Kauf im Großmarkt Fernseher defekt

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
rally19775
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf im Großmarkt Fernseher defekt

Hallo,
Sachlage: Gewerbetreibener kauft im Großmarkt einen Fernseher für private Zwecke. Nach drei Wochen ist der Fernseher defekt. Großmarkt weigert sich das Gerät zu tauschen, will es einschicken. Wie ist die Rechtslage ? Kannn er auf Umtausch bestehen, wie beim Verbrauchsgüterkauf ?
Danke im voraus.

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5 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Bei der Entscheidung bezüglich der Vorgehensweise sollte der Käufer auch berücksichtigen, das der Großmarkt unter Umständen die Geschäftbeziehung im Rahmen der Vertragfreiheit beenden könnte ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
rally19775
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Bei tel. Rückfrage, wurde ein Umtausch abgelehnt, da es eingeschickt werden müßte und Sie das anders machen, als die anderen, da sie Großhändler wären und nicht Aldi.


Also, somit kann der Käufer auf Umtausch bestehen, wenn er "sagt" er wäre für den Privatgebrauch gedacht ?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Also, somit kann der Käufer auf Umtausch bestehen, wenn er "sagt" er wäre für den Privatgebrauch gedacht ?

Nein, er muss den Nachweis führen.
Eine reine Behauptung wäre nicht ausreichend, da der überwiegende Zweck der dort getätigten Käufe zweifelsohne der gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden dürfte.



Und man sollte sich die Verträge/AGB mit dem Großhändler genau durchlesen. Es soll welche geben, die den Privatkauf als Vertrqagsbruch werten. Entzug der Einkaufserlaubnis und/oder Vertragsstrafe könnten die Folge sein.





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