Kauf eine Neubauwohnung

17. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sandra-333
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf eine Neubauwohnung

Hallo,
PersonX hat sich eine Neubauwohnung gekauft und nach ca. 1,5 Jahre stellt sie fest, dass einige Risse in Wänden zu sehen wären, weil die Wohnung in EG ist.
Die Wände sollen geputzt werden. Hat PersonX Anspruch auf die Beauftragung zum Putzen in der Garantiezeit?

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 288x hilfreich)

X müßte schon nachweisen können, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

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#2
 Von 
Sandra-333
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Als PersonX in die Wohnung einzog, war die Wohnung auch erst fertig gestellt worden. Die Risse sind erst nach einigen Monaten auffällig geworden. Anscheined ist es bei Neubauwohnung in Erdgeschoß so. Bei der Übergabe war alles in Ordnung, weil die Wohnung auch frisch gestrichen war.

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#3
 Von 
guest-12304.07.2010 11:10:57
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

stammen die risse aus einem baufehler (statik?) oder sind es nur risse im putz, die bei zu schnellen trocknen von diesem entstehen können?

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Sandra-333
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind keine Baufehler und die Risse im Putz sind erst nach 1,5 Jahre zu sehen. Das Haus hat bereits 5-Jahre Garantie.

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46302 Beiträge, 16425x hilfreich)

Hier ist wohl nicht eine Garantie, sondern die 5-jährige Gewährleistung für Bauleistungen gemeint.

Richtet sich die Gewährleistung nach VOB/B oder nach dem BGB?

...Die Wände sollen geputzt werden...

Gemeint ist wohl, dass die Wände verputzt werden sollen.

...Hat PersonX Anspruch auf die Beauftragung zum Putzen in der Garantiezeit?...

Auch hier ist wohl nicht die Säuberung der Wände, sondern das Verputzen gemeint.

Insgesamt wird aber wohl nur ein Gutachter beurteilen können, ob die Rissbildung sich noch im zulässigen Rahmen hält oder nicht.

Sollte es sich tatsächlich um einen Baumangel handeln, dann würde ich übrigens die Beseitigung der Ursache verlangen, was durch ein Verputzen der Wände mit Sicherheit nicht erreicht wird.

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