Hallo in die Runde! Hat jemand Erfahrungen mit Mietheizungen? Wir haben fpr 10 Jahre eine Mietheizung laufen. Seit 3 Jahren keine Probleme. Jetzt möchten wir die Heizung gerne kaufen da wir unser Haus verkauft haben. Hatten dazu die Firma nach einem Kaufangebot gefragt und bekamen eine Summe vorgelegt, die einfach unverschämt ist. Fast noch mal der gleiche Betrag wie wir schon eingezahlt haben. Mehrmaliges Nachfragen ob es ein anderes Angebot geben könnte, wurde nur in einem Dreizeiler erstickt. Letzter Brief von uns, wurde bisher völlig ignoriert:
Sehr geehrter Herr ...,
Ihre pauschale Ablehnung einer detaillierten Preisaufschlüsselung mit Verweis auf „entgangene Einnahmen" und „Vorfälligkeitskosten" ist im Hinblick auf die geltende Rechtsprechung zum Verbraucherschutz und zur Schadensminderungspflicht absolut unzureichend.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, das Angebot vom 05.02.2026 fundiert zu begründen. Eine bloße Behauptung von „Schadenersatz" ohne Offenlegung der Berechnungsgrundlagen ist für uns nicht prüfbar und wird hiermit formell zurückgewiesen.
Dabei weisen wir auf folgende Punkte hin:
1. Abzug ersparter Aufwendungen: Wenn Sie Schadensersatz für die restliche Vertragslaufzeit fordern, müssen Sie sich zwingend die Kosten anrechnen lassen, die Sie durch die vorzeitige Vertragsbeendigung einsparen. Laut § 8 Abs. 1 Ihrer AVB tragen Sie das vollständige Kostenrisiko für Wartung, Schornsteinfeger und Instandsetzung. Diese Ersparnis über die restlichen ca. 5,5 Jahre beläuft sich nach marktüblichen Schätzungen auf einen vierstelligen Betrag, der von Ihrer Forderung abzuziehen ist.
2. Bereicherungsverbot: Ein Schadenersatz darf nicht dazu führen, dass Sie am Ende wirtschaftlich besser dastehen als bei einer regulären Vertragserfüllung. Die Forderung von fast 93 % des ursprünglichen Netto-Wertes für eine vier Jahre alte Anlage ist offensichtlich sittenwidrig und übersteigt den tatsächlichen Restwert der Hardware sowie den abgezinsten entgangenen Gewinn bei weitem.
3. Alternative Rückbau (§ 18): Sollten wir uns nicht auf einen marktgerechten Preis einigen, behalten wir uns vor, den Vertrag durch Zahlung einer angemessenen Ausgleichssumme für die Hardware zu beenden und im Gegenzug auf dem vertraglich vereinbarten Rückbau der Anlage durch Sie zu bestehen (§ 18 Abs. 1 AVB). Da die Rückbaukosten sowie die Entsorgung der gebrauchten Anlage zu Ihren Lasten fallen, ist ein überzogener Kaufpreis auch für Sie wirtschaftlich unvernünftig.
Aufgrund des anstehenden Eigentümerwechsels benötigen wir bis zum 23.02.2026 ein transparentes Angebot, das die oben genannten Abzüge (ersparte Wartungskosten/Risikoanteil) explizit ausweist.
Sollte bis dahin kein einigungsfähiges Angebot vorliegen, werden wir den Vorgang zur rechtlichen Prüfung an die Verbraucherzentrale sowie unseren Rechtsbeistand übergeben und eine Feststellungsklage zur angemessenen Ablösesumme prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie sollen wir jetzt weitermachen? Unter Vorbehalt zahlen und dann einen Rechtsstreit anstreben. Ist das überhaupt zulässig und Wasserdicht was die Firma da treibt? Vielleicht hat ja einer noch einen Tipp!
Vielen Dank!
Kauf der Mietheizung unmögliches Angebot der Firma
Der neue Eigentümer kann die Heizung also nicht übernehmen bzw. den Vertrag kann man nicht auf den neuen Eigentümer umschreiben?
Man kann niemanden zum Vertragsabschluss nach den eigenen Vorstellungen zwingen. Und der Käufer weiß, dass er ein Haus ohne Heizung erworben hat?
wirdwerden
-- Editiert von User am 20. Februar 2026 09:37
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Der neue Eigentümer möchte den Vertrag nicht übernehmen. Die Heizung soll vollständig bezahlt übernommen werden. Würden wir gerne machen, aber nicht zu solchen Summen. Das ist in unseren Augen Abzocke.
Mir fehlt die Anspruchsgrundlage dafür, einen möglichen Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss zu zwingen.
wirdwerden
Es geht hier nicht um die Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn man einen Vertrag vorher zahlen möchte, also die Heizung kaufen möchte, egal ob jetzt ein neuer Käufer ist oder wir sie kaufen wollten weil wir die Raten nicht mehr haben wollen. Ist uns klar, dass man eine Art Strafe zahlen muss weil man eher aus dem Vertrag raus möchte. Aber fast 95 % drauf zu zahlen, erscheint uns nicht seriös.
Ihr könnt doch "nein" sagen, den Vertrag schliessen wir nicht ab. Und dann wird eben abgewickelt. Wo ist das Problem?
wirdwerden
Lassen die Vertragsbedingungen überhaupt die vorzeitige Auflösung des Vertrags zu?Zitat :Wenn man einen Vertrag vorher zahlen möchte, also die Heizung kaufen möchte, egal ob jetzt ein neuer Käufer ist oder wir sie kaufen wollten weil wir die Raten nicht mehr haben wollen. Ist uns klar, dass man eine Art Strafe zahlen muss weil man eher aus dem Vertrag raus möchte. Aber fast 95 % drauf zu zahlen, erscheint uns nicht seriös.
Da du deine Schritte schon angedroht hast, solltest du entspr. weitermachen, wenn der Vermieter bis Montag nichts *passendes* zu deinem Drohbrief antwortet.Zitat :Sollte bis dahin kein einigungsfähiges Angebot vorliegen,
Man kann hier weder vertragl. Vereinbarungen, noch dein Kaufangebot noch deren Ablehnung lesen...nur deine Androhung, evtl. schon von einem Juristen vorformuliert.
Fragmente zum Sachverhalt:
-10 Jahre Vertragslaufzeit
-3 Jahre seit Mietbeginn vergangen
- Abkauf nur zu horrendem Preis
- Hauskäufer soll die Heizung komplett bezahlt übernehmen.
Das ist keine Strafe. Genau diese Bedingung (Vorfälligkeitsentschädigung) sollte sich doch im Mietvertrag und den AVB finden, denn mind. 18 §§ hat das ganze Werk doch.Zitat :Ist uns klar, dass man eine Art Strafe zahlen muss weil man eher aus dem Vertrag raus möchte.
Welche Rechtsprechung hast du schon gefunden?
Zitat :Hatten dazu die Firma nach einem Kaufangebot gefragt und bekamen eine Summe vorgelegt, die einfach unverschämt ist. Fast noch mal der gleiche Betrag wie wir schon eingezahlt haben.
Ich mag ja was übersehen haben, aber ich halte das für ein super günstiges Angebot.
Wenn der Vertrag weiter läuft, zahlt ihr in den nächsten 7 Jahren nochmal mehr als doppelt so viel wie ihr schon eingezahlt habt. Und die bieten euch an für nur nochmal die 3 Jahres Miete die Heizung zu behalten. Ich sehe nicht, wo das ein schlechtes Angebot ist.
Außerdem sehe ich nicht, dass der Vertrag zu beenden wäre, nur weil die Heizung aus Gründen, die einzig und allein in eurer Verantwortung liegen, ausgebaut werden muss. Die Heizung kann auch eingelagert werden und ihr zahlt weiterhin die vereinbarte Miete.
Nein, hast du nicht. Aber danke für den Hinweis, denn ich hatte das leider überlesen...Zitat :Ich mag ja was übersehen haben,
Das Angebot des Vermieters sollte der TE nochmal genau nachrechnen.
Zitat :Sehr geehrter Herr ...,
Ihre pauschale Ablehnung einer detaillierten Preisaufschlüsselung mit Verweis auf „entgangene Einnahmen" und „Vorfälligkeitskosten" ist im Hinblick auf die geltende Rechtsprechung zum Verbraucherschutz und zur Schadensminderungspflicht absolut unzureichend.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, das Angebot vom 05.02.2026 fundiert zu begründen. Eine bloße Behauptung von „Schadenersatz" ohne Offenlegung der Berechnungsgrundlagen ist für uns nicht prüfbar und wird hiermit formell zurückgewiesen.
Dabei weisen wir auf folgende Punkte hin:
1. Abzug ersparter Aufwendungen: Wenn Sie Schadensersatz für die restliche Vertragslaufzeit fordern, müssen Sie sich zwingend die Kosten anrechnen lassen, die Sie durch die vorzeitige Vertragsbeendigung einsparen. Laut § 8 Abs. 1 Ihrer AVB tragen Sie das vollständige Kostenrisiko für Wartung, Schornsteinfeger und Instandsetzung. Diese Ersparnis über die restlichen ca. 5,5 Jahre beläuft sich nach marktüblichen Schätzungen auf einen vierstelligen Betrag, der von Ihrer Forderung abzuziehen ist.
2. Bereicherungsverbot: Ein Schadenersatz darf nicht dazu führen, dass Sie am Ende wirtschaftlich besser dastehen als bei einer regulären Vertragserfüllung. Die Forderung von fast 93 % des ursprünglichen Netto-Wertes für eine vier Jahre alte Anlage ist offensichtlich sittenwidrig und übersteigt den tatsächlichen Restwert der Hardware sowie den abgezinsten entgangenen Gewinn bei weitem.
3. Alternative Rückbau (§ 18): Sollten wir uns nicht auf einen marktgerechten Preis einigen, behalten wir uns vor, den Vertrag durch Zahlung einer angemessenen Ausgleichssumme für die Hardware zu beenden und im Gegenzug auf dem vertraglich vereinbarten Rückbau der Anlage durch Sie zu bestehen (§ 18 Abs. 1 AVB). Da die Rückbaukosten sowie die Entsorgung der gebrauchten Anlage zu Ihren Lasten fallen, ist ein überzogener Kaufpreis auch für Sie wirtschaftlich unvernünftig.
Aufgrund des anstehenden Eigentümerwechsels benötigen wir bis zum 23.02.2026 ein transparentes Angebot, das die oben genannten Abzüge (ersparte Wartungskosten/Risikoanteil) explizit ausweist.
Sollte bis dahin kein einigungsfähiges Angebot vorliegen, werden wir den Vorgang zur rechtlichen Prüfung an die Verbraucherzentrale sowie unseren Rechtsbeistand übergeben und eine Feststellungsklage zur angemessenen Ablösesumme prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Habt ihr das ernsthaft so verschickt?!? Ja, auch zu Karneval gibt es Derartiges, aber wenn ihr das wirklich verschickt habt, wäre dabei eher an einen Aprilscherz zu denken...
Dreist ist gar kein Ausdruck für diesen Versuch, den ihr da unternehmt. Von den irrsinnigen rechtlichen Annahmen und der offenbaren und absoluten Unkenntnis mal ganz abgesehen.
Wäre dieser Wisch bei mir angekommen, hätten ich den lachend in die Rundablage gepackt... Und jegliche weitere Kommunikation wäre direkt dahinter gelandet.
Es steht außerdem ja auch keineswegs fest, dass der Vermieter die Heizung nach einem eventuellen Abbau entsorgen müsste. Normalerweise hättet ihr nach 10 Jahren keine Heizung. Im Hinblick darauf sieht es wohl danach aus, dass selbst 70-90% der gesamten zukünftigen Raten für die nächsten 7 Jahre für einen Kauf ein gutes Geschäft wären. Wenn der Vermieter nur 93% der bisherigen Raten will, dann scheint das Angebot extremst gut.
Das könnte aber mit dem Schrieb hinfällig geworden sein. Wäre ich der Vermieter, würde ich ab dann nur noch gegen mindestens 20% Aufschlag auf den Marktwert an euch verkaufen... Falls ich überhaupt noch kommunizieren würde.
Fest steht wohl nur, dass ihr noch 7 Jahre an den Vertrag gebunden seid und die entsprechenden Raten auch weiterlaufen. Und verkaufen muss der Vermieter der Heizung gar nicht. Wenn er das tut, dann ausschließlich zu seinen Bedingungen.
Wenn ihr euch vorzeitig vom Vertrag lösen möchtet, dann kann der Vermieter die entsprechenden Schadensersatzansprüche (alle Raten in vollständiger Höhe abzüglich ersparten Aufwendungen und etwas Kleinkram) geltend machen, die er dann beziffern müsste, ihr habt dabei allerdings auch exakt 0 mitzureden. Ihr hingegen würdet dann wahrscheinlich mit zusätzlichen Rechtsverfolgungskosten und mit einem Käufer ohne Heizung konfrontiert, der ggf. auch noch Ansprüche stellt.
Mir scheint, dass in der gegebenen Situation das Angebot des Vermieters gar nicht so schlecht ist...
-- Editiert von User am 20. Februar 2026 16:13
Zitat :nur deine Androhung, evtl. schon von einem Juristen vorformuliert.
Definitiv nicht. Aber sowas von...
Ich wäre hier schon fast geneigt, eine versuchte Nötigung anzunehmen... Mag etwas weit hergeholt sein. Aber im Vergleich zu den aufgestellten Forderungen gaaaanz nah dran...
-- Editiert von User am 20. Februar 2026 16:19
Na ja, der erste Denkfehler ist wohl, dass der bisher gezahlte Mietzins jetzt auf den Kaufpreis angerechnet wird. Das ist natürlich Blödsinn. Wenn man z.B. 20 Jahre in einem Haus zur Miete wohnt, dann auszieht, kann man ja den bisher gezahlten Mietzins auch nicht mit dem Kaufpreis verrechnen und das Haus quasi unentgeltlich übertragen bekommen. Der zweite Denkfehler dann, dass man einen Anspruch auf Abänderung der Vertragsbedingungen hat, die offensichtlich nicht direkt im Vertrag so festgehalten sind, noch in den AGBs. So, und damit sind wir bei einem neuen Vertrag, und zu einem Vertragsabschluss zu den eigenen Vorstellungen kann man niemanden zwingen.
wirdwerden
Zitat :Hat jemand Erfahrungen mit Mietheizungen?
Durchaus, ja.
Zitat :Jetzt möchten wir die Heizung gerne kaufen da wir unser Haus verkauft haben.
Das ist definitiv die falsche Reihenfolge.
Zitat :Hatten dazu die Firma nach einem Kaufangebot gefragt und bekamen eine Summe vorgelegt, die einfach unverschämt ist.
Was konkret ist denn die Basis für das "unverschämt"? Ich hoffe doch nicht etwa das
?Zitat :Fast noch mal der gleiche Betrag wie wir schon eingezahlt haben.
Zitat :Letzter Brief von uns, wurde bisher völlig ignoriert:
Das ist absolut nachvollziehbar.
Ich vermute mal, dass dieses ... Geschriebene ... das Ergebnis von "zusammengegoogltes" und KI ist? Da hätte man besser erst mal ein paar EUR in einen Fachanwalt investiert.
Erstmal habt ihr einen Vertrag, der noch 7 Jahre läuft.
Als erstes wäre mal zu prüfen, was das überhaupt für ein Vertrag ist. Denn ich vermute mal, das ihr gar nicht die Heizung gemietet habt, sondern ein Energieliefer-Contracting über Heiz- und Warmwasser.
Da wäre zu prüfen, in wie weit der Vertrag überhaupt auf euer Betreiben vorzeitig beendet werden kann.
Dann wäre zu prüfen, in wie weit der Vertragspartner überhaupt dazu gezwungen werden kann, euch die Heizung zu verkaufen.
Und jetzt?
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