Hallo Rechtsexperten,
ein Käufer hat im Internet für 400EUR ein elektrisches Einrad erworben. nach ca 12 Monaten machen sich Betriebsgeräusche bemerkbar, welche ihn vermuten lassen, etwas sei mit der Mechanik nicht korrrekt. Der Händler empfiehlt auf Nachfrage, das Gerät zur Prüfung an ihn einzuschicken.
Der Käufer schickt ein und parallel ein Einschreiben, in welchem er eine Frist von 2 Wochen setzt, innerhalb der Händler kommunizieren soll, was er herausgefunden hat wie er weiter zu verfahren gedenkt.
Der Händler meldet sich nicht, nach 6 Wochen schickt der Käufer ein Einschreiben, in welchem er den Händler auffordert, das Gerät innerhalb 2 Wochen zurückzuschicken mit einer eindeutigen Aussage zum vermuteten Schaden. Sollte dies nicht geschehen und auch sonst innerhalb der Frist keine plausible Aktivität kommuniziert werden gehe der Käufer davon aus, dass der Händler den Kaufpreis zzgl Versandkosten und abzüglich einer Pauschale für die zwischenzeitliche Wertminderung durch Nutzung (50EUR) erstatten wird.
Der Händler reagiert wieder nicht.
Nun will der Käufer den geforderten, zu erstattenden Kaufpreis per Mahnbescheid zurückfordern.
Beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks merkt er, dass er keine passende Hauptforderungs-Katalognummer findet.
Nun (endlich) die Frage: ist der Mahnbescheid + Vollstreckung etc. überhaupt der richtige Weg ?
Danke für alle Antworten
Kauf (400EUR), Sachmangel, Rücksendung, keine Reaktion des Händlers => Mahnverfahren ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hallo,
Das würde ich verneinen!Zitat:ist der Mahnbescheid + Vollstreckung etc.
Du hast ein Anrecht dein Gerät wieder zu bekommen, mehr aber auch nicht.
Fordern kannst du zwar viel, aber auf welcher rechtlichen Grundlage willst du denn den Kaufpreis zurückfordern? Der Händler schuldet dir dein Gerät, aber nicht den Kaufpreis. Kann er das Gerät nicht zurücksenden, dann kann man darüber sprechen, dir den normalen Zeitwert für ein defektes Gerät zu erstatten, mehr dann aber auch nicht...
Hallo, danke für die Antwort.
zunächst mal:
Was genau ist unkorrekt an einer Mahnung nach einer gestellten Rechnung , diesmal vom ursprünglichen Käufer an den Händler gestellt, um einen behaupteten Sachmangel auszugleichen ?
Die sachliche Richtigkeit des Anspruchs wird ja ggfs ohnehin erst vor Gericht geklärt.
Ich würde das so sagen:
Es liegt ein Gewährleistungsfall vor, bei welcher der Händler zunächst den Gegenstand an sich nimmt, dann aber nicht kooperiert, indem er mehrfach Fristen verstreichen lässt, ohne überhaupt zu kommunizieren.
Die Alternative ist m.E.:
- erste Klage, um das defekte Gerät zurück zu bekommen
- Gutachten anfertigen lassen
- zweite Klage, um den Schaden (Konstruktionsfehler, Kosten des Gutachtens,Verfahrenskosten) reguliert zu bekommen
Oder was geht sonst noch ?
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ZitatWas genau ist unkorrekt an einer Mahnung nach einer gestellten Rechnung :
Nichts, wenn es eine rechtliche Grundlage für die Rechnungstellung gibt.
Diese ist aus Deinem Beitrag aber nicht wirklich zu erkennen, allenfalls zu unterstellen.
Wir (Du) sprechen hier über Sachmängelhaftung. Die Frist innerhalb derer der Händler das Nichtvorhandensein eines latenten Mangels beweisen muss ist abgelaufen.
Also musst Du den Nachweis erbringen, das das Rad bereits bei Übergabe an Dich einen Defekt hatte, der jetzt nach einem Jahr deutlich erkennbar wird.
Ich kann aus Deinem Text nicht erkennen, dass der Du derartiges auch nur ansatzweise vorgebracht hast.
Somit ist äußerst fraglich, ob der Händler überhaupt irgendwelche Pflichten hat, davon ausdrücklich ausgenommen die Dir anzubietende Herausgabe.
Er muss, um dies mal ganz deutlich zu sagen, noch nicht einmal zurückschicken.
Sicherlich ist das Verhalten des Händlers auf den ersten Blick merkwürdig und stößt auf wenig Verständnis.
Wenn ich dann aber sehe, dass Du ihm zeitgleich zur Zusendung auch eine Frist gesetzt hast, obwohl nicht einmal feststeht, ob der Händler tatsächlich tätig werden muss, und wenn ich dann auch noch sehe was Du nach 6 Wochen geschrieben hast, wird des Händlers Verhalten ein wenig verständlicher.
ZitatDie Alternative ist m.E.: :
- erste Klage, um das defekte Gerät zurück zu bekommen
Klar, kannst Du machen wenn Du Geld Übrig hast. Käme mir in der bisher bekannten Situation allerdings nicht in den Sinn.
Ja, wenn man es aus eigener Fachkenntnis nicht beurteilen kann und auch keinen Fachmann in der Nähe hat, der eine erste Einschätzung abgibt.Zitat- Gutachten anfertigen lassen :
Die Möglichkeit, dass kein Sachmangel bei der Warenübergabe an Dich vorlag, besteht ja.
Nee, denn dann wäre der Schritt der Inverzugsetzung (Aufforderung) übersprungen. Bei für Dich positivem Gutachten Aufforderung zur Fehlerbeseitigung, erst dann, nach Fristablauf Weiterungen.Zitat- zweite Klage, um den Schaden (Konstruktionsfehler, Kosten des Gutachtens,Verfahrenskosten) reguliert zu bekommen :
Kann es sein, dass in diesem Fall der Spruch "wie es in den Wald hereinschallt ...." eine Bedeutung hat?
Berry
hallo,
Der Händler hatte empfohlen, ihm das Gerät zu schicken, damit er den möglichen Schaden untersuchen kann.
Das hätte er schon nicht machen müssen, denn das gemeldete Geräusch stellte ja an sich nicht unmittelbar einen Schaden dar.
Der Vorschlag erschien plausibel, deshalb ist der Käufer drauf eingegangen.
Eine weitere Nutzung könnte den Schaden ja verschlimmern.
Ergibt sich daraus nicht die Verpflichtung des Händlers, nach Empfang der Ware in angemessener Zeit irgendwie zu reagieren ?
Aus der früheren Erfahrung mit dem Händler, wonach er nur reagiert, wenn man immer wieder mit Fristsetzung nachhakt, wurde beim Einschicken auch eine Frist gesetzt. Wohlgemerkt nicht zur Behebung des Schadens, sondern für eine Aussage, wie der Händler sich nach Inaugenscheinnahme zu dem vermuteten Schaden verhält.
Wenn das trotz mehrerer emails, Anrufe und Einschreiben nicht geschieht:
Wie sollte man in einen solchen Wald hineinschallen ?
Hallo,
zufällig heute (nach fast 3 Monaten) hat der Händler per eMail reagiert.
Er entschuldigt sein Verhalten damit, dass aus China die falsche (Elektronik-)-Platine geliefert worden sei, und die weitere Abwicklung nun weitere 3 Wochen in Anspruch nehmen werde.
Nun muss ich doch ins Fachliche einsteigen:
Der Käufer ist ausgebildeter Elektroniker und Physiker mit Erfahrung im mechanischen Gerätebau. Nachdem ihm der konkurrierende Händler erklärt hat, wie diese Geräte aufgebaut sind, war sofort klar, dass es sich nur um einen (mechanischen !) Lagerschaden handeln kann, der im Nachhinein nicht kostendeckend zu reparieren ist. Und es ist ihm auch klar, dass seine Tochter als Fahrerin ohne gravierende äußerliche Spuren am Gerät einen solchen Lagerschaden nicht herbeiführen kann, wenn das Lager für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Geräts ausgelegt und fehlerfrei montiert worden ist.
Ob des Käufers Wissen etc. als "Gutachten" im Prozess ausreichend wäre, ist eine andere Frage.
Was sagt nun die aktuelle Reaktion des Händlers ?
(1) die Verknüpfung des Schadens mit einer Elektronikplatine ist hanebüchen. Die durchaus anspruchsvolle Elektronik funktionierte vor dem Einschicken einwandfrei.
(2) Der Händler hat der eMail nach begonnen, ohne weitere Rücksprache mit dem Käufer an der Behebung des Schadens zu arbeiten. Über Kosten und wer diese letztlich zu tragen hat wurde nicht weiter kommuniziert. Lässt sich daraus ableiten, dass er den Schaden und *seine* Verantwortung dafür anerkennt ? Oder darf er ohne Reparaturauftrag, an dem Gerät herumreparieren und dies am Ende in Rechnung stellen ?
(3) In der Welt des Käufers duftet das alles nach "Ausrede" ...
Es erscheint möglich, dass der Händler mittlerweile unter erheblichem Druck steht. Er führt weiterhin einen Laden mit Internetgeschäft, hat aber die hier diskutierte, von ihm selbst 'konstruierte' (wirklich von ihm ist nur das Kunststoffgehäuse) und montierte Geräteklasse längst aus dem Handel genommen. Es könnte noch mehr Geräte aus dieser Klasse geben, die vergleichbare Mängel haben, und für welche die Käufer den Händler in Regress zu nehmen versuchen.
Der Austausch der Elektronik ist die einzige Reparatur, die wenig kostet und doch dem Käufer eine Aktivität signalisieren kann, wenn auch hier völlig sinnfrei.
Der Käufer möchte eigentlich nicht nach "Schuldigen" suchen. Er sucht vielmehr nach einem Weg, wie alle Parteien aus der Sache herauskommen, ohne dass am Ende er oder seine Tochter 400EUR komplett in den Sand gesetzt haben.
Was wäre denn ein *konstruktiver* Vorschlag ?
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