Kauf ohne schriftlichen Vertrag???

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
lars13572
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf ohne schriftlichen Vertrag???

hallo,

mal angenommen: ein käufer schliesst ohne zeugen einen mündlichen vertrag über die lieferung einer umfangreichen, vielteiligen kaufsache (gehen wir einfachhalber von einer einbauküche mit geräten und platte aus). der verkäufer erfüllt den vertrag teilweise, liefert aber keine arbeitsplatte dazu(granit, damit der preis hoch wirkt) nun stellt man sich vor, der verkäufer will nicht vereinbart haben eine solche granitplatte zu liefern und verweigert eine nachlieferung der sache. zusätzlich behauptet der verkäufer, dass zwar eine platte geliefert werden sollte, dies aber durch einen vermittelten hersteller, welcher nun extra geld für die lieferung der platte verlangt. dies wäre vereinbart gewesen und genau wie die montagekosten, direkt an den direkten dienstleister zu zahlen. die montagekosten wurden bei montage an den tischler entrichtet. welche rechtlichen möglichkeiten bestehen für den käufer der sache???

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-- Editiert am 05.05.2011 17:56

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Glänzend - sofern der Käufer die Vereinbarungen gerichtsfest nachweisen könnte ...





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