Kauf per E-Mail

31. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Tanja S.
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
Kauf per E-Mail

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand helfen. Folgender Sachverhalt:

Ich habe per E-Mail Ü-Ei-Figuren gekauft und bezahlt. Danach hat sich der Käufer ewig nicht gemeldet. Auf meine Nachfragen hat der Verkäufer sich dann gemeldet und gesagt, daß seine Tastatur am PC defekt gewesen sei, und er sich deswegen nicht gemeldet hat. Außerdem sei bei ihm eingebrochen worden und er müsse sich erst einen Überblick verschaffen, ob die Ware denn noch da sei, oder ob sie gestohlen ist. Viele würden seine Telefonnummer herumschmeißen und das GEgenteil behaupten, aber er werde entweder die Ware liefern, oder aber mir das Geld zurücküberweisen. Warenwert: EUR 50,00

Ich, brav wie ich bin, habe mich sogar 2 Wochen geduldet, auf erneute Anfrage hat er dann gemailt. Die Figuren seien nicht mehr vorhanden, er müsse mir das Geld zurücküberweisen. Gut, ich sofort meine Bankverbindung mitgeteilt. Habe aber kein Geld bekommen. Ihn zuerst mit normalen Brief aufgefordert bis zum x Tag zu bezahlen. Nicht reagiert. E-Mail`s kommen zurück, da die E-Mail-Adresse nicht mehr existiert. Anrufe von mir mit Nachricht auf Anrufbeantworter und auf Mailbox bleiben unbeantwortet. Habe ihm nun per einschreiben nochmals eine Frist zur Zahlung gesetzt.

Ich möchte nun, wenn er die Frist nicht einhält zum einen bei der Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts des Betruges machen.

Nun meine Frage, sollte ich den guten Herrn bzw. die Firma (Laden) nochmals über einen Anwalt anschreiben oder gleich einen Mahnbescheid machen (die Gerichtskosten EUR 12,50) ? Kann ich als Forderungsgrund Kaufvertrag im Mahnbescheid angeben oder muß ich was anderes (z.B. ungerechtfertige Bereicherung oder so ?) ?

Wäre für Eure Hilfe echt dankbar.

Danke.

Gruß
Tanja