Ich habe vor 2 Wochen ein Sofa bei einem sehr großen und renomierten Möbelhaus ("Zurbrueggen in Bielefeld") per unterzeichnetem Kaufvertrag erworben. Nach langen Überlegungen haben wir uns für dieses Sofa entschieden. Eine Lieferzeit von ca 4 Monaten erschien uns schon recht lange, aber haben uns nichts weiter gedacht, ebenso bei einer Anzahlung von 50% mit Zahlungsziel dieser Anzahlung von 10 Tagen.
Nach zwei Tagen habe ich mich mit einer sehr netten email an das Service Center, mit der Bitte um rücktritt vom Kaufvertrag, gewendet. Ebenfalls habe ich meine Telefonnummern hinterlassen und um Rückruf gebeten. Nach zwei Tagen habe ich mich telefonisch mit dem Service Center in Verbindung gesetzt und die Information erhalten das das Anschreiben noch nciht bearbeitet worden sei. Heute erhalte ich einen Brief in dem steht, das eine Stornogebühr von 425€ fällig sein (Bei einem Kaufpreis von 1700€).
Was kann ich tun und habe ich nicht ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen, oder bis zur leistung einer Anzahlung? Oder irre ich mich da so gewalltig?
Eine schnelle Antwort würde mir sehr weiter helfen, da ich morgen mit dem Möbelhaus telefonieren möchte.
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"Mit freundlichen Grüßen
Christian Rodemeister"
Kauf eines Sofas
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo, leider keine guten Nachrichten. Du bist mit vollem Bewußtsein ein Kaufvertrag eingegangen. Dieses Rücktrittsrecht existiert nur bei eine Art überrumpelungs Geschäft. z.B. an der Haustür oder auf der Einkaufsstraße. Wenn man in Hektik ist und sich vieleicht nur entschließt zu Unterschreiben, um seine Ruhe zu haben. Aber im Geschäft. In aller Ruhe eine Couch aussuchen. Leider nicht. Es liegt allein an der Fa. ob und wieweit ihre Kolanz ist. Hinfahren und mit denen reden. Aber die Stornogebühren sind nicht rechtlich: Wucher!!!
Viel Glück
Danke für die fixe Antwort, ich werde mein Bestes geben heute. Vielleicht ändern die Ihre Meinung ja noch.
MFG
Christian Rodemeister
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Aber die Stornogebühren sind nicht rechtlich: Wucher!!!
Sie sind einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen, der VK kann Schadensersatz in Höhe seiner Auslagen gegen Sie geltend machen. - die Ware wurde auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin gefertigt, bzw. bestellt.
Möglicherweise hatte das Möbelhaus bereits einen "unwiderruflichen" Produktionsauftrag erteilt und ist nun zur Abnahme verpflichetet.
-> Prüfen Sie auf Ihrem Kaufvertrag, wie die Stornoregelung hier vereinbart wurde (im Kleingedruckten) - sollten Sie auf dieses Storno-Handling nicht hingewiesen worden sein, besteht u. U. eine Möglichkeit diese "Rechnung" abzuwenden. (fehlende Rechtsfolgebelehrung) - ich kann dies jedoch nicht mit Sicherheit bestätigen!!!
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"Nützliche Infos auch auf:
http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen"
Sehr geehrter Herr Rodemeister,
ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben Sie z.B. im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels der Kaufsache, oder wenn z.B. der Verkäufer seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht nachkommt. Beides kann ich aus Ihren Schilderungen nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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