Kauf einer gebrauchten Küche mit Mängeln

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
BauerES
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf einer gebrauchten Küche mit Mängeln

Hallo zusammen,

ich habe eine gebrauchte, 3 Jahre alte Küche gekauft und habe nun das Problem, dass Mängel festgestellt wurden, der Käufer meine Anfragen jedoch ignoriert.

Folgende Situation:

Für die Küche wurde ein Kaufvertragt vom Verkäufer formuliert. Dieser wurde vor Übergabe von mir unterzeicht, der Verkäufer wollte das Original bei Übergabe der Küche unterzeichnen.

Laut Vertrag ist die Küche ohne Mängel mit Ausnahme einer "leichten Schramme" in der Kühlschranktür.

Der Abbau erfolgte durch mich selbst. Eigentlich sollte die Küche bereits zerlegt sein, dies war jedoch nicht der Fall, so dass ich in dem 2 stündigen Abholzeitfenster sehr beschäftigt war, den Abbau zu erledigen.

Zu Hause habe ich nun folgende Mängel festgestellt:

-> die "leichte Schramme" in der Kühlschranktür ist eine tiefe Schramme, welche die Edelstahlschicht komplett durchstoßen hat
-> das Ceranfeld hat tiefe Kratzer
-> die Spüle ist am Abfluss komplett korrodiert
-> der Herd hat eine abgeplatzte Ecke der Verkleidung

Ich kann ausschließen, dass die Beschädigungen beim Transport passiert sind.

Weiterhin wollte der Verkäufer bei der Übergabe der Küche die zugehörigen Rechnungen übergeben. Die Küche hat eine Garantie von 25 Jahren, die Geräte über 5 Jahre.

Bei Übergabe sagte der Verkäufer jedoch, er habe den Vertrag und die Rechnungen vergessen und würde alles per Post nachsenden. Dies ist bis heute nicht der Fall.

Leider ignoriert der Verkäufer meine Emails und geht auch nicht ans Telefon.

Was kann ich tun?

Gruß,
BauerES


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Ich kann ausschließen, dass die Beschädigungen beim Transport passiert sind.

Das ist ja ganz nett, nur muss man sich fragen WIE kann man dieses auch gerichtsfest BEWEISEN?



quote:
habe den Vertrag und die Rechnungen vergessen und würde alles per Post nachsenden.

Du hast also derzeit keinen Vertrag? Keinen Kopie mit der Unterschrft des Verkäufers, gar nichts?


Wie wurde bezahlt?
Gibt es einen Nachweis über die Zahlung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
BauerES
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Abbau fand mit einem Familienmitglied von mir statt (Zeuge?).

Das Geld wurde bar unter Beisein von weiteren Personen Übergeben.

Den Vertrag habe ich per Email vom Verkäufer erhalten. Untergrübet wurde er jedoch nur von mir.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Der Abbau fand mit einem Familienmitglied von mir statt (Zeuge?).

Nicht ideal aber besser als gar nichts.



quote:
Das Geld wurde bar unter Beisein von weiteren Personen Übergeben.

In welchem Verhältnis standen sie
a) zum Käufer
b) zum Verkäufer



quote:
Den Vertrag habe ich per Email vom Verkäufer erhalten.

Ist dort ein Gewährleistungsausschluss enthalten?
Wenn ja wie genau ist er formuliert?



quote:
Untergrübet wurde er jedoch nur von mir.

Untergrübet???





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#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

>-> die "leichte Schramme" in der Kühlschranktür ist eine tiefe Schramme, welche die Edelstahlschicht komplett durchstoßen hat
> -> das Ceranfeld hat tiefe Kratzer
> -> die Spüle ist am Abfluss komplett korrodiert
> -> der Herd hat eine abgeplatzte Ecke der Verkleidung

Warum stellt man solche sichtbaren Mängel erst zuhause fest??

Kurze Prüfung vor Ort, Mängel sehen, vom Kauf abstand nehmen, fertig.

Aber jetzt wieder: Beweisen, Vertag, Rücktritt, Frist setzen, ....

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Hier Ansprüche durchzusetzen dürfte etwas problematisch werden.

Der Zeuge ist ein Familienmitglied.
Deutlich sichtbare Mängel wurden erst später festgestellt.


Wurde denn überhaupt schon gegenüber dem Verkäufer gerichtsfest nachweisbar reklamiert?





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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Ich kann ausschließen, dass die Beschädigungen beim Transport passiert sind"

Die Frage ist, warum sollte ein Richter dir dies glauben, wenn du beim abbauen diese Mängel auch nicht bemerkt hast. Vielleicht hast du beim abbauen/verladen/aufbauen auch nicht bemerkt, wie du diese Schäden verursacht hast?

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