Kartenvertrag ja; Handy einbehalten....

28. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Steffen64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kartenvertrag ja; Handy einbehalten....

Der Fall

Ich habe bei einem Händler einen Handykartenantrag unterzeichnet.
Ich hatte mich dann noch für ein Handy mit Zuzahlung entschieden.
Also Kartenvertrag mit Handy.
In der mündlichen Vereinbarung wurde mir zugesichert, das die Freischaltung
4-8 Stunden dauern sollte.
Es vergingen Tage des Nachfragens.
Nach einer Woche bekam ich Post vom TK Anbieter mit der Anschlussrechnung in der ich erstmals erfahren hatte, dass die Freischaltung erfolgte. Dem Datum nach, schon einen Tag nach meiner Antragstellung.
Mit der Rechnung ging ich den nächsten Tag zum Händler und wollte eine Erklärung.
Dieser sagte dann, dass die Freischaltung erfolgte und schob mir die Karte über den Ladentisch. R erklärte mir im gleichen Atemzug, dass er das Handy aber nicht da hätte.
Ich warte jetzt schon weitere 7 Tage und er hat es immer noch nicht......
Meine Frage an die Gelehrten:
Kann ich diesen Kartenvertrag der mir ja ohne Handy nichts nützt wieder rückgängig machen ?
Sind Kartenvertrag und der Erwerb des Handys zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte ?
Sollte man einen schriftlichen Vertrag machen, in dem fixiert ist, dass Handy und Kartenvertrag eine Vertragseinheit bilden ?
Würede es was bringen zu prozzesieren?

Ich bitte sehr um Antwort
Danke

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