Kauf auf Rechnung

16. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Manya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf auf Rechnung

Hallo,
ich habe bei einem großen Versandhändler online einen Drucker auf Rechnung bestellt. Die Eingangsbestätigung der Bestellung kam umgehend. Eine halbe Stunde später erhielt ich eine weitere Email mit einer Vorkasse-Rechnung und dem Verweis darauf, dass der Drucker erst nach Eingang des Betrages verschickt wird.
Ziel war es tatsächlich, bei Rechnungskauf den Zahlungszeitraum von 30 Tagen zu nutzen und erst in 2 Wochen zu bezahlen. Unter den nun gegebenen Umständen, kann ich den Artikel auch im Laden um die Ecke kaufen.
Daher die Frage:
Ist nun ein Kaufvertrag zustande gekommen oder nicht? M. E. nach nicht, da die Vertragsbedingungen geändert wurden und ich diese doch erst akzeptiere, indem ich den Betrag überweise, oder liege ich falsch? Mit anderen Worten: Muss ich jetzt noch widerrufen oder reicht es, wenn ich nicht überweise?
VG Manya

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Manya):
da die Vertragsbedingungen geändert wurden
Welche wurden geändert? Wie war das vorher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche wurden geändert? Wie war das vorher?

Zitat (von Manya):
auf Rechnung
Unter "auf Rechnung" versteht man, dass der Händler die REchnung mit der Ware versendet, welche man innerhalb der Frist bezahlt.

Zitat (von Manya):
mit einer Vorkasse-Rechnung
Das wäre dann "Vorkasse" und nicht "auf Rechnung"

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Wahrscheinlich gibt es bei dem Händler den Kauf auf Rechnung nur bei Kunden, die schon mal bestellt haben. Ich nehme an, Sie haben evtl. im Bestellprozess etwas übersehen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Manya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@cirius32832
Nein, im Bestellprozess wurde nicht darauf hingewiesen, dass Neukunden anders behandelt werden als Bestandskunden (in diesem Fall Neukunden nur mit Vorkasse o. ä.).
Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der Versandhändler sich vorbehält, die Zahlungsart zu ändern. Allerdings wurde nicht darauf hingewiesen, nach welchem Auswahlverfahren, welchen Kriterien oder willkürlich die Änderung vorgenommen wird. Ich habe bisher mit Kauf auf Rechnung nie Probleme gehabt und immer innerhalb der vorgegebenen Frist gezahlt. Also kann auch nirgendwo eine negative Auskunft über mein Bezahlverhalten vorliegen. In diesem Fall hätte ich die Entscheidung des Versandhandels ja noch nachvollziehen können.
Mein Frage bleibt allerdings immer noch unbeantwortet: Die Ware wird lt. Vorkasserechnung erst verschickt, wenn ich den Betrag überwiesen habe. Reicht es, wenn ich nicht überweise, um meine Absicht, vom Kaufangebot zurück zu treten, deutlich zu machen, oder muss ich dies in schriftlicher Form tun. Die Widerrufsfrist ist laut Widerrufsbelehrung in der Vorkasserechnung erst innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware möglich. Ware erhalte ich aber erst, wenn die Überweisung von mir vorgenommen wurde, was ich nicht vorhabe zu tun.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Manya):
Die Widerrufsfrist ist laut Widerrufsbelehrung in der Vorkasserechnung erst innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware möglich.


Da ist wohl was durcheinander geraten, die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dann eben die 14 Tage.
Sie können aber durchaus bereits jetzt widerrufen, was Sie auch schriftlich tun sollten, denn das reicht nicht ->
Zitat (von Manya):
Reicht es, wenn ich nicht überweise, um meine Absicht, vom Kaufangebot zurück zu treten, deutlich zu machen, oder muss ich dies in schriftlicher Form tun.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Manya):
Reicht es, wenn ich nicht überweise, um meine Absicht, vom Kaufangebot zurück zu treten, deutlich zu machen,

Nö, der Widerruf muss seit einigen Jahren erklärt werden, nichts tun reicht nicht mehr. Idealerweise mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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