Kauf auf Probe im Versandhandel

29. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
ophelia25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf auf Probe im Versandhandel

Hallo, ich habe einen crosstrainer im versandhandel gekauft. Leider war da ein Teil kaputt, das habe ich gemeldet und man hat mir eine ersatzlieferung zugesichert. die ist nach 5 wochen immer noch nicht da. jetzt wollte ich das ding komplett zurückgeben und die verweigern das, mit der begründung das die 2 wochen "auf probe" vorbei sind. doch ich konnte das ding ja noch gar nicht probieren. was soll ich tun? würde mich über einen guten rat freuen.

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1375x hilfreich)

Widerrufsrecht gibt es nach Fristablauf in der Tat nicht mehr.

Insofern können Sie nur Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen, d.h. konkret: Setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung (Lieferung des Teils). Kommt das Teil dann nicht an, können Sie vom Vertrag zurücktreten (was im Ergebnis mit einem Widerruf vergleichbar ist).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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