Guten Tag
Ich habe vor etwa einer Woche Bei Ebay ein Artikel per "Sofort Kauf " gekauft. Ich habe mich dann aber doch anders entschieden und habe von mein Widerruf
recht gebrauch gemacht habe dem Händler den Widerruf per E-Mail zugesandt.
Dann kam eine Mail von Ebay darin wurde mir mitgeteilt das der Verkäufer den kauf abgebrochen hat hab dann noch bestätigt das ich den Artilkel noch nicht bezahlt habe..
In der darauf folgen Mail wurde mir der Grund des Abbruchs mitgeteilt " Käufer wünschte den Kauf abzubrechen sie brauchen nichts weiter tun"
Frage. Mir wurde der Widerruf nicht bestätigt stattdessen bekomme ich eine Automatische Mail von Ebay worin mir mitgeteilt wird das der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat... ist das nun für mich rechtssicher erledigt ?
Kauf nach Widerruf abgebrochen
15. Mai 2020
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Frage vom 15. Mai 2020 | 14:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf nach Widerruf abgebrochen
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#1
Antwort vom 15. Mai 2020 | 15:24
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Ja was möchtest du denn noch mehr?
DU bist derjenige der widerrufen hat. Bereits mit deinem Widerruf ist alles erledigt.
Der Verkäufer braucht nichts zu bestätigen.
#2
Antwort vom 15. Mai 2020 | 16:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
@-Laie-
Zitat: Der Verkäufer braucht nichts zu bestätigen.
Das sehe ich etwas anders wer garantiert mir denn das der Widerruf jemals beim Empfänger angekommen ist insofern ist es schon recht sinnvoll das der Verkäufer den Widerruf bestätigt zudem empfohlen wird ein
Widerrufsschreiben generell per "Einschreiben mit Rückschein abzuschicken..
-- Editiert von User45678 am 15.05.2020 16:26
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#3
Antwort vom 15. Mai 2020 | 17:06
Von
Status: Richter (8419 Beiträge, 4037x hilfreich)
Hallo,
Muss er aber nicht, wieso soll der VK sich auch noch weiter mit solchen Kunden beschäftigen?Zitat:insofern ist es schon recht sinnvoll das der Verkäufer den Widerruf bestätigt
Dann mach das doch, bzw wieso machst du es nicht?Zitat:zudem empfohlen wird ein
Widerrufsschreiben generell per "Einschreiben mit Rückschein abzuschicken.
#4
Antwort vom 18. Mai 2020 | 11:05
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Macht nix, ändert aber nichts daran, dass der VK nicht verpflichtet ist in irgendeiner Form auf deinen Widerruf zu reagieren. Ein Widerruf ist eine einseitige Willenserklärung.ZitatDas sehe ich etwas anders... :
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