Hallo,
Ich habe vor einem Monat gebrauchte Kopfhörer über eBay Kleinanzeigen gekauft.
In der Anzeige und auf Nachfrage wurden keine Mängel angegeben.
Bereits am ersten Tag setzte der Ton auf der rechten Seite zeitweise aber auch sehr kurz aus und dabei habe ich mir auch nichts gedacht. Nach ca 2 Wochen ist auf der rechten Seite nun der Ton komplett ausgefallen.
Ich habe den Verkäufer nochmal angeschrieben und auf einen Sachmangel nach § 434 bgb und meine Rechte nach § 437 bgb aufmerksam gemacht...
Oder steht mir das in dem Fall nicht zu?
Es sieht so aus als wenn sich der Verkäufer quer stellen wird... wie kann ich dann weiter vorgehen?
Vielen Dank
-- Editier von Southline am 12.06.2017 11:40
Kauf über Ebay Kleinanzeigen / sachmangel
12. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juni 2017 | 11:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Kauf über Ebay Kleinanzeigen / sachmangel
#1
Antwort vom 12. Juni 2017 | 12:16
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
Zitat :Es sieht so aus als wenn sich der Verkäufer quer stellen wird... wie kann ich dann weiter vorgehen?
Einem Privatverkäufer [1] würden wir hier auch raten sich quer zu stellen, bzw. die Kommunikation mit dem Käufer einzustellen.
Der Tenor lautet hier in der Regel: Deine Kopfhörer, dein Problem.[2]
Einzige Ausnahme die ich hier sehe:
Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Kopfhörer schon bei Übergabe defekt war.
Ist dir der Nachweis möglich?
[1] davon gehe ich in meiner Antwort aus
[2]klingt zwar böse, ist aber nicht persönlich gemeint
#2
Antwort vom 12. Juni 2017 | 12:19
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
.
-- Editiert von Southline am 12.06.2017 12:24
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#3
Antwort vom 12. Juni 2017 | 12:21
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
Betrug ist anhand deiner Fallbeschreibung nicht zu erkennen.Zitat :Ist das dann nicht warenbetruge oder sonst irgendwas?
Ein gewerblicher Verkäufer..Zitat :Dachte dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten die Beweislast hat
Ich bin aufgrund von "Ebay Kleinanzeigen" von einem Privatverkäufer ausgegangen...
#4
Antwort vom 12. Juni 2017 | 12:23
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
.
-- Editiert von Southline am 12.06.2017 12:27
#5
Antwort vom 12. Juni 2017 | 12:26
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Ja ist ein privater verkäufer...
#6
Antwort vom 12. Juni 2017 | 12:28
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie würdest du an meiner Stelle vorgehen?
#7
Antwort vom 12. Juni 2017 | 13:06
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 758x hilfreich)
Man kann es noch mal schriftlich mit einer Fristsetzung probieren.
Falls das nicht hilft, dann würde ich die Kopfhörer reparieren (lassen) oder neue kaufen.
#8
Antwort vom 12. Juni 2017 | 13:26
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
Ich würde ihn per Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Wenn er dem nicht nachkommt hast du schon das Ende der Fahnenstange erreicht. Forderungen ohne Anspruch stellen ist nicht verboten. Jedoch solltest du dich mit Anschuldigungen wie "Betrug" etc. stark zurückhaltenZitat :Wie würdest du an meiner Stelle vorgehen?
#9
Antwort vom 12. Juni 2017 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Man könnte eine Forderung mit Fristsetzung versenden, man könnte beweisen das der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag, man könnte die Kopfhörer reparieren lassen oder man könnte die Sache vergessen.
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