Angenommen ein Verkäufer bietet dem potentiellen Käufer an, ein Kaninchen am gleichen Tag kastrieren zu lassen, so dass der Käufer das kastrierte Tier nebst einem Weibchen am Wochenende abholen kann. Daraufhin leistet der Käufer eine Anzahlung über 50€.
Nun wird das Kaninchen aber nicht wie versprochen an dem Tag kastriert (und auch nicht zeitnah für die Abholung am Wochenende) sondern der Verkäufer schreibt er könne dieses erst 2 Wochen später kastrieren lassen. Die zeitnahe Kastrierung war für den Käufer aber entscheidend den Kaufvertrag einzugehen.
Frage: kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und seine Anzahlung zurückverlangen? Falls ja: reicht es eine Frist von 3 Kalendertagen zu setzen (Anzahlung erfolgte per PayPal also sofortige Gutschrift).
Evtl. handelt es sich hier gar um arglistige Täuschung um den Käufer zum Zahlen der Anzahlung zu bewegen?
Die fiktive Vereinbarung könnte so aussehen:
Käufer: "Bis XX € für beide Tiere zusammen würde ich gehen."
Verkäufer: "Das passt doch. Ich könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren."
Verkäufer: "Du kannst aber auch zwei junge Kaninchen nehmen. Sag einfach, wie du dir das denkst. Sonst bringe ich ihn heute noch zu meinem Tierarzt. Es ist kein Problem, wenn sie noch bis zum Wochenende bleiben. Dann kannst du in Ruhe alles fertig machen"
Käufer: "Machen wir es so. Ein bereits kastriertes Kaninchen ist uns lieber. Bitte gib mir deine PayPal Adresse für die Anzahlung."
-- Editiert von jochen21 am 05.03.2021 19:57
-- Editiert von jochen21 am 05.03.2021 20:05
Kauf Haustiere von Privat
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Man hat einen gültigen Kaufvertrag, die Sache hat aber einen Mangel. Also Nachbesserung fordern, die steht dem Verkäufer per Gesetz zu. Eine angemessene Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tages ...
ZitatMan hat einen gültigen Kaufvertrag, die Sache hat aber einen Mangel. Also Nachbesserung fordern, die steht dem Verkäufer per Gesetz zu. Eine angemessene Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tages ... :
Die Frage ist, ob der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da ihm eine Kastration am gleichen Tag versprochen wurde ("ich könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren", "bringe ich ihn heute noch zu meinem Tierarzt") und er nur aufgrund dieser Tatsache den Kaufvertrag eingegangen ist.
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Zitatund er nur aufgrund dieser Tatsache den Kaufvertrag eingegangen ist. :
Da müsste man erst mal erklären, warum genau das der entscheidende Kaufgrund gewesen sein soll.
Zitat:Zitatund er nur aufgrund dieser Tatsache den Kaufvertrag eingegangen ist. :
Da müsste man erst mal erklären, warum genau das der entscheidende Kaufgrund gewesen sein soll.
Die Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend, da er dies seinen kleinen Töchtern versprochen hatte und diese schon lange sehnsüchtig auf ihre Kaninchen warteten. Bei einem späteren Kastrationstermin hätte er den Kaufvertrag nicht geschlossen.
Da das aber augenscheinlich nicht Vertragsbestandteil war, hat der Käufer auch nicht das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Oder steht im "Chat" irgendwo: "Ich kaufe nur, wenn das Kaninchen bis zum Wochenende kastriert ist" ?ZitatDie Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend, da er dies seinen kleinen Töchtern versprochen hatte und diese schon lange sehnsüchtig auf ihre Kaninchen warteten. :
Zitatda ihm eine Kastration am gleichen Tag versprochen wurde :
Das lässt sich dem Chat aber nicht entnehmen. Nur das es zum Doc gebracht werden sollte.
ZitatDie Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend ... :
Ich fürchte, das diese Begründung wohl nur als Geheimer Vorbehalt gelten dürfte.
Was sagt denn der Verkäufer zu dem Rücktrittswunsch?
Könnte - ist für mich keine eindeutige ZusageZitatIch :könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren.
ZitatDie Abholung am Wochenende +/- 1-2 Tage war für den Käufer kaufentscheidend ... :
Ich fürchte, das diese Begründung wohl nur als Geheimer Vorbehalt gelten dürfte.
Was sagt denn der Verkäufer zu dem Rücktrittswunsch?
Der Verkäufer will die Anzahlung nicht erstatten, da er diese als feste Reservierung ansieht. Das hätte er getan, so dass kein anderer mehr kaufen konnte.
Zitat:Könnte - ist für mich keine eindeutige ZusageZitatIch :könnte das Tier heute gleich wegbringen zum kastrieren.
Der Verkäufer sagte aber auch: "Sonst bringe ich ihn heute noch zu meinem Tierarzt."
Das hört sich so an, als ob dies eine sichere Sache ist.
Was willst Du denn jetzt?
DAS Kaninchen, aber nur kastriert, oder kein Kaninchen mehr von diesem Verkäufer?
Wenn es kein Kaninchen mehr vom Verkäufer sein soll, gucken Deine Mädels aber auch traurig aus der Wäsche.
Mein Tipp, einige Dich mit dem Verkäufer und nimm die Karnickel. Lass den Bock selbst kastrieren, dafür die Kosten der Kastration beim Kaufpreis abziehen.
Kastration kostet in der Regel ca. 50€, kannst natürlich auch vorher beim Tierarzt nachfragen.
Damit hättest Du dann Kaninchen und glückliche Töchter.
Da der Verkäufer sich weigerte die Anzahlung zurückzuzahlen, möchte der Käufer nun die beiden Tiere entsprechend dem Kaufvertrag (Weibchen + vom Verkäufer zu kastrierendes Männchen) abnehmen.
Der Verkäufer reagiert nun allerdings nicht mehr. Welche Frist wäre angemessen für die Aushändigung der beiden Tiere zu setzen? Die Kastration sollte erst am 01. März erfolgen, dann am 16. März.
Wäre eine First bis 18. März ausreichend (1 Woche ab E-Mail)?
ZitatWelche Frist wäre angemessen für die Aushändigung der beiden Tiere zu setzen? :
14 Tage ist in der Regel angemessen - für die Postlaufzeit kann man noch 2 Tage zugeben wenn man mag, mötig ist es nicht.
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