ihre Meinung!
Mir ist bewusst, dass Ihre Antwort ihre Meinung ist, und nicht bindend ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1514x hilfreich)

Aus meiner Sicht, brauchst du nichts zurückzuzahlen. Die Gebühr war Teil des beiderseits eingegangenen Vertrages. Du wärst ja auch Verpflichtet , 4 Kaninchen zu übergeben.

Das Problem ist, dass diese Leute aber gerne nach einer Abfuhr zu lästern anfangen und dich schlecht reden oder böse Kritiken schreiben.

Biete ihr aus Kluanz an, die Hälfte zu erstatten. Auch wenn du - wie gesagt - nicht dazu verpflichtet bist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von amz497222-55):
ich züchte hobbymäßig Kaninchen.

Für Dich mag es ein Hobby sein, die Frage ist es, was wäre es für Gewerbeamt, Finanzamt, Verbraucherschutz.



Zitat (von amz497222-55):
Anschließend habe ich sie ausdrücklich und schriftlich auf die Reservierungsgebühr aufmerksam gemacht,

Wortlaut?

Dieser Wortlaut wird so bei allen Verkäufen genutzt?




-- Editiert von Harry van Sell am 08.08.2018 22:11

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Was ist mit Fernabsatz...

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