Katalogzusendung

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)
Katalogzusendung

Hallo,
weiss nicht, ob ich jetzt im richtigen Forum bin, aber versuchen wir´s mal:

Also, ich habe vor ca. 2 Jahren eine Rechnung von Fa. XYZ nicht rechtzeitig bezahlt (daher auch die Wirtschaftsflaute ;-) und ging nach einer "freundlichen" Zahlungsaufforderung nach 2 Monaten direkt ans Inkassobüro - so weit, so gut.
Die Rechnung wurde anschl. sofort bezahlt (wegen der angedrohten Gerichtskosten...)

Seitdem bekomme ich immer noch regelmäßig Kataloge zugesandt.
Nun wollte ich vor ca. 3 Wochen dort etwas bestellen (das erste mal seit damals) und erhielt darauf folgendes Schreiben:

"Sehr geerhter Herr ...,
einen Auftrag können wir leider nicht ausführen.
Eine Prüfung Ihres Kunden-Kontos hat ergeben, dass Sie in der Vergangenheit unseren Zahlungsaufforderungen innerhalb der gesetzten Fristen nicht nachgekommen sind.
Die entstandenen Zusatzkosten und der erhebliche Mehraufwand haben uns veranlasst, von weiteren Lieferungen abzusehen.

Mit freundlichen Grüssen
..."
Dieses Schreiben kam am 18.12.03 an.

Heute, 05.01.04, habe ich wieder den neusten Katalog erhalten.

Nun meine Frage:
Wenn ich von Seiten der Fa. XYZ dort nicht mehr bestellen darf - dürfen dann meine Daten weiterhin gespeichert werden (wenn es nur intern für die Sperrung ginge, würde ich es ja noch verstehen, aber zum Info-Material zusenden)?

Kann ich evt. aufgrund der Tatsache, dass ich immer noch Werbung/Kataloge von der Fa. erhalte, mich auf irgendein Recht berufen, dass ich doch etwas bestellen kann (ohne dass die sich auf die "Sperrung" berufen)?

Die Fa. liefert nicht per Nachnahme (in den AGBs steht nichts darüber - nur per Rechnung), da es sich bei den Angeboten nur für Industrie, Handel und Gewerbe handelt.

Hoffe auf viele brauchbare Antworten.

Gruss
MichiM

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Kann ich evt. aufgrund der Tatsache, dass ich immer noch Werbung/Kataloge von der Fa. erhalte, mich auf irgendein Recht berufen, dass ich doch etwas bestellen kann (ohne dass die sich auf die "Sperrung" berufen)?

Da sehe ich keine Rechtsgrundlage für einen "Anspruch auf Belieferung" - das deutsche Recht geht immer noch weitgehend vom Grundsatz der Privatautonomie aus - dh jeder kann grds. selbst entscheiden, mit wem er Vertragsbeziehungen begründen möchte und mit wem nicht.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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