Guten Tag,
vor etwa 1,5 Jahren habe ich ein Auto gekauft. Erst nach dem Kauf stellte sich heraus, dass es sich um ein unterschlagenes Fahrzeug handelte. Ich habe das Auto von einer Autovermietung in Spanien übernommen. Dabei wurde eine gestohlene Identität verwendet.
Der Kauf erfolgte mit Vertrag, und mir wurden bei der Übergabe die Fahrzeugdokumente ausgehändigt. Diese Dokumente waren original, wurden jedoch zuvor von einer Zulassungsstelle gestohlen und anschließend gefälscht. Die Fälschung war so gut gemacht, dass selbst die Polizei sie nur schwer erkennen konnte.
Nach Bekanntwerden des Sachverhalts habe ich das Fahrzeug bei der Polizei gemeldet und übergeben. Es kam zu einem strafrechtlichen Verfahren. Nach vielen Monaten entschied das Landesgericht zu meinen Gunsten, und das Fahrzeug wurde mir rechtlich freigegeben.
Allerdings werden mir die Originaldokumente des Fahrzeugs von der betreffenden Firma bis heute nicht ausgehändigt. Daher kann ich das Auto nicht auf meinen Namen zulassen.
Inzwischen fühle ich mich sehr erschöpft und finanziell stark belastet.
Ich bitte um Rat von Personen oder Anwälten, die einen ähnlichen Fall hatten: Welche rechtlichen Schritte kann ich jetzt unternehmen, um das Eigentum am Fahrzeug endgültig zu sichern und die Fahrzeugunterlagen zu erhalten?
Falls weitere Informationen benötigt werden, beantworte ich gerne Fragen.
Vielen Dank im Voraus
Kauf eines unterschlagene Auto/unterschlagung
Wie ist denn der Sachverhalt bekannt geworden?Zitat :Nach Bekanntwerden des Sachverhalts
Wie hast du denn die Herausgabe bisher versucht?Zitat :Allerdings werden mir die Originaldokumente des Fahrzeugs von der betreffenden Firma bis heute nicht ausgehändigt.
Ich habe die Originaldokumente über meinen Anwalt angefordert, aber sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht zu antworten.
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Zitat :Nach vielen Monaten entschied das Landesgericht zu meinen Gunsten, und das Fahrzeug wurde mir rechtlich freigegeben.
Wie genau ist das passiert? War ein Anwalt beteiligt?
Ja, bisher lief alles über den Anwalt, aber jetzt haben wir den Faden verloren und wissen nicht, an wen wir uns wenden sollen, um die Dokumente zu bekommen.
Bitte mehr Informationen...
Wie lautete das Urteil?
Ich bin mir nicht sicher, ob ein deutsches Gericht eine spanische (ggf. juristische) Person dazu verurteilen kann, Handlungen vorzunehmen... Ggf. gibt es in Spanien noch nicht einmal einen gutgläubigen Erwerb.
-- Editiert von User am 26. Januar 2026 21:18
Zitat :Welche rechtlichen Schritte kann ich jetzt unternehmen, um das Eigentum am Fahrzeug endgültig zu sichern
Ist doch schon passiert:
Zitat :Nach vielen Monaten entschied das Landesgericht zu meinen Gunsten, und das Fahrzeug wurde mir rechtlich freigegeben.
Zitat :aber jetzt haben wir den Faden verloren und wissen nicht, an wen wir uns wenden sollen, um die Dokumente zu bekommen.
Warum nicht den Anwalt beauftragen das weiter zu verfolgen?
Zitat :Ich bin mir nicht sicher, ob ein deutsches Gericht eine spanische (ggf. juristische) Person dazu verurteilen kann, Handlungen vorzunehmen
In der Theorie ist es möglich. Ob in dem Fall ebenfalls sollte ein Jurist prüfen.
Alternativ in Spanien klagen.
Ausstellung von Ersatzdokumenten seitens der Zulassungsstelle könnte auch möglich sein.
Alle Wege sind steinig und lang und kosten Geld.
Im Bescheid des Landesgerichts ist ein Beschluss zitiert.
Ich habe zwar einen Anwalt, aber die Situation hat sich stark verkompliziert und ich weiß nicht, ob in den Gerichten in Spanien ein gutgläubiger Erwerb anerkannt wird. Aus diesem Grund habe ich um Hilfe von jemandem gebeten, der einen ungefähr ähnlichen Fall hatte, um zu erfahren, wie dort vorgegangen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat :Im Bescheid des Landesgerichts ist ein Beschluss zitiert.
Es ist nur ein Bescheid und kein Urteil?
Das Landesgericht hat bereits eine Entscheidung getroffen und das Fahrzeug wurde freigegeben. Es befindet sich jetzt bei mir. Das Problem ist jedoch, dass ich es ohne die Originaldokumente nicht anmelden (registrieren) kann
Ähnlicher Fall hier: https://share.google/Vll3C9GXbTxIuPBIy
Und hier:
https://share.google/1uoRzN8lbzUnedA2K
(auch mit Urteilen)
-- Editiert von User am 27. Januar 2026 07:52
Zitat :Das Landesgericht hat bereits eine Entscheidung getroffen und das Fahrzeug wurde freigegeben. Es befindet sich jetzt bei mir.
Also ist diese Frage geklärt
Zitat :Welche rechtlichen Schritte kann ich jetzt unternehmen, um das Eigentum am Fahrzeug endgültig zu sichern
Zitat :Das Problem ist jedoch, dass ich es ohne die Originaldokumente nicht anmelden (registrieren) kann
Mein erster Schritt wäre die Ausstellung von Ersatzdokumenten seitens der Zulassungsstelle zu erreichen.
Leider habe ich beim Strassenverkehrsamt angerufen, aber da das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist es nicht möglich, neue Dokumente auszustellen.
Zitat :da das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist
Die Entscheidung des Gerichts sollte die Aufhebung der Fahndung ermöglichen.
Zitat :Die Entscheidung des Gerichts sollte die Aufhebung der Fahndung ermöglichen.
Eine Aufhebung der Fahndung kann nur durch die spanischen Behörden erfolgen.
Die weigern sich im Regelfall.
Die Frage, ob man die deutsche Zulassungsstelle zwingen kann, ein Fahrzeug trotz der spanischen Fahndung zuzulassen, wird von Verwaltungsgerichten unterschiedlich beurteilt.
Aber selbst wenn, nutzt es ja nur wenig. Mit dem Fahrzeug könnte man Deutschland ja nie verlassen. Denn außerhalb Deutschlands könnte es ja jederzeit konfisziert und nach Spanien überstellt werden.
Dadurch wäre das Auto auch praktisch unverkäuflich.
Meiner Meinung nach führt kein Weg daran vorbei, einen Anwalt in Spanien zu beauftragen.
-- Editiert von User am 27. Januar 2026 21:22
Wir haben über das Bundeskriminalamt beantragt, dass die Behörden dort kontaktiert werden können, aber bisher haben wir noch keine Antwort erhalten.
Deshalb würde es mich sehr freuen, wenn jemand, der einen ähnlichen Fall hatte, mir erzählen könnte, wie das Verfahren abgelaufen ist.
Vielen Dank
Dein Wunsch ist verständlich.Zitat :Deshalb würde es mich sehr freuen, wenn jemand, der einen ähnlichen Fall hatte, mir erzählen könnte, wie das Verfahren abgelaufen ist.
Also beobachte doch diesen Thread... er wird von vielen gelesen... und falls einer deinen Wunsch erfüllen kann, wird er sich wohl melden.
Viel Glück!
Zitat :Wir haben über das Bundeskriminalamt beantragt, dass die Behörden dort kontaktiert werden können, aber bisher haben wir noch keine Antwort erhalten.
Ich schätze, dass BKA ist schlicht nicht zuständig, es wird eine zivilrechtliche Forderung sein, welche in Spanien durchgesetzt werden muss.
Zitat :Ggf. gibt es in Spanien noch nicht einmal einen gutgläubigen Erwerb.
Doch den gibt es, sogar für "bewegliche Sachen", ist im § 464 Código Civil (Zivilrecht) geregelt.
Für mehr Hintergrund / Voraussetzungen / Ausnahmen / Einschränkungen des § 464 reichen meine "Spanischkenntnisse" schlicht nicht aus, wobei ich noch ein Cerveza bestellen könnte, was hier aber nicht weiter hilft...
Zitat :Ja, bisher lief alles über den Anwalt,
Welcher wohl schlicht mit dem spanischen Recht überfordert, bzw. keine Kenntnis davon hat, was man ihm aber auch nicht vorwerfen kann.
Du brauchst einen (deutschen) Anwalt, welcher auf spanisches Recht spezialisiert ist, davon gibt es einige, einfach mal in eine Suchmaschine deiner Wahl eintippen.
-- Editiert von User am 28. Januar 2026 11:57
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