Kauf im Internet - Stornierung - Kein Geld zurück!

21. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sommerherz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf im Internet - Stornierung - Kein Geld zurück!

Am 15.12.2008 habe ich ein Weihnachtsgeschenk bei einer Onlineseite (www.elo-trading.de) bestellt. Hierbei handelt es sich um folgende Firma:

elo-trading e.K.
Inh. Marina Busch
Kressenstraße 11
D-90419 Nürnberg

Handelsniederlassung: Nürnberg
Registergericht Nürnberg: HRA 14678

Ust.Ident: DE 248467690 / info@elo-trading.de

Da die Ware bis Weihnachten nicht geliefert wurde, habe ich mich entschlossen das bestellte Gerät (Nintendo Wii Konsole) anderweitig bei einem Händler in der Nähe zu besorgen. Und dies habe ich Elo-Trading am 26.12.2008 per E-Mail mitgeteilt. Hierauf erhielt ich auch eine Antwort, dass mein Widerruf eingegangen wäre und die Nachfrage nach Bankdaten usw, da ich die Ware im voraus per Banküberweisung gezahlt hatte.

Meine Bestellhistorie zeigte nun ab dem 04.01.2009 folgendes auf:

Bestellinformationen

SHOP-xxxx(aktueller Status: Rueckerstattung)

Bestelldatum: Montag, 15. Dezember 2008

Versandart: Deutsche Post WorldNet (Versand nach DE)
Zahlungsweise: Überweisung

Bestellhistorie 15.12.2008 Offen
19.12.2008 Geldeingang
02.01.2009 Rueckerstattung Erbitten Bankverbindung, zwecks Rückerstattung Kaufpreis!
04.01.2009 Rueckerstattung auf Konto 1221xxx Blz xxx

Hierauf habe ich die Widerrufsbelehrungen genau studiert und hier finde ich eine maximale Frist von 30 Tagen zur Rückerstattung. Ich habe dann die gegebene Frist abgewartet und mich dann mehrfach mit Frau Busch und dem Kundendienstleiter Herr Neumann in Verbindung gesetzt (Telefonisch, per E-Mail und über den Online-Support). Hier wurde mir immer nur versichert, mein Geld würde in den nächsten Tagen überwiesen werden. Hierfür habe ich mit Frau Busch sogar persönlich gesprochen und sie sagte mir am Telefon:" Ich war soeben bei der Bank um Ihre Überweisung zu tätigen, das Geld ist bis Dienstag bei Ihnene." Also das Geld den Donnerstag darauf nicht angekommen war, habe ich mich erneut mit der Firma in Verbindung Überweisung gibt. Daraufhin habe ich nochmals eine Frist per E-Mail gesetzt und habe dann ein anwaltliches Mahnschreiben verschickt. Dieses wurde ignoriert. Der nächste Schritt wird nun das gerichtliche Mahnverfahren sein. Nur wenn die Firma darauf auch nicht reagiert, was kann ichd ann noch machen und ich muss das ja auch immer alles vorauszahlen. Jetzt bin ich selbst Studentin und habe da etwas Angst das ich Geld investiere und ich mein Geld nie mehr wieder sehe.


Leider habe ich die Befürchtung, dass die Firma diese Art von Geldbetrug öfter macht. Dies enddeckte ich, als ich auf der Firmenseite in das Forum ging. Hier gab es bis vor zwei Wochen einen Bereich der "Meckerecke" hieß. Hier gab es sehr viele Beschwerden, dass Ware nicht geliefert wurde und mehrere Personen auf einem Widerruf sitzen. Ich habe ebenfalls meinen Fall im Forum geschildert und nach Personen gefragt, denen das gleiche passiert ist. Daraufhin wurde der Eintrag herausgenommen und die Meckerecke geschlossen. Jetzt kann ich mich nicht einmal mehr mit meinen Zugangsdaten einloggen. Gibt man diesen bei Google ein ist ersichtlich, dass es den Eintrag gab, da er angezeigt wird, leider die Seite aber dann nicht sichtbar wird.

Nach meiner Fristsetzung und Ankündigung zum Mahnverfahren, sowie Information das ich über eine Anzeige bei der Polizei nachdenke, da ich das Gefühl habe, dass bei dieser FIrma etwas nicht stimmt, habe ich von Herrn Neumann gesagt bekommen, dass im Falle einer Anzeige er mich ebenfalls anzeigen würde. Ich denke hierbei handelte es sich nur um eine Androhung, um mir Angst zu machen.

Ich habe nun großes Bedenken, dass ich einer Online-Firma auf den Leim gegangen bin und mein Geld nicht mehr wieder bekomme. Ich möchte natürlich auch nicht, dass noch mehr Menschen dort bestellen und Ihnen das gleiche passiert. Deswegen habe ich jetzt eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben wegen Betruges.

Habt ihr vielleicht ein paar Tipps für mich, was ich noch machen kann? Und was ich dann nach dem gerichtlichen Mahnverfahren machen kann, wenn sie dies ebenfalls ignorieren?

Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Habt ihr vielleicht ein paar Tipps für mich, was ich noch machen kann? Und was ich dann nach dem gerichtlichen Mahnverfahren machen kann, wenn sie dies ebenfalls ignorieren?

Hier gibt es ja keinen Spielraum. Anzeige machen, Mahnverfahren durchziehen, widerspricht der Shop-Inhaber - muss man klagen - anschließend vollstrecken lassen oder das Geld abschreiben...

> dass im Falle einer Anzeige er mich ebenfalls anzeigen würde. Ich denke hierbei handelte es sich nur um eine Androhung, um mir Angst zu machen.

Wo soll denn hier eine Grundlage für eine Anzeige des Verkäufers sein? Ist ja geradezu drollig.
********
Es ist der klassische Fall, wenn schwarze Schafe am Werk sind. In vielen Fällen kommen sie noch damit durch, weil die Käufer maulen und zetern, aber nichts tun. Der Verkäufer befindet sich mit der Rückzahlung nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, man könnte auch sofort einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten dafür hätte der säumige Händler zu bezahlen. Ob der Pleite ist, scheint fraglich, der verdient doch richtig gut mit der Masche.


10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sommerherz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also ich werde auf jeden Fall jetzt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, da gehts ja dann auch mit Zinsen pro Tag nach der Frist. Habe ich jetzt schon nachgelesen alles. Aber ich will eben die 230 Euro nicht abschreiben dafür ist mir das einfach zuviel Geld. Aber wenn ich dann einen Vollstreckunsbescheid habe wenn man mal davon ausgeht er ignoriert das wieder. Dann muss ich einen Gerichtsvollzieher beauftragen und ja dann müssen die ja in jedem Fall zahlen oder?
Und es ist ja ein e.K also haften die dort auch mit ihrem privatvermögen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Und es ist ja ein e.K also haften die dort auch mit ihrem privatvermögen oder?

So ist es, manches spricht dafür, dass der pokert und dann zahlt, wenn die Kunden ernst machen, sonst hätte man dem den Laden vielleicht schon zu gemacht...

-- Editiert von bogus1 am 21.02.2009 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sommerherz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mir wurde jetzt noch eine andere Alternative geannt und zwar

"du weißt aber schon das du insolvenzantrag stellen kannst, ne?

geht schneller und ist günstiger als ein mahnbescheid

vor allem haben die bei sowas mehr schiss als bei nem mahnbescheid dem man widersprechen kann"



Kann mir jemand dazu vielleicht was sagen, ob das wirklich besser ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> "du weißt aber schon das du insolvenzantrag stellen kannst, ne?

geht schneller und ist günstiger als ein mahnbescheid"

*****
Das ist ziemlicher Unsinn. Wie willst Du denn eine Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen, wenn Du VORHER noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hast? Insbesondere kannst Du Dich selbst u. U. wegen Kreditgefährdung schadensersatzpflichtig machen. In Deinem Fall wurde ja noch nicht einmal eine Forderung rechtskräftig festgestellt, was Du mit dem Mahnbescheid ja erreichen willst.
*****
5. Kann ich als Gläubiger den Insolvenzantrag stellen?


Das Insolvenzverfahren kann auf Antrag eines Gläubigers eröffnet werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

* Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine derzeit fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Nur vorübergehende Zahlungsstockungen sind dagegen kein Insolvenzgrund. Sie liegen vor, wenn zwar am Tag der Fälligkeit der Forderung keine Mittel zur Bezahlung zur Verfügung stehen, dieser Zustand aber entweder direkt durch die Beschaffung etwa eines Bankkredits oder durch Stundung der Forderung geändert werden kann oder aber für die allernächste Zeit (max. 4 Wochen) ein Zahlungseingang zu erwarten ist, aus dem die Forderung beglichen werden kann.

* Überschuldung

Als Insolvenzgrund gilt die Überschuldung nur für juristische Personen. Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, die Verbindlichkeiten zu decken Die Bewertung des Schuldnervermögens erfolgt grundsätzlich zu Liquidationswerten, jedoch zu Fortführungswerten, wenn die Fortführung des Schuldnerunternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Im einzelnen kann die Feststellung der Überschuldung sehr problematisch sein.

Sind eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, sind deren Vorstand oder Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich (spätestens drei Wochen nach Kenntnis) Insolvenzantrag zu stellen.

Ein von Anfang an unbegründeter Insolvenzantrag kann unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht des Antragstellers wegen Kreditgefährdung, vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder übler Nachrede führen. Die Tatsache, dass der Gläubiger sich überhaupt des staatlich bereitgestellten Verfahrens bedient hat, genügt allerdings für sich allein noch nicht zur Begründung der Haftung." (Zitat)

http://209.85.129.132/search?q=cache:362ZrzbORB0J:www.ihk-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Geschaeftsfelder/Starthilfe/VA_INV_MB_InsolvenzHinweise_f_r_den_Gl_ubiger_neu.doc+als+gl%C3%A4ubiger+insolvenzantrag+stellen&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de&client=firefox-a

Das Verfahren dauert in der Regel Jahre.

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#6
 Von 
Sommerherz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt noch ein paar andere Leute gefunden, denen das gleiche passiert ist. Sie geben jetzt auch eine Anzeigen wegen Betrug auf, Ich hoffe das bringt was und die sind nciht komplett pleite, sonst hat man da wohl wenig Chancen?!

Ein gerichtliches Mahnverfahren habe ich dann heute eingeleitet.

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#7
 Von 
Sommerherz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

also am 27.02 hat elo trading den Kaufpreis zurück erstattet. Ich habe jetzt ja die gerichtliche Mahnung eingeleitet aber es ist ihnen noch nicht zugestellt dauert ja zwei drei wochen wurde mir gesagt. habe dem anwalt das jetzt auch geschrfieben. hhmm ... aber die vorherigen anwaltskosten von rund 20 euro haben sie nicht beglichen.
Das kann ich ja weiterhin noch einfordern oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Dann ist es ja einigermaßen gut ausgegangen. Wenn du diese Anwaltskosten meinst:

"Daraufhin habe ich nochmals eine Frist per E-Mail gesetzt und habe dann ein anwaltliches Mahnschreiben verschickt. Dieses wurde ignoriert."

Dafür musstest Du Euro 20,00 an den Anwalt zahlen, denke ich.

Das Geld kannst du einfordern, hoffe, es ist im Mahnbescheid enthalten, die Kosten für den stehen ja auch noch aus.

Rechtsgrundlage ist § 286 Abs. 3 BGB .

§ 286
Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
*****
Die Frist von 30 Tagen, die vollkommen unabhängig von den AGB des Shops ist, war schon längst abgelaufen, als du den Anwalt eingeschaltet hast. Also war die Einschaltung gerechtfertigt, da sich der Schuldner in Verzug befand. Verzugsschaden, den der Schuldner zu begleichen hat.





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#9
 Von 
Sommerherz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So jetzt hat Elo-Trading Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Sichelrich die Forderungen von 230 haben sie nach über drei Monaten doch mal gezahlt, aber es fehlen noch 19,99 für das anwaltliche mahnverfahren und 58,30 euro für das gerichtliche mahnverfahren. es war ja berechtligt, da sie bis zu dem zeitpunkt noch nicht gezahlt hatten. sehr schön :( *grummel* ... tja ich habe das alles nochmals der polizei mitgeteilt und muss jetzt mal sehen. für ein weiteres verfahren wäre jetzt wohl vor gerichct was mich dann auch über 100 euro kostet :( das ist wirlich einfach heftig. ich hoffe die polizei kann mir jetzt nochmal weiterhelfen ... werde der inhaberin wohl nochmal eine zwei wochen fist setzen mit den genauen kosten und mit unterlegung der BGB ...hoffe das hilft vielleicht :( das ist nämlich echt heftig man muss erst auf sein geld warten und dann bekommt man nich tmal die entstandenen kosten wieder :(

übrigens wurde ich von der firma angehalten meine beiträge in den foren zu löschen ... sagt das nicht alles *augenroll*

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sommerherz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe der Inhaberin jetzt nochmals eine Frist gesetzt bis zum 31.3. die Zahlung vorzunehmen. Ich denke sie wird nicht zahlen (die Anwaltskosten).

Mittlerweile zeigt sich Elo-Trading aber in anderer Weise wieder aktiv -

http://forum.sat1.de/showthread.php?p=39290&posted=1#post39290

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