Kauf bei Ebay-Händler:Anspruch auf vollständige Lieferung, oder muss man Rückabwicklung akzeptieren?

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Haseka
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf bei Ebay-Händler:Anspruch auf vollständige Lieferung, oder muss man Rückabwicklung akzeptieren?

Guten Tag,

hin und wieder kaufe ich gebrauchte Bücher bei dem Händler Rebuy auf Ebay.
Des Öfteren kommt es vor, dass die Bücher unvollständig sind, d.h., die in den Artikelbeschreibungen genannten zu den Büchern dazugehörigen CDs oder DVDs fehlen.
Meine Forderungen auf vollständige Lieferung werden ignoriert, stattdessen bietet Rebuy jedes Mal eine Rückabwicklung an. Bei Büchern mit geringem Wert kann es auch mal passieren, dass der Preis einfach so zurückerstattet wird, weil eine Rücksendung wohl teurer kommt.

Jetzt würde es mich doch schon mal interessieren, ob man als Käufer Anspruch auf ordnungsgemäße Erfüllung des geschlossenen Vertrages hat.

Es geht mir hauptsächlich nicht ums Geld, sondern es ärgert mich ganz einfach, dass der Händler sich immer auf diese Weise aus der Affäre zieht.

Danke schon mal im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Haseka):
Jetzt würde es mich doch schon mal interessieren, ob man als Käufer Anspruch auf ordnungsgemäße Erfüllung des geschlossenen Vertrages hat.


Ja.

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#2
 Von 
Haseka
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke .-)

Fragt sich halt nur, wie man das hier durchsetzt....

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Aber:
Bei Gebrauchtware handelt es sich im Regelfall um einen Stückkauf, nicht um einen Gattungskauf.
D.h. man kann den Händler nicht zwingen, extra woanders ein gleichartiges, gebrauchtes Buch mit CD/DVD aufzutreiben, um es liefern zu können.
Wenn der Händler bei einem Stückkauf die gekaufte Ware nicht liefern kann (weil die zum gekauften Buch zugehörige CD/DVD verloren gegangen ist), dann schuldet der Händler "nur" Schadensersatz.
Aber wie will man bei gebrauchten CD/DVD den Schaden berechnen? Und da der Händler ja die Rückzahlung des Kaufpreises von sich aus anbietet, müsste man ja einen gerichtsverwertbaren Beweis haben, dass die nicht mitgelieferten CD/DVD einen Wert gehabt hätten, der größer ist als der angebotene Rückzahlungsbetrag. Das kann man in der Praxis vergessen.

Und Anspruch auf Neuware mit CD/DVD hat man natürlich auch nicht, denn Vertragsgegenstand war Gebrauchtware. Die Tatsache, dass der Händler keine vertragsgerechte Gebrauchtware liefern kann, führt eben maximal zu Schadensersatz, aber nicht zur Verpflichtung als Alternative Neuware zu liefern.
Wenn es sich nicht gerade um wertvolle Sammlerstücke handelt, liegt der Schadensersatz auch nicht höher als der Kaufpreis - und den bietet der Händler ja als Erstattung an.

Ergo: Der Kunde hat zwar Anspruch auf Vertragserfüllung - wenn der Händler den Vertrag aber nicht erfüllen kann (weil die CD/DVD verloren gegangen ist), dann hat der Kunde keine realistische Chance auf mehr als die Kaufpreisrückzahlung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bei Gebrauchtware handelt es sich im Regelfall um einen Stückkauf, nicht um einen Gattungskauf.
Das sehe ich u.U. etwas anders bzw. deine Ausnahme vom Regelfall kommt manchmal sehr häufig vor.
Bei Gütern mit hoher Fluktuation kann es sich durchaus um eine Gattungsschuld handeln. Beispiel: Das Buch geht regelmäßig im gleichen* Zustand über die Ladentheke und der Händler hat stets eine gewisse Lagerhaltung vorrätig.
Das würde ich jedoch von Medium zu Medium unterscheiden wollen.
*der Zustand bei solchen "Rebuy"-Händlern ist ja idR nur unterteilt in "wie neu", "befriediegend" und "abgenutzt". Eine genauere Klassifizierung des Stücks findet eben nicht statt.

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#5
 Von 
Haseka
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein erneutes Danke für die weiteren Antworten

Zitat (von NaibaF123):
Das sehe ich u.U. etwas anders bzw. deine Ausnahme vom Regelfall kommt manchmal sehr häufig vor.
Bei Gütern mit hoher Fluktuation kann es sich durchaus um eine Gattungsschuld handeln. Beispiel: Das Buch geht regelmäßig im gleichen* Zustand über die Ladentheke und der Händler hat stets eine gewisse Lagerhaltung vorrätig.

naja, bei Rebuy ist es ja nicht so, dass dort regelmäßig Exemplare eines Buches über die Theke gehen. Vorrätig auf Lager hat man dort mit Sicherheit auch nicht mehrere Exemplare herumliegen.
Man hat also i.d.R. keine Chance auf ein anderes gebrauchtes Exemplar.
Und wenn man, wie von drkabo geschrieben, den Händler nicht zwingen kann, Ersatz in Form eines anderen gebrauchten gar neuen Buches aufzutreiben, wird man wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Am Ende sitzt in solchen Fällen der Händler wohl am längeren Hebel... :sad:

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Haseka):
naja, bei Rebuy ist es ja nicht so, dass dort regelmäßig Exemplare eines Buches über die Theke gehen.

Doch, bei bestimmten Medien ist genau das der Fall.
Bei aktuellen Bestsellern wie "50 shades of grey" sieht das sicherlich anders aus, als bei Fachbüchern wie "Der römische Einfluss auf die byzantinische Kunsthistorie des 3. Jahrhunderts"

Zitat (von Haseka):
Vorrätig auf Lager hat man dort mit Sicherheit auch nicht mehrere Exemplare herumliegen.
Schlichtweg eine Frage von Angebot und (erwartbarer) Nachfrage.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Wie schon gesagt, man müsste beweisen, wie hoch der Wert der fehlenden CD/DVD ist.

Wenn es die nirgendwo als gebraucht einzeln zu kaufen gibt, wird das sehr schwer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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