Kauf einer zu großen Couch / Hohe Forderung des Möbelhauses

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flix31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kauf einer zu großen Couch / Hohe Forderung des Möbelhauses

Hallo Zusammen, ich habe mich schon durchs Forum gesucht und leider nur leicht abweichende Fälle gefunden. Im Folgenden möchte ich Euch meinen eigenen schildern:

Ich habe vor 3 Monaten bei einem Möbelhaus eine 2tlg. Winkelecke (Eckcouch) bestellt. Lieferzeit 8 Wochen. Im Beratungsgespräch kamen wir auf die örtlichen Gegebenheiten zu sprechen. Ich sagte, ich wisse nicht, ob die Lieferung möglich ist und zeigte dem Verkäufer ein Foto von meiner Wohnungseingangstür (Dachgeschosswohnung, Dachschräge im Flur, wenig Raum vorm Eingang). Dieser sagte, das wäre kein Problem. Die Lieferanten kennen sich mit soetwas aus. Ein Freund war bei diesem Gespräch zugegen und kann das bezeugen. Die Maße der Pakete, konnte mir der Verkäufer nicht nennen, ferner sagte er mir, die Füße und Kopfstützen wären im Zweifelsfall einfach abzuschrauben. Warenwert ca 1000€, Anzahlung 20%. Schriftlich festgehalten ist zu der Thematik nichts (weder im Kaufvertrag, noch in den AGB).

Letzte Woche (am 30.06.) fand bereits verspätet die Lieferung statt (Ich hatte hier eine Frist zur Nacherfüllung bis zum 30.06. (ursprünglicher Termin 22/23 KW) von 3 Wochen gesetzt).
Dabei stellte sich heraus, dass die Ottomane nicht durch den Flur zu transportieren ist. Die Kopfstützen waren nicht wie beim Verkauf besprochen einfach demontierbar sondern im Polster verbaut (Die Lieferanten teilten mir mit, dass man das Polster erst auseinandernehmen müsse). Das Möbelhaus bot an, diese abzunehmen, falls es dann passt.
Selbst wenn sie demontierbar gewesen wären, wäre das Teil allerdings zu groß gewesen. Eine Fensterlieferung ist ebenfalls ausgeschlossen.
Ich rief daraufhin umgehend beim Möbelhaus an und fragte, wie nun das weitere Vorgehen sei.

Man vertröstete mich auf die nächste Woche und auf mehrere Anrufe hin erhielt ich erst die Information, ich müsse jetzt 50% des Kaufpreises zahlen. Nach einem Gespräch mit dem Hausleiter hieß es dann, es seien von mir 25% des Kaufpreises zu entrichten und ich müsse mir zusätzlich eine neue Couch in ihrem Haus mit einem Wert von min. 600 € anschaffen, um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Ich verlangte dies in schriftlicher Form, um es gegebenenfalls vom Verbraucherschutz / Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da ich diese Forderung um Weiten überzogen finde.

Weder in den AGB, noch im Kaufvertrag ist davon die Rede, dass der Kunde sich um die unproblematische Lieferung zu kümmern hat. Lediglich der Vermerk "Bitte beachten, Sperriges Möbelstück!" steht im Kaufvertrag.

Da es sich nach meiner Auffassung um Unmöglichkeit handeln könnte, kann ich mir folgende Optionen vorstellen:

1. Mangelhafte Kundenberatung / verletzte Sorgfaltspflicht des Verkäufers = keine Folgen für mich.
2. AGB entsprechend (siehe Zusatzinformation unten) eine Zahlung iHv 25% des Kaufpreises, aber keine Verpflichtung zusätzlich eine Couch zu bestellen.
3. Unmöglichkeit = Vertrag von vornherein nichtig. Rücktritt vom Vertrag ohne negative Folgen.
4. Ich schätze die Situation gänzlich falsch ein und sollte mich beugen.
5. Ich fordere schriftlich erneut die Lieferung in mein Wohnzimmer und drohe an, dass ich mir bei Unterlassung vorbehalte, vom Vertrag zurückzutreten, da er nicht erfüllt worden ist.



Zusatzinformation:
Auszug aus AGB des Möbelhauses:

"Vertragsverletzungen und Rücktritt:
1. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet auch keine Zahlung, nachdem ihm der Käufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Zahlung entgültig, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl:
a) vom Vertrag zurückzutreten
b) Schadensersatz statt Erfüllung iHv 25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet (einschlägig, rest weggelassen)"

Das Gleiche gilt für die Verweigerung der Abnahme der bestellten Ware durch den Käufer ( Hier aber nicht der Fall, da Lieferung unmöglich (?)).

Ich wäre sehr dankbar für jegliche Tipps hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Der Weg zum Rechtsanwalt oder zumindest Verbraucherschutz ist aber vermutlich nicht vermeidbar(?).

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
4. Ich schätze die Situation gänzlich falsch ein und sollte mich beugen.
Diesen Punkt würde ich bejaen!

Zitat:
Ich sagte, ich wisse nicht, ob die Lieferung möglich ist und zeigte dem Verkäufer ein Foto von meiner Wohnungseingangstür
Und die genauen abgemessenen Masse etc wurden ebenso mit übergeben? Wenn nicht (und davon geheich gerade aus), wie soll dann ein VK diese bitte wissen?

Das Möbelhaus könnte auch auf einhaltung des Vertrages bestehen, somit ist deren Angebot an dich so finde ich sogar äusserst gut...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flix31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

erst einmal Dankeschön für die schnelle Antwort um so eine Uhrzeit!

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Das Möbelhaus könnte auch auf einhaltung des Vertrages bestehen, somit ist deren Angebot an dich so finde ich sogar äusserst gut...


Das ist der springende Punkt. Tun sie dies, können sie gern versuchen, die Couch in mein Wohnzimmer zu liefern. Denn das ist Bestandteil des obig genannten Vertrages.

Ferner stelle ich hier auf der Aussage des Verkäufers ab, "Das passt schon.". Meines Wissens nach ist es einem Kunden nicht zuzumuten die Maße der Couch aus dem Kopf, bzw. nach erstmaligem Anschauen, auf sein Treppenhaus zu übertragen. Hätte der Verkäufer nicht an dieser Stelle nachhaken müssen?
Außerdem wurde ich nicht aufgefordert, einzuschätzen, ob es passt. Der Verkäufer sagte "Passt schon.", damit war die Sache für mich erledigt. Blauäugig und im Nachhinein dumm, aber ich habe mir danach keine Gedanken mehr drum gemacht.

Viele Grüße

-- Editiert von Flix31 am 09.07.2017 01:54

-- Editiert von Flix31 am 09.07.2017 01:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sehe ich ganz anders. Das Möbelhaus schuldet Lieferung in die Wohnung. Es wurde wegen der örtlichen Gegebenheiten vorgewarnt und das lässt sich durch Zeugenaussagen belegen.
Es wäre Verantwortung des Möbelhauses gewesen, sich von den örtlichen Gegebenheiten zu überzeugen, wenn es Probleme bei der Lieferung kommen sieht.

Ob man ggf. einen Aufpreis diskutieren kann, mag sein, mag nicht sein. Aber dass man gezwungen werden soll, ein weiteres Möbelstück zu kaufen, um "das aus der Welt zu schaffen" klingt für mich absurd.

Ich würde dem Möbelhaus deutlich sagen, dass man sich nicht erpressen lässt. Die haben die Couch zu liefern, wie es versprochen wurde und falls nicht, würde man vom Verkauf zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Bei Weigerung kann man das gerne vor Gericht ausdiskutieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Flix31):
Ferner stelle ich hier auf der Aussage des Verkäufers ab, "Das passt schon.". Meines Wissens nach ist es einem Kunden nicht zuzumuten die Maße der Couch aus dem Kopf, bzw. nach erstmaligem Anschauen, auf sein Treppenhaus zu übertragen.

Wie sollte der Verkäufer dann die Maße des Treppenhauses kennen, wurden die genannt, oder hat man nur ein Bild gezeigt wo auch Maße ersichtlich sind?
Zitat (von Flix31):
Außerdem wurde ich nicht aufgefordert, einzuschätzen

Warum sollten andere für den Käufer sich Gedanken machen, man kauft normal auch keinen LKW und wundert sich das er nicht in die PKW Garage passt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flix31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe ja die Skepsis, bezüglich des Bildes.
Nein, da waren keine Maße erkennbar und nein, es war ein amateurhaftes Foto.
Ist es nicht trotzdem fahrlässig, dann zu sagen, es würde passen, anstatt sich zu vergewissern? Die Maße der einzelnen Pakete konnte er mir schließlich nicht sagen - er forderte mich aber auch nicht auf, das nochmal auszumessen oder sonstetwas.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119545 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Warum sollten andere für den Käufer sich Gedanken machen,

Das "warum" kann man dahingestellt lassen, denn hier hat man es thematisiert.
Denn
Zitat (von Flix31):
Im Beratungsgespräch kamen wir auf die örtlichen Gegebenheiten zu sprechen. Ich sagte, ich wisse nicht, ob die Lieferung möglich ist und zeigte dem Verkäufer ein Foto von meiner Wohnungseingangstür (Dachgeschosswohnung, Dachschräge im Flur, wenig Raum vorm Eingang). Dieser sagte, das wäre kein Problem.

die Fehleinschätzung des Verkäufers kann also durchaus das Problem des Möbelhauses sein.



Die Frage ist doch, was genau wurde vertragliche bezuglich "Lieferung" vereinbart?
Bei vielen Möbelhäusern steht in den Verträgen, das man sich als Kunde sicher ist, das eine Anlieferung möglich ist. (Ob das dann überhaupt gültig wäre, ist eine andere Frage)
Welche Form der Lieferung (Lieferung bis Bordstein, Lieferung bis Wohnungstüre, Lieferung und Aufstellung, ...) wurde vereinbart.
Und so weiter ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flix31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von 0815Frager):

Die Frage ist doch, was genau wurde vertragliche bezuglich "Lieferung" vereinbart?
Bei vielen Möbelhäusern steht in den Verträgen, das man sich als Kunde sicher ist, das eine Anlieferung möglich ist. (Ob das dann überhaupt gültig wäre, ist eine andere Frage)
Welche Form der Lieferung (Lieferung bis Bordstein, Lieferung bis Wohnungstüre, Lieferung und Aufstellung, ...) wurde vereinbart.
Und so weiter ...


Im Kaufvertrag selbst steht bezüglich der Lieferung nur "Lieferung ohne Montage". Modalitäten zur Lieferung erfährt man nur mündlich, bzw. über die FAQ auf der Homepage des Möbelhauses, wo übrigens auch steht, dass man die örtlichen Gegebenheiten bitte ausmisst, um sicherzustellen, dass die Lieferung unproblematisch ist (Wie gesagt - FAQ auf der Homepage..., nichts was ich unterschrieben hätte, noch verpflichtet gewesen wäre zu lesen.). Das Möbelhaus beauftragt den Service "Hermes 2-Mann-Team" (qualifizierte Monteure). Die Lieferung erfolgt "bis zum Verwendungsort in ihrer Wohnung oder ihrem Haus" und Kleinstmontagen unter einem Zeitaufwand von 10 Minuten werden durchgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

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