Kaputte Haube geliefert bekommen , defekt erst nach 2 Monaten festgestellt

24. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)
Kaputte Haube geliefert bekommen , defekt erst nach 2 Monaten festgestellt

Guten Morgen ,

Wir haben ca Ende Oktober / Anfang November 2020 unsere neue Haupe im Internet bestellt und dann auch geliefert bekommen . Die Haube kam in 2 Kartons geliefert von außen waren keiner der beiden Kartons beschädigt . Unsere Küche wurde aber erst diese Woche komplett fertig gestellt um die Haube erstmals auszupacken zu können und theoretisch zu montieren . Da der Elektriker nur originale neu Geräte installieren darf , war die Haube bis zu diesen Zeitpunkt eingepackt und wir konnten nicht den internen Schaden sehen . Dann haben wir sie natürlich ausgepackt und gesehen das , das Motorgehäuse beschädigt ist . Dazu muss man die Glasfront hoch stellen . Alles andere ist ganz nichts abgebrochen oder irgend welche Plastik Splitter im Karton . Also nach meiner Meinung kam der Schaden nur schon vorher gewesen sein . Meine Frage wie soll ich jetzt weiter handeln ? Der Verkäufer weißt mich an den Hersteller zurück weil er meint er weiß nicht was mit der Haube in den letzten 3 Monaten passiert ist und nach seiner Meinung wäre das ein Motorschaden ( Bilder wurden ihn zugesendet) . Ich versuche Momtetan ihn klar zu machen das die Haube noch garnicht im Betrieb war etc . Wie soll das bitte ein Motorschaden meinerseits passieren können ? Wie sollte ich jetzt weiter handeln ? Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von lvn):
Da der Elektriker nur originale neu Geräte installieren darf

Wer hat einem denn den Unfug erzählt?
Aber in dem Falle prima, dann da hat man ja den Elektriker als Zeugen für den Zustand beim auspacken, dazu noch die unbeschädigten Kartons von der Leiferung.



Zitat (von lvn):
Der Verkäufer weißt mich an den Hersteller zurück weil er meint er weiß nicht was mit der Haube in den letzten 3 Monaten passiert ist

Irrelevant, innerhalb der erste 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, das er einwandfreie Ware geliefert hat.

Deshalb den Verkäufer gerichtsfest auffordern, entweder das zu beweisen oder die alte Haube zurückzunehmen und eine neue Haube zu liefern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wer hat einem denn den Unfug erzählt?
Wieso soll das Unfug sein? Wenn der Chef des Elektrikers sagt, du darfst nur Neugeräte und unbeschädigte Geräte verbauen, wenn diese vom Kunden beschafft wurden, dass ist das absolut ok und rechtens...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn der Chef des Elektrikers sagt, du darfst nur Neugeräte und unbeschädigte Geräte verbauen, wenn diese vom Kunden beschafft wurden, dass ist das absolut ok und rechtens...

Unfug ist es dennoch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn der Chef des Elektrikers sagt, du darfst nur Neugeräte und unbeschädigte Geräte verbauen, wenn diese vom Kunden beschafft wurden, dass ist das absolut ok und rechtens...
Ja, aber es hat garantiert niemand gesagt: "Du darfst nur Geräte installieren, die noch im Originalkarton verpackt sind."

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#5
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn der Chef des Elektrikers sagt, du darfst nur Neugeräte und unbeschädigte Geräte verbauen, wenn diese vom Kunden beschafft wurden, dass ist das absolut ok und rechtens...
Ja, aber es hat garantiert niemand gesagt: "Du darfst nur Geräte installieren, die noch im Originalkarton verpackt sind."



Doch , Ikea hatte uns ausdrücklich dazu gesagt die Geräte müssen neu und original sein sonst würden die es mir nicht installieren .

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#6
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke , ich werde heute gleich ein berief verfassen und ihn eine Frist setzten .



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von lvn):
Da der Elektriker nur originale neu Geräte installieren darf

Wer hat einem denn den Unfug erzählt?
Aber in dem Falle prima, dann da hat man ja den Elektriker als Zeugen für den Zustand beim auspacken, dazu noch die unbeschädigten Kartons von der Leiferung.



Zitat (von lvn):
Der Verkäufer weißt mich an den Hersteller zurück weil er meint er weiß nicht was mit der Haube in den letzten 3 Monaten passiert ist

Irrelevant, innerhalb der erste 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, das er einwandfreie Ware geliefert hat.

Deshalb den Verkäufer gerichtsfest auffordern, entweder das zu beweisen oder die alte Haube zurückzunehmen und eine neue Haube zu liefern.

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#7
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

So ich habe ihn. Jetzt ein Frist gesetzt bis nächsten Freitag falls ich kein retoure Label bekomme ich es erstmal auf meine Kosten zurücksenden werde .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von lvn):
Jetzt ein Frist gesetzt bis nächsten Freitag

Zu kurz.
Wurde wenigstens mit Zustellnachweis versendet?



Zitat (von lvn):
ich es erstmal auf meine Kosten zurücksenden werde .

Ganz schlechte Idee ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

bis jetzt wurde noch nichts versendet , wollte erstmal auf seine antwort warten ;

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt,dass das Gerät über Monate in Ihrem Besitz ist.

Wir werden die Ware nicht zurücknehmen.

Sie sind umgezogen und was mit dem Paket in der Zeit geschehen ist,können wir nicht wissen.

Wenn es sich um Produktionsmängel handelt,dann wird der Kundenservice des Herstellers im Rahmen der Garantie Ihnen helfen"


ich bin ein haus ums eck gezogen , selbst wenn ich damit nach china gezogen wäre , ich habe ihn alles schon 10 mal erklärt und bilder zugesendet .

man sieht das der karton in einem perfeckten zustandt ist und die haupe nur drinnen einen schaden hat wie er unmöglich von aussen enstanden sein könnte (front aus glas) .

weiss jetzt nicht was ich machen soll .

-- Editiert von lvn am 30.01.2021 22:47

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von lvn):
weiss jetzt nicht was ich machen soll .
Bei einer Totalweigerung des Händlers, die hier unstrittig vorliegt, bist du am Ende deiner Möglichkeiten angelangt. Hier hilft nur noch der Profi...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von lvn):
weiss jetzt nicht was ich machen soll .
Bei einer Totalweigerung des Händlers, die hier unstrittig vorliegt, bist du am Ende deiner Möglichkeiten angelangt. Hier hilft nur noch der Profi...


Scheint nicht anders zu gehen , was würde mich das ca kosten ? Diese Kosten habe ich ja erstmal selber zu tragen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von lvn):
wir haben Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt,

Diese Mitteilungen hat man alle vorliegen, als Text oder als Brief?


Ab zum Anwalt, idealerweise einer der auf Verbraucherrecht spezailisiert ist.
Auf Nachfrage teilt der einem mit, was das ganze kosten wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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