Kauf nach Widerruf abgebrochen

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
User45678
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf nach Widerruf abgebrochen

Guten Tag
Ich habe vor etwa einer Woche Bei Ebay ein Artikel per "Sofort Kauf " gekauft. Ich habe mich dann aber doch anders entschieden und habe von mein Widerruf recht gebrauch gemacht habe dem Händler den Widerruf per E-Mail zugesandt.


Dann kam eine Mail von Ebay darin wurde mir mitgeteilt das der Verkäufer den kauf abgebrochen hat hab dann noch bestätigt das ich den Artilkel noch nicht bezahlt habe..

In der darauf folgen Mail wurde mir der Grund des Abbruchs mitgeteilt " Käufer wünschte den Kauf abzubrechen sie brauchen nichts weiter tun"


Frage. Mir wurde der Widerruf nicht bestätigt stattdessen bekomme ich eine Automatische Mail von Ebay worin mir mitgeteilt wird das der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat... ist das nun für mich rechtssicher erledigt ?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Ja was möchtest du denn noch mehr?
DU bist derjenige der widerrufen hat. Bereits mit deinem Widerruf ist alles erledigt.
Der Verkäufer braucht nichts zu bestätigen.

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#2
 Von 
User45678
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@-Laie-

Zitat: Der Verkäufer braucht nichts zu bestätigen.

Das sehe ich etwas anders wer garantiert mir denn das der Widerruf jemals beim Empfänger angekommen ist insofern ist es schon recht sinnvoll das der Verkäufer den Widerruf bestätigt zudem empfohlen wird ein
Widerrufsschreiben generell per "Einschreiben mit Rückschein abzuschicken..


-- Editiert von User45678 am 15.05.2020 16:26

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
insofern ist es schon recht sinnvoll das der Verkäufer den Widerruf bestätigt
Muss er aber nicht, wieso soll der VK sich auch noch weiter mit solchen Kunden beschäftigen?

Zitat:
zudem empfohlen wird ein
Widerrufsschreiben generell per "Einschreiben mit Rückschein abzuschicken.
Dann mach das doch, bzw wieso machst du es nicht?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von User45678):
Das sehe ich etwas anders...
Macht nix, ändert aber nichts daran, dass der VK nicht verpflichtet ist in irgendeiner Form auf deinen Widerruf zu reagieren. Ein Widerruf ist eine einseitige Willenserklärung.

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