Hallo,
ich habe im Internet ein Notebook für 1400 Euro erworben. Dieses Notebook ist ein DELL Notebook und hat eine Garantie. Das Gerät entspricht nicht ganz den versprochenen Eigenschaften und deshalb hatte ich mit DELL vereinbart, dass Sie es austauschen. Nun habe ich aber von DELL eine Nachricht bekommen, dass das Gerät (gekauf über Fa. M..... in Rodgau) nicht bezahlt ist bzw. die Abbuchung zurückgegangen ist. Ich habe das Gerät von einem Privatmann erworben Herr Meng.... auch aus Rodgau der mir auch eine Rechnung dafür ausgestellt hat. Dieser hatte mir nach Bekanntwerden der Sache versprochen den Kauf rückabzuwickeln, da er angeblich nichts davon wüsste. Nun kriege ich ihn aber nicht mehr am Telefon und habe nur eine Postfachadresse und Email. Bei ebay ist er nicht mehr registriert. Bzw. der Kauf wurde ja korrekt abgewickelt.
Meine Frage: kann DELL sich das Gerät bei mir holen, da sie wg. Service ja eigentlich wissen wo es steht? Gegen die Firma ist wohl schon Inkasso eingeleitet, aber ich habe jetzt Angst dass Sie das Gerät bei mir abholen wollen wenn sie da nichts bekommen obwohl ich es ja rechtmässig erworben habe und von dem anderen beim Kauf ja nichts wissen konnte.
Ich würde das Gerät gerne wieder veräußern, da es mir nicht ausreicht, aber ich kann ja nicht einfach einem Käufer das vorenthalten. Wie sieht die Sache rechtlich für mich aus. Das ich keine DELL Garantie mehr hätte, damit könnte ich leben.
-- Editiert von sinje am 16.04.2004 18:30:28
Kauf im Internet
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sie haben das Gerät in gutem Glauben erworben, von daher dürfte Dell keine Ansprüche gegen Sie haben.
müssen die dann ihre Ansprüche gegen die Firma anderweitig geltend machen. Wenn die Sache bei der Firma noch vorhanden wäre, könnten Sie ja ggf. auch das Gerät wieder einziehen wollen.
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Solange Sie das Gerät rechtmäßig und in gutem Glauben erworben haben (anders bei Hehlerware), kann Dell das nicht "einziehen"; auch dann nicht, wenn es sich etwa wegen einer Reklamation beim Verkäufer befinden würde.
Garantieansprüche gegenüber Dell hätten Sie IMO auch dann, wenn Ihr VK das Notebook bei Dell nie bezahlt hat, solange nur die Garantiebedingungen von Dell nicht etwas Gegenteiliges aussagen.
Das Gerät hat ja einen Vertrag für 3 Jahre Vor Ort Service am nächsten Arbeitstag bei DELL, der mit Kauf abgeschlossen wurde. Unter welchem Punkt der AGB kann ich das mit der Garantie nachsehen. Muss es bei Garantie erwähnt sein.
Verkäufer ist ja nicht einmal der Käufer der es bei DELL erworben hat. Ich habe aber von ihm eine Rechnung unterschrieben per Fax bekommen, mit Postfachanschrift und Steuernummer.
so nun muss ich doch noch was dazu fragen: Der Verkäufer hat jetzt etliche Male zugesagt das Geld zurückzuüberweisen. Dann sagt er immer wenn der Termin zur Frist da ist, (mehrfach) dass er auf eine Überweisung wartet und derzeit nicht soviel Geld hat. Telefon nimmt er nicht mehr ab wenn er meine Nummer sieht, Mails sind sporadisch und gehen auf keinen Vorschlag (Anzahlung) ein, wenn dann schickt er nichtssagende SMS. Ich rufe ihn jetzt stündlich an, weil er dann genervt ist, noch habe ich keine Lösung.
Was kann ich noch tun? Anwalt kann ich nicht zahlen und die Rechtschutz würde aufgrund eines Arbeitsrechtsfalles wohl kündigen wenn noch was passiert.
habe überlegt ihn ggf. ohne Anwalt zu verklagen oder anzuzeigen, das ist ja Betrug. ich habe keine DELL Garantie und er hat ganz sicher von dem unbezahlten Gerät gewusst. Das Gerät stammt von Firma mayer, die ihren Sitz an der gleichen Adresse wie er hat. Ausserdem hat er mir eine unterschriebene Rechnung gefaxt mit Steuernummer etc.
Was kann ich tun, er ist ein Schlumi und hat anscheinend kein richtiges Interesse und ich habe keine Geduld mehr. Seit 3 Monaten ist das Gerät hier, seit 6 Wochen vertröstet er mich, weil ich herausbekommen habe, dass das Gerät nicht bezahlt ist.
Ich möchte nicht mehr warten.............
Wenn der Vk ihre Telefonnummer sieht - warum unterdrücken Sie die nicht einfach? Dann ist er zumindest mal am Telefon.
Warum soll er Ihnen das Geld zurück überweisen? Dell kann gegen Sie keine Ansprüche geltend machen - zumal das Inkasso gegen den ursprünglichen K läuft.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
DELL hätte das Gerät getauscht weil es nicht so ganz den Qualitätsmerkmalen entspricht, da es aber nicht bezahlt ist, sind sie davon also abgewichen............
Rufnummer ist unterdrückt, warhscheinlich nimmt er nur noch bekannte Rufnummern ab. Ich habe zwischenzeitlich wieder eine Mail:
>>
Hallo,
ich würde ja gerne eine Anzahlung machen. Dies ist aber leider nicht möglich. Bitte warten Sie diese Woche noch ab. Entweder ich bezahle es dann komplett zurück oder ich mache eine Anzahlung!!
M.f.G.
>>
Und das ist nur Hinhalterei, ich will nicht mehr warten und weiteres jetzt einleiten. Er ist gewerblich und seit 6 wochen will er das Gerät zurücknehmen. Verkauf von Ware die ihm nicht gehört..................
weiß noch jemand Rat was ich tun kann?
Der Verkäufer hat jetzt nochmal mit mir Kontakt aufgenommen, bzw. besser ich mich ihm in dem ich ihn von einem anderen Handy angerufen habe. Er hat zwar versprochen zu zahlen, aber ich glaub nicht mehr dran. 2 Tage hat er noch Zeit. Muss ich ihm noch mehr Fristen setzen? und was kann ich noch tun damit er nachdrücklich versteht dass ich das Gerät nicht möcchte wenn es nicht bezahlt ist.
Der Verkäufer hat jetzt lt. seinem Kontoauszug 50 Euro Anzahlung geleistet. zwischendurch hatte ich auch schon einen Anruf von der Buchhaltung/Inkasso von DELL.
Die waren sehr kooperativ und wussten dass Sie das Geerät nicht bei mir holen können und baten falls ich das Geld kriegen sollte, dass ich das Gerät dort hin zurücksenden möge.
1. Frage: Die Anzahlung war eigentlich als Gesamtzahlung angekündigt. Weiterhin fühle ich mich echt hinters Licht geführt vom Verkäufer. 50 Euro sind keine Anzahlung auf 1450 Euro sondern ein Peanut meiner Ansicht nach. Seit 25.4.2004 erwartet er eine größere Überweisung nur kommt die angeblich nicht, daher krieg ich auch mein Geld nicht.
Ich will und kann nicht mehr warten, wie kann ich ihn jetzt belangen?
2. Frage: er ist nicht Rechnungsempfänger von DELL, kann ich ihm das Gerät bei Rückzahlung vorenthalten? Ich denke nein, und es könnte wohl Schwierigkeiten geben wenn ich es nicht an ihn schicke.
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