Kann man die Gewährleistung auf bestimmte Teile beschränken?

21. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
treffer
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 80x hilfreich)
Kann man die Gewährleistung auf bestimmte Teile beschränken?

Hallo,
ich habe vor ca. 14 Monaten eine Uhr im Kaufhof gekauft, bei der nun der Boden des Gehäuses immer mehr Löcher am Rand bekommt (scheint irgendwie wegzurosten). Die Mitarbeiterin des Haufhofs behauptet nun, daß die 24-Monatige-Gewährleistung nur auf das Uhrwerk gegeben wird und nicht auf Gehäuse und Band. Beim Kauf wurde nicht darauf hingewiesen. Stimmt das? Kann man die Gewährleistung auf bestimmte Teile beschränken?
Vielen Dank schon im vorraus für die Antworten.

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CarpeDiem
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Gewährleistung bezieht sich auf die ganze Uhr.

Allerdings ist Abnutzung durch die Gewährleistung ausgeschlossen. Im übrigen wird nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf feststand. In den restlichen 18 Monate ist der Kunde in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Ob es sich bei deinem Fall um "Abnutzung eines Verschleissteils" handelt (keine Gewährleistung) oder einen Materialfehler (Gewährleistung) kann ich nicht beurteilen.

Im übrigen würde ich, solange der Kassenbon noch vorliegt, auf Kulanz setzen. Der Kaufhof hat die Philosphie "Umtausch ohne wenn und aber". Sollte sich die Verkäuferin trotz vorliegendem Kassenbon weigern die Uhr gegen ein neues Modell umzutauschen, würde ich den Abteilungsleiter oder den Filialleiter rufen lassen. Dann sollte es kein Problem sein, denn Kundenzufriedenheit ist im Kaufhof hoch angesiedelt.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen...

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