Hallo
Ich habe ein Problem das sich wie folgt schildert.
Ich hab eim Internet ein Angebot gefunden (nicht Ebay) das mich interessierte (Feuerwehr Meldeempfänger Swissphone Patron)
ich schrieb den Verkäufer an und er meldete sich. Er erzählte mir das er die Melder im Auftrag seiner Feuerwehr verkauft, soweit sogut. Er sagte mir das der Melder voll funktioniert, er schickte mir ein Schreiben das ich ausdrucken sollte, unterschreiben, einscannen und ihn schicken soll.
Das schreiben lautet wie folgt:
"Hiermit bestätige ich, XXXXX XXXXX das ich den vereinbarten digitalen Funkmeldeempfänger Swissphone Plus inkl. Ladegerät zu dem vereinbarten Preis von 140 € (zzgl. 4 € versichertem Versand) erwerben werde.
Ich bin mit der Zahlung per Vorkasse einverstanden und werde das Geld in den nächsten Tagen fristgerecht auf das Konto:
XXXXX
XXXX
XXX
Außerdem ist mir bekannt das es sich um einen Privatkauf handelt und ich somit auf sämtliche EU-Rechte verzichte. Es besteht kein Anspruch auf jegliche Garantie, Rücknahme oder mein Widerrufsrecht verzichte, ich kau8fe den Melder „so wie er ist". Ebenso ist mir bekannt, dass ich das Transportrisiko trage. Sollte also ein Schaden entstehen der nicht abgedeckt ist so muss ich diesen tragen."
Ich unterschrieb und sendete das Bild zurück.
Nun kam der Melder und ich stellte fest das dieser total kaputt war, ich ging zu meinen Funkhändler und ließ ein Kostenvoranschlag machen indem steht das die komplette reperatur ca 180€ kosten würde (was der ganze melder nichtmehr wert wäre). Diesen Kostenvoranschlag schickte ich auch zum Verkäufer, dort sind alle Schäden aufgelistet.
Nun meine Frage, trotz dem was ich unterschrieben habe, habe ich irgendein Recht ihn zurück zu geben oder mein Geld wieder zu bekommen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank schonmal.
Grüße
Kauf mit Unterschrift Artikel defekt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Die Verzichtserklärung ist lächerlich. Lass Dir doch bitte mal vom VK erklären, auf welche "EU-Rechte" genau Du verzichten sollst.
Die Ware hat einen Sachmangel, also ist der VK zur Nachbesserung verpflichtet. Das hat nichts mit Garantie, Rücknahme oder Widerruf zu tun, sondern er muss Dir einfach das liefern, was er Dir verkauft hat, nämlich ein funktionsfähiges Gerät.
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Hallo
Erstmal vielen vielen dank für die Information.
Ich habe soeben eine Email geschrieben und nachgefragt und das erläutert was du mir sagtest.
Sobald eine Antwort kommt Poste ich.
Sonst noch jemand eine Idee?
Grüße
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Ich habe soeben Antwort erhalten.
"hallo,
ich fang mich hier jetzt nicht an rumzustreiten.
es mag sein jedoch reicht rechtlich der satz mit den eu rechten soviel ich weiß.
ich brauch von ihnen eh noch ein schreiben das sie mit empfang der zahlung auf sämtliche weitere aansprüche verzichten."
Anscheinend wurde mir ein teil des Geldes Überwiesen.
wäre es jetz Ratsam einen Anwalt einzuschalten oder wie soll ich mich weiter verhalten?
Grüße
quote:
jedoch reicht rechtlich der satz mit den eu rechten soviel ich weiß.
Auf gut deutsch er weis nichts ...
quote:
Anscheinend wurde mir ein teil des Geldes Überwiesen.
Da würde ich mal abwarten, ob etwas kommt und wieviel.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Setze ihm eine Frist zur Nacherfüllung, schicke ihm auf jeden Fall kein weiteres Geld, sondern stattdessen den Artikel zurück, er soll ihn Dir repariert oder einen neuen liefern.
Seine Antwort zeigt, dass er von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Du bist im Recht, er muss Dir einen funktionstüchtigen Artikel liefern, da kann er noch so viel faseln.
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" "
Hallo,
quote:
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Zwischen Privatleuten...
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Ich sehe hier aber keinen privaten Verkäufer, er handelt doch im Auftrag der Feuerwehr; was immer die auch ist (Verein, Behörde, ?, jedenfalls nicht privat).
So einfach läßt sich die Sachmängelhaftung sicher nicht umgehen (sonst verkauft demnächst nicht mehr der Vorwerkvertreter die Staubsauger, sondern der jeweilige Mitarbeiter privat ).
MfG Stefan
Hallo Mirk,
quote:<hr size=1 noshade>Nur wenn der Verkäufer UNTERNEHMER im Sinne von § 14 BGB wäre, würde ihm gegenüber Verbrauchern seine Haftungsausschlußvereinbarung nicht helfen können. <hr size=1 noshade>Mir ging es erstmal darum, dass hier nicht die zwischengeschaltete Privatperson gehandelt hat, sondern der Verkauf der auftraggebenden Feuerwehr zuzurechnen ist. Sind wir uns da einig?
Ob nun die Feuerwehr als Unternehmer gilt, kann ich auch nicht genau sagen, aber was spricht dagegen?
Beispiel: Die Feuerwehr bietet im Rahmen von Brandschutzveranstaltungen auch bestimmt Gegenstände zum Kauf an (etwa Rauchmelder). Wie sähe es da mit der Gewährleistung aus?
MfG Stefan
Hallo
Ich habe Neuigkeiten.
Er hat mir Zwei möglichkeiten genannt.
1. Eine Entschädigung von 75€
2. Geld zurück aber abzüglich 40€ Aufwandsentschädigung
Also ich bin auf jeden fall für 2. aber auf keinen fall abzüglich 40€ das ist ja schon eine Frechheit sowas anzubieten. Ich werde ihm das so sagen und wenn dann immernoch nichts passiert werde ich wohl andere wege gehen und einen Anwalt einschalten.
Grüße
Verweise ihn auf den bestehenden Kaufvertrag, den er doch bitte erfüllen möge. Dieser bezieht sich auf ein funktionierendes
Gerät.
Ich kann nicht als Verkäufer ein Auto verkaufen, ein Fahrrad liefern, mich auf irgend einen Haftungsausschluss herausreden und dann auch noch eine Aufwandsentschädigung verlangen. Das kann ich natürlich schon, aber dann bin ich 1. ziemlich dämlich und 2. nicht im Recht.
Setze ihm doch einfach eine angemessene Frist zur Lieferung des funktionierenden Gerätes und teile ihm mit, er könne seine unverschämten Forderungen ebenso wie seine angeblich juristisch wasserdichten Formulierungen gerne vergessen oder anderweitig damit verfahren, solange er Dir den Artikel liefert.
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Hallo
Es gab nun endlich eine Einigung.
Er hat mir heute das Geld Überwiesen, sobald ich den Geldeingang sehe schicke ich den Melder wieder zurück.
vielen vielen Dank für eure Hilfe
Hättet ihr mir nicht so ratsam zur seite gestanden wäre die ganze sache vielleicht anders ausgegangen.
Vielen dank und freundliche Grüße.
Und jetzt?
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