Kauf einer Rassekatze

17. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
MaineCoonvL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf einer Rassekatze

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Vertrages, welcher beim Kauf einer Rassekatze abgeschlossen wurde.

Im März wurde eine Rassekatze erworben, uns wurden Fotos geschickt und ein Vertrag, den wir auch unterschrieben und eine Anzahlung leisteten.

Nun kam aber heraus, dass die Katze einen Katzenschnupfen hatte und in Folge dessen eine Trübung eines Auges eingetreten ist, vermutlich mit massiven Einschränkungen der Sehkraft. Diese Beinträchtigung hat sich in den letzten Wochen verschlimmert. Abgeholt wurde die Katze im Mai mit knapp 10 Wochen. Man kann aber auf den Fotos der Züchterin bereits erkennen, dass eine Schädigung des Auges bzw. der Hornhaut vorgelegen haben muss. Außerdem ist durch die Infektion mit den Viren nun auch eine Entzündung im Maul aufgetreten und die Zähne sind davon betroffen.

Nun habe ich noch einmal in den Vertrag geschaut um nachzulesen, ob dort irgend etwas steht. Wir wurden über die Infektion und die Trübung des Auges (laut Züchterin sollte sie angeblich 2 verschiedene Augenfarben haben, auf meine Nachfrage, ob da etwas mit dem Auge nicht stimmt, da es im Foto so merkwürdig aussieht) nicht aufgeklärt, ja quasi belogen und irgendwie fühle ich mich getäuscht.
Ich habe auch die Befürchtung, dass die Katzen nie einen Tierarzt gesehen haben bevor wir sie zum Impfen gebracht hatten... Dies war zwar vertraglich auch nicht zugesichert, aber wenn man eine Katzenzucht hat, einen Deckkater zur Deckung einer MaineCoon Rassekatze holt etc. geht man irgendwie auch von einer seriösen Zucht aus.

Ich hänge den Vertrag mal an- ist dieser denn überhaupt so rechtskräftig? Was, wenn man arglistig getäuscht wurde und einem eine derartige Krankheit absichtlich verschwiegen wurde? Wir haben einen 4 stelligen Betrag für die Katze gezahlt... Jetzt kommen massive Tierarztkosten auf Grund dieser Infektion auf uns zu.

"Der Käufer verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf Grund und Wesensentwicklungen des Tieres auf später in Erscheinung tretende oder festgestellte Krankheiten oder Mängel (erworben oder erbgebundene Gründe)."

Ein etwas komischer Satz, aber damit schließt sie ja aus, das man überhaupt irgendetwas machen kann.. ist das zulässig so?

Und vor allem, trifft dies auch bei einer Täuschung oder Verschweigen eines Mangels (der ja offensichtlich scheint) durch den Verkäufer zu?

Wie stehen die Chancen, wenn man hier versucht, etwas Geld zurück zu bekommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von MaineCoonvL):
Ein etwas komischer Satz, aber damit schließt sie ja aus, das man überhaupt irgendetwas machen kann.. ist das zulässig so?

Wurde der Vertrag individuell ausgehandelt oder vorgegeben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MaineCoonvL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wurde der Vertrag individuell ausgehandelt oder vorgegeben?



Der Vertrag wurde uns so per Mail zugesandt zum unterschreiben, es wurde mit uns nichts abgeklärt, nur die Abholung der Katze.
Wir waren recht blauäugig und haben es für ein Standard Dokument gehalten und auch nicht nachgefragt. Wir haben für den Vertrag lediglich unsere Daten (Name und Anschrift) angeben sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von MaineCoonvL):
Der Vertrag wurde uns so per Mail zugesandt zum unterschreiben, es wurde mit uns nichts abgeklärt, nur die Abholung der Katze.

Dann wäre diese Klausel nichtig, da der Ausschluss zu umfassend ist.



Zitat (von MaineCoonvL):
Man kann aber auf den Fotos der Züchterin bereits erkennen, dass eine Schädigung des Auges bzw. der Hornhaut vorgelegen haben muss.

Die Kaufsache ist also defekt, der Defekt hat bereits bei Kauf bestanden und es gibt dafür auch Beweise.



Zitat (von MaineCoonvL):
Jetzt kommen massive Tierarztkosten auf Grund dieser Infektion auf uns zu.

Hat man den Käufer nachweisbar über den Mangel an der Kaufsache informiert und Nachbesserung / Nacherfüllung gefordert, bevor man selber Maßnahmen ergriffen hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MaineCoonvL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man den Käufer nachweisbar über den Mangel an der Kaufsache informiert und Nachbesserung / Nacherfüllung gefordert, bevor man selber Maßnahmen ergriffen hat?


noch nicht, ich war von der Klausel im Vertrag gerade etwas verunsichert, ich würde aber (wenn ich das kleine Gutachten der TÄ habe) auf jeden Fall erst einmal auf die Züchterin zugehen. Ich war gestern einfach zu geschockt von der Aussage der Tierärztin.

Auf was kann man sich gesetzlich beziehen, wenn man sie anschreibt? Erst einmal nur sagen, das es so und so aussieht oder lieber Anwalt mit einschalten, dass der das gleich richtig macht? oder selbst ihr schreiben und darauf verweisen, dass wir uns getäuscht fühlen, da sie uns nicht informiert hat darüber?
Was kann ich tun, wenn sie sagt, sie hätte keine Ahnung davon gehabt? Sie muss es ja live ehrlich gesagt sogar besser gesehen haben als wir auf den Fotos- und sogar uns ist es dort aufgefallen...

Will jetzt nur keinen Fehler machen, nicht, dass die sich dann komplett verweigert.

Kann ich das Vertragsrechtlich irgendwie untermauern, wenn ich das selbst schreibe?

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