Kauf bei Händler Gewährleistung

26. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
kaffeetante
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 15x hilfreich)
Kauf bei Händler Gewährleistung

Hallo,

ich habe vor einigen Wochen ein computerboard auf einer Vomputermesse gekauft.
Der Verkäufer war gewerblicher Händler, der auch ein Ladenlokal hat.

Zuhause angekommen, nerkte ich, das keine Rechnung ausgestellt worden war.

Da es sich um Neuware handelte, hoffte ich das Beste.

Allerdings stellte ich beim Einbau fest, das das Board nicht funktionierte. Also suchte ich die Internetseite des Verkäufers auf und schrieb ihm eine Email, die er auch las, was ich an der Lesebestätigung merkte.

Aber er reagierte nicht, telefonisch ist er nie erreichbar. Auch 3 weitere Mails blieben gelesen und unbeantwortet.

Kann ich irgendwas machen, obwohl ich keine Rechnung habe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Das Nichtausstellen einer Rechnung führt nicht zum Erlöschen Ihrer Gewährleistungsansprüche. Sie können mithin den Verkäufer zur Nacherfüllung (Nachbesserung = Reparatur oder Nachlieferung = Neulieferung) auffordern. Dieses ist mit einer Fristsetzung möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Soviel zur Theorie, aber was wenn dem Händler plötzlich Zweifel kommen, ob das Board tatsächlich bei ihm gekauft wurde ;)

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Die Frage gebe ich an Sie zurück. Wie wird dieses Problem der Beweisführung dann gelöst rumor_84?


- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Wenn der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen will, muss ein Kaufvertrag bestehen.
Die Beweislast, ob ein Kaufvertrag besteht, trägt in diesem Fall also der Käufer.
Das könnte ohne Rechnung ziemlich schwierig werden, falls auch keine Zeugen vorhanden sind.
Ich dachte diese Antwort ergäbe sich schon aus meiner Frage, die selbstverständlich rhetorisch gemeint war.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Liebe(r) rumor_84,

quote:
Wenn der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen will, muss ein Kaufvertrag bestehen.
Die Beweislast, ob ein Kaufvertrag besteht, trägt in diesem Fall also der Käufer.
Das könnte ohne Rechnung ziemlich schwierig werden, falls auch keine Zeugen vorhanden sind.
Das ist korrekt. Hilfsweise müssen Indizien bzw. Anhaltspunkte herangezogen werden.

quote:
Ich dachte diese Antwort ergäbe sich schon aus meiner Frage, die selbstverständlich rhetorisch gemeint war.
Dachten Sie wirklich, ich wäre so einfach zufriedenzustellen?

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