Hallo,
PersonX hat sich eine Neubauwohnung gekauft und nach ca. 1,5 Jahre stellt sie fest, dass einige Risse in Wänden zu sehen wären, weil die Wohnung in EG ist.
Die Wände sollen geputzt werden. Hat PersonX Anspruch auf die Beauftragung zum Putzen in der Garantiezeit?
Kauf eine Neubauwohnung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



X müßte schon nachweisen können, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Als PersonX in die Wohnung einzog, war die Wohnung auch erst fertig gestellt worden. Die Risse sind erst nach einigen Monaten auffällig geworden. Anscheined ist es bei Neubauwohnung in Erdgeschoß so. Bei der Übergabe war alles in Ordnung, weil die Wohnung auch frisch gestrichen war.
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stammen die risse aus einem baufehler (statik?) oder sind es nur risse im putz, die bei zu schnellen trocknen von diesem entstehen können?
--- editiert vom Admin
Es sind keine Baufehler und die Risse im Putz sind erst nach 1,5 Jahre zu sehen. Das Haus hat bereits 5-Jahre Garantie.
--- editiert vom Admin
Hier ist wohl nicht eine Garantie, sondern die 5-jährige Gewährleistung für Bauleistungen gemeint.
Richtet sich die Gewährleistung nach VOB/B oder nach dem BGB?
...Die Wände sollen geputzt werden...
Gemeint ist wohl, dass die Wände verputzt werden sollen.
...Hat PersonX Anspruch auf die Beauftragung zum Putzen in der Garantiezeit?...
Auch hier ist wohl nicht die Säuberung der Wände, sondern das Verputzen gemeint.
Insgesamt wird aber wohl nur ein Gutachter beurteilen können, ob die Rissbildung sich noch im zulässigen Rahmen hält oder nicht.
Sollte es sich tatsächlich um einen Baumangel handeln, dann würde ich übrigens die Beseitigung der Ursache verlangen, was durch ein Verputzen der Wände mit Sicherheit nicht erreicht wird.
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