Kauf auf Probe, Betrug ????

29. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Danilo79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf auf Probe, Betrug ????

Hallo,
ich habe ein Problem bei dem ich hoffe hier eine Antwort zu bekommen.
Ich habe vor ungefähr einem Jahr einen Bürostuhl auf Probe im Internet bestellt( Kostenpunkt 549 Euro), auf der Seite des Herstellers wurde groß damit geworben.
Den Stuhl habe ich dann nach einiger Zeit erhalten.
Ich nahm an da es sich um einen Stuhl auf Probe handelte ich eine Nachricht von der Fa. bekommen würde wann er wieder abgeholt wird, bzw. wann ich ihn wieder zurückschicken soll.
Doch ich habe drei Monate lang von der Fa. nichts gehört.
Ich dachte vieleicht haben sie mich vergessen, kann ja mal vorkommen, und ich habe Glück.
Nach vier Monaten kam dann die Rechnung des Stuhles.
Die ich aber leider nicht begleichen konnte.
Den Stuhl habe ich verkauft (für 149 Euro) weil er bei mir nur rumstand und ich ja annahm sie hätten mich nach der ganzen Zeit vergessen.
Pustekuchen !
Die Rechnung konnte ich nicht begleichen, habe zudem einen Schufa Eintrag und die Eidestattliche Versicherung abgegeben.
Es kam dann natürlich der Mahnbescheid den ich auch nicht begleichen konnte.
Nun wieder drei Monate später bekomme ich Post von der Polizei, die Fa. hat eine Betrugsanzeige an mich gestellt.
Soll daher eine Aussage zum der Sache machen.
Natürlich bedauere ich nun den Vorfall, aber habe weder den Stuhl, noch das Geld um den Stuhl zu bezahlen.
Ist das was ich gemacht habe ein Betrugsdelikt ???
Welche Aussage sollte ich bestmögllich machen ???
Ich danke im vorraus für ihre Antwort !
MfG Danilo Faber

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Haben sie noch einen Bruder??

So blöd kann einer alleine ja gar nicht sein!!!!!

Was bitte soll es denn ausser Betrug gewesen sein?? Mißverständnis??

Sie kaufen einen Stuhl bezahlen ihn nicht und verkaufen diesen dann noch weiter...

Leute gibts, die gibts gar nicht....

Gruß Tommy

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#2
 Von 
Danilo79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

War mir nicht bewust das es sich dabei um Betrug handelt.
Habe ja eine Ordendliche Rechnung bekommen, die ich nicht begleichen konnte.
Aber erst nachdem ich den Stuhl verkauft habe, nicht davor.
Nahm ja an sie hätten mich vergessen, da ich in der langen Zeit nie etwas von der Fa. gehört habe.
Sollte ich die Aussage bei der Polizei persönlich machen oder schriftlich ???
Welche Strafe kann ich erwarten ???
MfG Danilo Faber

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nunja, sie haben etwas bestellt von sie von vorne herein nicht wusste, dass sie es nicht bezahlen konnten (ob auf probe ist mE egal, da ja zumindest keine ernsthafte jaufabsicht im hintergund vorhanden war).

dann haben sie die stuhl verkauft, obwohl er ja nicht bezahlt und folglich nicht ihr eigentum war.

einen wirksamen ansatz den vorwurf des betruges zu entschärfen kann ich hier nicht wirklich entdecken. ich gehe von einer erledigung im wege eines strafbefehls aus, so wie noch nicht eineschlägig vorbestraft sind. ich denke dieser wird zwischen 50 und 80 tagessätzen geldstrafe liegen - dies ist allerdings nur eine grobe schätzung von der aber je nach vorbringen des gegenübers deutlich abgewichen werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Das wäre wohl sogar bereits Betrug gewesen , auch wenn Sie den Stuhl rechtzeitig zurückgesendet hätten , wenn ich Ihre Ausführungen richtig deute.

"...Die Rechnung konnte ich nicht begleichen, habe zudem einen Schufa Eintrag und die Eidestattliche Versicherung abgegeben."

Ich gehe mal davon aus , daß beides vor der Bestellung lag , demzufolge nicht nur keine Kaufabsicht bestand - was sich ja nur schwer beweisen ließe - sondern vielmehr Ihnen von Anfang an die Mittel fehlten den Stuhl zu bezahlen.

Da stellen bereits die Aufwendungen des Unternehmers eine vorsätzliche Schädigung dar .

Hüllen Sie sich in Sack und Asche , geben Sie alles ohne Umschweife zu , kein leugnen :

Ja , ich habe dieses getan und es war ein Fehler .

M.E. die einzige Möglichkeit noch einmal mit einem blauen Auge davon zu kommen - ohne allerdings einen Blick in Ihr Vorstrafenregister getan zu haben ....

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hinzu kommt noch, dass der Stuhl mit Sicherheit unter Eigentumsvorbehalt stand. Somit wäre auch der Straftatbestand der Unterschlagung gem. § 246 StGB erfüllt.

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