Kauf Haustiere von Privat

5. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
jochen21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf Haustiere von Privat

Angenommen ein Verkäufer bietet dem potentiellen Käufer an, ein Kaninchen am gleichen Tag kastrieren zu lassen, so dass der Käufer das kastrierte Tier nebst einem Weibchen am Wochenende abholen kann. Daraufhin leistet der Käufer eine Anzahlung über 50€.

Nun wird das Kaninchen aber nicht wie versprochen an dem Tag kastriert (und auch nicht zeitnah für die Abholung am Wochenende) sondern der Verkäufer schreibt er könne dieses erst 2 Wochen später kastrieren lassen. Die zeitnahe Kastrierung war für den Käufer aber entscheidend den Kaufvertrag einzugehen.

Frage: kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und seine Anzahlung zurückverlangen? Falls ja: reicht es eine Frist von 3 Kalendertagen zu setzen (Anzahlung erfolgte per PayPal also sofortige Gutschrift).

Evtl. handelt es sich hier gar um arglistige Täuschung um den Käufer zum Zahlen der Anzahlung zu bewegen?

Die fiktive Vereinbarung könnte so aussehen:

Käufer: "Bis XX € für beide Tiere zusammen würde ich gehen."

Verkäufer: "Das passt doch. Ich könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren."

Verkäufer: "Du kannst aber auch zwei junge Kaninchen nehmen. Sag einfach, wie du dir das denkst. Sonst bringe ich ihn heute noch zu meinem Tierarzt. Es ist kein Problem, wenn sie noch bis zum Wochenende bleiben. Dann kannst du in Ruhe alles fertig machen"

Käufer: "Machen wir es so. Ein bereits kastriertes Kaninchen ist uns lieber. Bitte gib mir deine PayPal Adresse für die Anzahlung."

-- Editiert von jochen21 am 05.03.2021 19:57

-- Editiert von jochen21 am 05.03.2021 20:05

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat einen gültigen Kaufvertrag, die Sache hat aber einen Mangel. Also Nachbesserung fordern, die steht dem Verkäufer per Gesetz zu. Eine angemessene Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tages ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jochen21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat einen gültigen Kaufvertrag, die Sache hat aber einen Mangel. Also Nachbesserung fordern, die steht dem Verkäufer per Gesetz zu. Eine angemessene Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tages ...


Die Frage ist, ob der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da ihm eine Kastration am gleichen Tag versprochen wurde ("ich könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren", "bringe ich ihn heute noch zu meinem Tierarzt") und er nur aufgrund dieser Tatsache den Kaufvertrag eingegangen ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jochen21):
und er nur aufgrund dieser Tatsache den Kaufvertrag eingegangen ist.

Da müsste man erst mal erklären, warum genau das der entscheidende Kaufgrund gewesen sein soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
jochen21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jochen21):
und er nur aufgrund dieser Tatsache den Kaufvertrag eingegangen ist.

Da müsste man erst mal erklären, warum genau das der entscheidende Kaufgrund gewesen sein soll.


Die Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend, da er dies seinen kleinen Töchtern versprochen hatte und diese schon lange sehnsüchtig auf ihre Kaninchen warteten. Bei einem späteren Kastrationstermin hätte er den Kaufvertrag nicht geschlossen.

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von jochen21):
Die Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend, da er dies seinen kleinen Töchtern versprochen hatte und diese schon lange sehnsüchtig auf ihre Kaninchen warteten.
Da das aber augenscheinlich nicht Vertragsbestandteil war, hat der Käufer auch nicht das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Oder steht im "Chat" irgendwo: "Ich kaufe nur, wenn das Kaninchen bis zum Wochenende kastriert ist" ?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jochen21):
da ihm eine Kastration am gleichen Tag versprochen wurde

Das lässt sich dem Chat aber nicht entnehmen. Nur das es zum Doc gebracht werden sollte.



Zitat (von jochen21):
Die Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend ...

Ich fürchte, das diese Begründung wohl nur als Geheimer Vorbehalt gelten dürfte.



Was sagt denn der Verkäufer zu dem Rücktrittswunsch?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von jochen21):
Ich könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren.
Könnte - ist für mich keine eindeutige Zusage

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
jochen21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von jochen21):
Die Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend ...

Ich fürchte, das diese Begründung wohl nur als Geheimer Vorbehalt gelten dürfte.



Was sagt denn der Verkäufer zu dem Rücktrittswunsch?

Der Verkäufer will die Anzahlung nicht erstatten, da er diese als feste Reservierung ansieht. Das hätte er getan, so dass kein anderer mehr kaufen konnte.

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#10
 Von 
jochen21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von jochen21):
Ich könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren.
Könnte - ist für mich keine eindeutige Zusage


Der Verkäufer sagte aber auch: "Sonst bringe ich ihn heute noch zu meinem Tierarzt."
Das hört sich so an, als ob dies eine sichere Sache ist.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Was willst Du denn jetzt?
DAS Kaninchen, aber nur kastriert, oder kein Kaninchen mehr von diesem Verkäufer?

Wenn es kein Kaninchen mehr vom Verkäufer sein soll, gucken Deine Mädels aber auch traurig aus der Wäsche. ;)

Mein Tipp, einige Dich mit dem Verkäufer und nimm die Karnickel. Lass den Bock selbst kastrieren, dafür die Kosten der Kastration beim Kaufpreis abziehen.
Kastration kostet in der Regel ca. 50€, kannst natürlich auch vorher beim Tierarzt nachfragen.

Damit hättest Du dann Kaninchen und glückliche Töchter.

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#12
 Von 
jochen21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da der Verkäufer sich weigerte die Anzahlung zurückzuzahlen, möchte der Käufer nun die beiden Tiere entsprechend dem Kaufvertrag (Weibchen + vom Verkäufer zu kastrierendes Männchen) abnehmen.

Der Verkäufer reagiert nun allerdings nicht mehr. Welche Frist wäre angemessen für die Aushändigung der beiden Tiere zu setzen? Die Kastration sollte erst am 01. März erfolgen, dann am 16. März.
Wäre eine First bis 18. März ausreichend (1 Woche ab E-Mail)?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jochen21):
Welche Frist wäre angemessen für die Aushändigung der beiden Tiere zu setzen?

14 Tage ist in der Regel angemessen - für die Postlaufzeit kann man noch 2 Tage zugeben wenn man mag, mötig ist es nicht.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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